MRT und CT Orthopädie Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-35
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/zim
Abschnitt II: Gegenstand
MRT und CT Orthopädie
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von
- 1 Magnetresonanztomographiesystem (MRT) 3 Tesla (Los1)
- 1 Computertomographiesystem-System (CT) Los(2)
für die Untersuchung von Patienten der Orthopädischen Klinik des UKHD.
Für Los 1 MRT, wird als Nebenangebot die Aufrüstung des vorhandenen Systems Magnetom Verio, Hersteller Siemens zugelassen. Die Wertung erfolgt analog dem Hauptangebot.
Los1+2
Magnetresonanztomograph (MRT) 3 Tesla
Klinik für Othopädie und Unfallchirurgie Schlierbacher Landstr. 200a 69118 Heidelberg
3 Tesla Hochleistungs-Ganzkörper-MRT-System für die interdisziplinäre Nutzung. Alle Fachdisziplinen müssen abgedeckt werden:
1. Orthopädie, Unfallchirurgie und Paraplegiologie,
Schwerpunktdisziplin), v.a.:
- Gelenk- und Knorpeldiagnostik
- Definition von Tumorgrenzen, Tumorvitalität und Therapiestrategien
- Therapieansätze bei Querschnittslähmung
2. Neurologie (Nebendisziplin)
Vorrangig wird das System für die orthopädische Bildgebung eingesetzt werden. Untersuchung mit und ohne Kontrastmittel müssen unterstützt werden. MRT-Punktionen und Biopsien verschiedener Bereiche und Organe sollen möglich sein. Optional sind Untersuchungen und Einsätze unter Sedierung und Narkose möglich.
Der Hersteller muss ein schriftlich ausgearbeitetes und umfassendes Konzept vorlegen, aus welchem klar ersichtlich wird, mit welchen innovativen Softwaretechnologien ggf. verbunden mit entsprechender Hardware (z.B. high resolution Spulen, AI basierte Spulen, zeitlich absehbare Sensoren, innovative Steuerung, advanced postprocessing, imaging decision support) diese Ziele in Forschung und Klinik unterstützt werden. Es sollen hierbei insbesondere sowohl aktuellste aber bereits verfügbare Sequenz-/Softwaretechniken umfassend eingebunden und dargestellt werden als auch dargelegt werden wie in der Entwicklung befindliche und künftig verfügbare Techniken für die MSK und onkologische Diagnostik zur Verfügung gestellt und am Standort evaluiert werden können.
Mess- und Prüfmittel
Vollwartung mit 8 Jahren Laufzeit
Computertomograph (CT)
Klinik für Othopädie und Unfallchirurgie Schlierbacher Landstr. 200a 69118 Heidelberg
Computertomographiesystem für den Einsatz in Forschung und Klinik, für spezialisierte MSK-Radiologie mit den Anwendungsgebieten: Orthopädie, Unfallchirurgie, Paraplegiologie und Querschnittsbereich Onkologie, v.a.:
- CT-gesteuerte Radiofrequenzablationen bei Knochentumoren
- CT-gesteuerte Biopsien bei MSK Tumoren/Entzündungen
- Artbestimmung von Knochenläsionen
Es besteht der Anspruch und die Aufgabe innovative CT Techniken in der erweiterten muskuloskelettalen und onkologischen Diagnostik einerseits direkt für die high-end klinisch-universitäre Medizin bereitzustellen und in den kommenden Jahren weiterzuentwickeln. Zudem sollen aktuellste und sich in der Entwicklung befindliche Software und Hardware Technologien in der klinischen Forschung evaluiert und ggf. in der klinischen Diagnostik genutzt werden. Hierfür bietet der Standort mit der spezialisierten MSK Radiologie und dem äußerst breit gefächerten klinischen Spektrum der universitären Orthopädie/Unfallchirurgie/Paraplegiologie und der übergreifenden Diagnostik von Patienten z.B. aus dem Nationalen Tumorzentrum NCT optimale Voraussetzungen.
Mess- und Prüfmittel
Vollwartungsvertrag mit Laufzeit von 8 Jahren
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
lt. Dokument 2021_35_02_Eignungsnachweise
lt. Dokument 2021_35_02_Eignungsnachweise
lt. Dokument 2021_35_02_Eignungsnachweise
Abschnitt IV: Verfahren
Gefahr Systemausfall
Vergabestelle Investitionen, ZIM-MEI am UKHD
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXRAYD6YYKV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach §134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de