B-Plan südlich Stuttgarter Straße Bodenmanagement BA 1 und 2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
B-Plan südlich Stuttgarter Straße Bodenmanagement BA 1 und 2
Bebauungsplan Südlich Stuttgarter Straße Boden- und Kampfmittelmanagement Bauabschnitte BA1 und BA2 Die Stadt Karlsruhe plant die Entwicklung des Bebauungsplangebietes "Südlich Stuttgarter Straße" in 76137 Karlsruhe.
Im Vorfeld der Um- bzw. Neubaumaßnahmen sollen unter der Federführung des Tiefbau- und Gartenbauamtes der Stadt Karlsruhe umfangreiche Arbeiten zur Baufeldfreimachung in den Bauabschnitten BA1 und BA2 durchgeführt werden. Diese beinhalten das Boden- und Kampfmitelmanagement.
Stuttgarter Straße, 76137 Karlsruhe
Bebauungsplan Südlich Stuttgarter Straße Boden- und Kampfmittelmanagement Bauabschnitte BA1 und BA2 Die Arbeiten umfassen folgende Leistungen:
- Rückbauarbeiten von kleingartentypischen Bebauungen
- Erdarbeiten / Aushub von Auffüllungen (insbewondere Nachkriegsauffüllungen und Trümmerschutt):
Rückbau / Aufbereitung innerhalb des Baufeldes / überwiegend qualifizierter Wiedereinbau von insgesamt ca. 140.000m³ Boden-Bauschutt-Trümmerschutt-Gemischen auf einer Fläche von ca. 7,57 ha (beide Bauabschnitte).
- Anlegen von Böschungen (u.a. Bahndamm)
Kampfmittelfreimachung des Baufeldes:
- Kontinuierliche Begleitung der Aushub-/ Abtragsarbeiten der Stadionwälle durch eine Fachkraft mit §20 SprenG- Befähigung (sog. Volumenberäumung)
- Separation jeglichen Aushubs im Baufeld zur Sichtprüfung und Freigabe, so dass mittels Sichtprüfung das Aussortieren von evtl. Kampfmitteln (Munition, Panzersprenggranaten, Stabbrandbomben etc.) durch eine Fachkraft und somit eine Kampfmittelfreigabe aller abgetragenen Boden-/ Bauschuttmassen möglich ist.
- Die Freigabe durch den Feuerwerker ist Voraussetzung für den Wiedereinbau von Auffüllungsaushub und eine externe Entsorgung.
Durchführung einer rasterförmigen Tiefensondierungen (überschnittenen Bohrlochsondierungen) Nachgrabung bei Anomalien / evtl. Räumung von Bombentrichtern - Entsorgung / Verwertung von Boden/Bauschutt/kampfmittelfreiem Trümmerschutt:
Umfang ca. 9.000m³ (Belastungen zwischen >Z2/DK0 bis >Z2/>DKIII nach VwV Boden / DepV) Zu liefernde Nachweise der Bieter, die mit dem Angebot vorzulegen sind:
- Feuerwerker Befähigungsschein gemäß § 20 SprenG zum Nachweis der Sach- und Fachkunde gemäß § 7/9 SprenG
- Nachweis der Sach- und Fachkunde bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen gem. TRGS 524 (DGUV Regel 101-104)
- Eigenerklärung zur Eignung, auch bei Präqualifizierung ist die Eigenerklärung auszufüllen und mit dem Angebot vorzulegen
Zu liefernde Referenzen siehe III.1.3.)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem (ELVIS) der Auftragsplattform subreport (www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über www.subreport.de/E95283812. Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich. Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren. Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen. Anfragen von Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind bis spätestens 22. September 2021 ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem der Auftragsplattform subreport schriftlich an die auszuschreibende Stelle zu richten. Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über die elektronische Vergabeplattform übermittelten Antworten/Bieterinformationen. Eine Angebotsabgabe in Papierform ist nicht mehr zulässig. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über subreport/ELVIS möglich. Das Angebot muss verschlüsselt über die Ausschreibungsplattform subreport/ELVIS hochgeladen werden. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter bei subreport unter der Telefonnummer unter [gelöscht] zur Verfügung.
Die längere Bindefrist - abweichend von § 10a Abs. 8 VOB/A-EU - ist aufgrund der erforderlichen Genehmigungen durch die städtischen Gremien (Bauausschuss, Gemeinderat) zwingend erforderlich.
Die Urkalkulation ist auf Verlangen separat in einem verschlossenen Umschlag einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://rp.baden-wuerttemberg.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).