Fassadenreinigung am SWR Funkhaus in Stuttgart Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-79-BAU-EU
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70190
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.swr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fassadenreinigung am SWR Funkhaus in Stuttgart
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Reinigung der Metall-Fassade im Funkhaus für die Bauteile A, B, C, Ebenen 06-17
Im Funkhaus Bauteile A, B, C, Ebenen 06-17 soll die Metall-Fassade gereinigt werden.
Die Reinigungsmaßnahmen sind im Jahr 2022 durchzuführen.
Es handelt sich um ein Bürogebäude in der Neckarstraße in Stuttgart. Die zu reinigende Fassade besteht aus pulverbeschichtetem und eloxiertem Aluminium sowie einem Glasanteil.
Sämtliche Reinigungsarbeiten sind nach den Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 632 (GPB), wo zutreffend, der Gütegemeinschaft für die Reinigung von Metallfassaden (GRM) auszuführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB ist die Eigenerklärung (Bewerbungsbogen, Anlage 2) ausgefüllt beizulegen (A1).
Aktueller Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug) oder vergleichbarer Nachweis (bspw. Partnerschaftsregister) (A2).
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung (A3) mit folgenden Deckungssummen:
• Für Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden bis zu 2 Mio. € je Schadensereignis. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall, die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse beträgt 6 Mio. €.
• Für Umweltschäden 2 Mio. € je Schadensereignis. Die Deckungssumme gilt je Versicherungs-fall, die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse beträgt 4 Mio. €.
• Für Obhut- und Bearbeitungsschäden bis zu 100.000 € je Schadensereignis. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall, die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse beträgt 200.000 €.
Auflistung der Eigenkapitalquote (prozentual) der letzten 3 vorliegenden Geschäftsjahre. Der Bieter hat hierfür die EK-Quote im Bewerbungsbogen anzugeben. (A4)
Angabe der Höhe des Umsatzes im Leistungsbereich in den letzten 3 vorliegenden Geschäftsjahren. Der Bieter hat hierfür den Umsatz im Bewerbungsbogen anzugeben. Der Mindestumsatz im Schnitt muss dabei über 200.000 € pro Jahr liegen. (A5)
Bestätigung, dass folgende Geräte zur Verfügung stehen (A6):
• Zwei Schichtdickenmessgeräte, die nach dem Wirbelstromverfahren gemäß EN ISO 2360 und ein weiteres, das nach dem magnetinduktiven Verfahren gemäß ISO 2808 arbeitet. Kombinationsgeräte sind zugelassen.
• Ein Scheinleitwertmessgerät nach EN 12373-5.
• Ein Glanzmessgerät mit 60° Messgeometrie nach DIN EN ISO 2813 (DIN 67530)
2 Referenzprojekte in den vergangenen drei Jahren bei denen die Fassadenreinigung Auftragsinhalt gewesen ist. Es muss sich dabei um eine Metallfassade mit mindestens 20.000 m² gehandelt haben. (A7)
Die Referenzprojekte müssen Angaben zu folgenden Punkten enthalten:
• Auftraggeber
• Zeitraum der Leistungserbringung
• Zu Reinigende Fläche der Fassade in Quadratmetern
• Beschreibung der vom Bieter erbrachten Leistung und Angaben zu den behandelten Oberflächenmaterialien
• Angaben zu evtl. eingesetzten Nachunternehmern
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung - Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) - Im Falle der Zuschlagserteilung die Regelungen des Telekommunikations- und Fernmeldegeheimnisses Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft/jeder vorgesehene Nachunternehmer müssen bei Angebotsabgabe die gemäß § 3 Absatz 1 bis 2 Tariftreueerklärung oder § 4 Absatz 1 Mindestentgelterklärung erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben. Dies muss nicht abgegeben werden, wenn der Bieter mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beabsichtigt, den öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von dort beschäftigten Arbeitnehmern auszuführen. Gleiches gilt, wenn der Bieter beabsichtigt den öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaatbeschäftigt sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Südwestrundfunk
Neckarstraße 230
70190 Stuttgart
Zur Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zur Ausschreibung können bis spätestens Dienstag, 08.02.2022 um 12:00 Uhr ausschließlich per E-Mail an [gelöscht] gerichtet werden.
Die Beantwortung wird, sofern für alle Bieter interessant unter www.swr.de/ausschreibungen veröffentlicht. Jeder Bieter ist verpflichtet, sich während des Vergabeverfahrens selbstständig zu informieren
Es sind nur digitale Angebote zugelassen. Diese sind unter Verwendung des unter I.3) genannten Links elektronisch einzureichen. Bitte beachten Sie die Anlage "Vorgehensweise elektronische Angebotsabgabe" in den Vergabeunterlagen.
Die Abgabe eines Angebotes in Papier oder per E-Mail wird nicht akzeptiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Ort: 76133 Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2 GWB.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]