VGV-UEB-TOR Referenznummer der Bekanntmachung: 2021_Ueberlingen_Torhaus_verge.Auftrag
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Überlingen
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Postleitzahl: 88662
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ueberlingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
VGV-UEB-TOR
Objektplanung Gebäude, LPH 1-9 gem. Leistungsbild § 34 HOAI.
Christophstraße 1 88662 Überlingen
Gegenstand des vorliegenden VgV-Verfahrens ist die Erbringung der Leistungen Objektplanung Gebäude, LPH 1-9 gem. Leistungsbild § 34 HOAI.
Der Auftragsgegenstand bezieht sich auf Sanierungsmaßnahmen des Verwaltungsgebäude Torhaus gelegen in der Christophstraße 1 in 88662 Überlingen.
Weitere Informationen sind dem Beigefügten Architektenvertrag einschl. Vertragsanlagen zu entnehmen.
Die Grundleistungen werden vom Auftraggeber stufenweise übertragen.
Der Auftragnehmer ist von der Pflicht zur Erbringung weiterer Leistungen entbunden, wenn diese nicht innerhalb eines Zeitraumes von 24 Monaten nach Abschluss der zuletzt erbrachten Leistung beauftragt werden. Aus der stufen-/abschnittsweisen Beauftragung sind keine weitergehenden Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber abzuleiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
VGV-UEB-TOR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friedrichshafen
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Postleitzahl: 88048
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y78RKVA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in der Bekanntmachung und/oder im Bewerbungsbogen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Bewerbungsfrist gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden,
d) Wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland