Erbringung von Postdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/S 199-519555
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lahr/Schwarzwald
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77933
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.md-bw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erbringung von Postdienstleistungen
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Erbringung von Postdienstleistungen für den Medizinischen Dienst Baden-Württemberg in 2 Losen. Der Auftrag umfasst den nationalen und internationalen Versand von Briefsendungen und Einschreiben verschiedener Formate und Sendungsarten sowie Postkarten. Er betrifft weder Postzustellungsaufträge noch Paketsendungen.
Erbringung von Postdienstleistungen
Aalen, Göppingen, Esslingen
Nationaler und internationaler Versand von Briefsendungen und Einschreiben verschiedener Formate und Sendungsarten sowie Postkarten.
Erbringung von Postdienstleistungen
Ravensburg, Ulm
Nationaler und internationaler Versand von Briefsendungen und Einschreiben verschiedener Formate und Sendungsarten sowie Postkarten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erbringung von Postdienstleistungen (Aalen, Göppingen, Esslingen)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53121
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erbringung von Postdienstleistungen (Ravensburg, Ulm)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53121
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.service-bw.de/organisationseinheit/-/sbw-oe/Vergabekammer+BadenWuerttemberg+im+Regierungspraesidium+Karlsruhe-6002445-organisationseinheit
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.service-bw.de/organisationseinheit/-/sbw-oe/Vergabekammer+BadenWuerttemberg+im+Regierungspraesidium+Karlsruhe-6002445-organisationseinheit