Nichtoffener, einphasiger Planungswettbewerb Ersatzneubau Biotechnik der Universität Stuttgart, Campus Vaihingen Referenznummer der Bekanntmachung: 21-28375
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70569
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vermoegenundbau-bw.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vbv-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener, einphasiger Planungswettbewerb Ersatzneubau Biotechnik der Universität Stuttgart, Campus Vaihingen
Das Naturwissenschaftliche Zentrum (NWZ I+II) der Universität Stuttgart ist nach fast 50-jähriger Nutzung dringend sanierungsbedürftig. Die Sanierung im laufenden Betrieb ist nicht möglich. In einem ersten Schritt soll daher der Großteil der Nutzer des NWZ II in Ersatzneubauten untergebracht werden, um das Gebäude generalsanieren und neu belegen zu können.
Unter diesen Nutzern befindet sich das Institut für Biomaterialien und biomolekulare Systeme (IBBS) mit seinen Untereinheiten, deren Neuunterbringung in einem Ersatzneubau in unmittelbarer Nähe zum Allmandring
31 vorgesehen ist, in dem sich weitere Institute der Biotechnik befinden. Dieser Ersatzneubau bildet den 1. Bauabschnitt mit 4.587 m² Nutzungsfläche (NUF 1-6) und enthält neben Laboren und Büros auch eine botanische Versuchsstation mit
Gewächshausflächen und Klimakammern. Außerdem beinhaltet der Ersatzneubau die Unterbringung der gesamten bestehenden Tierhaltung aus dem Allmandring 31, sowie der Tierhaltung aus dem Pfaffenwaldring 57.
Im Sinne einer Gesamtlösung soll ein 2. BA auf der städtebaulichen Maßstabsebene mitgedacht werden. Hierbei sollen Labore, Büros und Räume für die Lehre mit 6.045 m² Nutzungsfläche (NUF 1-6) geplant werden. Da die Umsetzung zeitlich nicht gesichert ist, ist der 2. BA als städtebaulicher Ideenteil Bestandteil des Wettbewerbs. Es soll sichergestellt sein, dass der Baukörper
des 1. Bauabschnitts auch für sich allein eine städtebaulich und architektonisch in sich abgeschlossene gute Lösung darstellt. In einem 3. Bauabschnitt ist die Neuordnung der Institutsflächen innerhalb des Bestandsgebäudes Allmandring
31 geplant. Die Überlegungen hierzu sind jedoch nicht Bestandteil dieses Wettbewerbs. Mit dem Ersatzneubau Biotechnik bietet sich die Chance, alle Institute der Biotechnik, die aktuell über die beiden Campus-Bereiche Vaihingen und Stadtmitte verteilt untergebracht sind, räumlich zusammenzuführen. Deshalb
sollen nicht nur das IBBS (Institut für Biomaterialien und biomolekulare Systeme) aus dem NWZ II, sondern auch weitere biotechnische Institute wie die Industrielle Genetik (IIG), die Mikrobiologie (IMB) und die Systembiologie, sowie das verfahrenstechnische Institut für biomedizinische Technik (IBMT) und das Institut für Medizingerätetechnik (IMT) im Ersatzneubau integriert werden. Zusammen mit der Neuordnung der bereits im Allmandring 31 verorteten Institute für Zellbiologie und Immunologie (IZI) und für Bioverfahrenstechnik (IBVT), sowie
der Integration des Stuttgart Research Center (SRCSB), einer fakultätsunabhängigen Forschungsstelle der Systembiologie.
Es wird ein Gesamtkonzept angestrebt, das die vorhandene Bebauung am Allmandring 31 integriert. Ziel ist die Schaffung eines Gebäudeensembles, das
im Endergebnis eine Einheit bildet und die vorhandenen baulichen Besonderheiten aufnimmt, fortschreibt bzw. neu interpretiert. Mit der Umsetzung des 3. Bauabschnittes wird die Konzentration der Biotechnik an einem Standort
abgeschlossen.
Für den 1. BA ist eine Kostenvorgabe in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro (brutto) vorgesehen. In dieser sind die Bauwerkskosten (Kostengruppe 300 und 400 nach
DIN 276-1:2008-12) [Basis: Baupreisindex III/2020, I = 131,0 (2010=100)] in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro (brutto) enthalten. Sonderkosten (wie z.B. für besondere Energieeffizienz, Holzbauweise, Sonderkonstruktion oder Ähnliches) sind nicht enthalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. PERSÖNLICHE LAGE DES BEWERBERS SOWIE AUFLAGEN HINSICHTLICH DER EINTRAGUNG IN EINEM BERUFS- ODER HANDELSREGISTER
- Im Falle einer Arbeitsgemeinschaft Angabe des bevollmächtigten Vertreters.
- Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation jedes Bewerbers/ Mitglieds der Bewerbergemeinschaft durch aktuellen Nachweis der Berufszulassungen des Architekten.
- Erklärung, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen.
- Erklärung, ob Ausschlussgründe nach § 123 oder § 124 GWB vorliegen.
Hinweise:
- Maßnahmen der Bewerberin oder des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sind als gesonderte Erklärung mit der Bewerbung einzureichen.
2. WIRTSCHAFTLICHE UND FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
- Erklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit den gemäß Bewerbungsformular geforderten Deckungssummen vorliegt bzw. vor Vertragsschluss besteht.
3. TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
- Erklärung über die Gewährleistung des Datenaustauschs gemäß Bewerbungsformblatt.
- Angabe des Auftragsanteils für den möglicherweise Unteraufträge erteilt werden.
- Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren.
- Liste der wesentlichen, in den letzten fünf Jahren erbrachten Leistungen, mit Angabe der Bauwerkskosten, der Leistungszeit, des Auftraggebers und der bearbeiteten Leistungsphasen.
- Präsentation von insgesamt 2 im Wesentlichen realisierten Referenzobjekten, deren Planungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungsleistung vergleichbar sind. Hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Referenzobjekte sowie der Eignung im Hinblick auf die beschriebenen spezifischen Anforderungen werden die in der bereitgestellten Matrix aufgeführten Kriterien zur Wertung herangezogen.
Die Präsentation der Referenzobjekte soll einschließlich genauer Beschreibung, Fotos und Planverkleinerung, Angabe von Bauwerkskosten, Angabe von Auftraggebern, Leistungszeit und der bearbeiteten Leistungsphasen auf maximal 6 Seiten erfolgen und darf das Format A3 nicht überschreiten.
Hinweis:
Bei Arbeitsgemeinschaften genügt für jedes Mitglied die Vorlage der geforderten Referenzen für die jeweils ihn betreffende Leistung. Die Arbeitsaufteilung zwischen den Mitgliedern ist schlüssig darzustellen. Alle anderen Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von allen Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft zu
erbringen.
Eine Mehrfachbewerbung bzw. -teilnahme führt zum Ausschluss. Mehrfachbewerbungen bzw. -teilnahmen von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft können das Ausscheiden aller Mitglieder zur Folge haben.
Werden Unteraufträge erteilt und beruft sich die Bewerberin oder der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit nach § 45 und § 46 VgV auf die Kapazitäten des anderen Unternehmens, hat er oder sie nachzuweisen, dass ihr oder ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen und dass keine Ausschlussgründe im Hinblick auf dieses Unternehmen vorliegen (zum Beispiel durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmerin oder des Unterauftragnehmers).
Die Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmerin oder des Unterauftragnehmers sind durch entsprechende Referenzen für die durch sie oder ihn zu erbringende Leistung nachzuweisen.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architektin/Architekt berechtigt sind. Weitere Anforderungen siehe Auslobung Teil A, Ziffer 1.6.
Abschnitt IV: Verfahren
Folgende Kriterien werden bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten angewendet. Die Reihenfolge der
Kriterien stellt keine Rangfolge dar:
- Städtebauliches Konzept
- Architektonische Qualität
- Funktion und Raumprogramm
- Baukonstruktion und Gebäudetechnik
- Nachhaltigkeit und Energieeffizienz
- Wirtschaftlichkeit
- Bauordnungsrecht sowie Brandschutz
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Die Wettbewerbssumme für Preise und Anerkennungen sowie Aufwandsentschädigungen ist auf Basis des § 7
Absatz 2 RPW 2013, Anlage II RPW ermittelt und beträgt [Betrag gelöscht] Euro.
Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis [Betrag gelöscht] Euro
2. Preis [Betrag gelöscht] Euro
3. Preis [Betrag gelöscht] Euro
Anerkennungssumme [Betrag gelöscht] Euro
Eine andere Aufteilung der Preissumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts festgelegt
werden.
Aufwandsentschädigung: [Betrag gelöscht] Euro
Die Summe wird anteilig auf die Teilnehmenden aufgeteilt, die eine prüffähige Wettbewerbsarbeit einreichen.
Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Bei der Auszahlung an
ausländische Preisträgerinnen und Preisträger wird die Mehrwertsteuer von dem Auslober in Deutschland
abgeführt, bei in Deutschland ansässigen Unternehmen wird diese zusätzlich ausgezahlt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Teilnahmewettbewerb
Die Teilnahmeanträge sind mit dem vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformblatt (abrufbar auf der
unter Ziffer I.3 aufgeführten Internetadresse) und den geforderten Erklärungen und Nachweisen zwingend
innerhalb der Bewerbungsfrist in Textform über die Vergabeplattform einzureichen. Bewerbungen in Papierform,
per Telefon, Telefax oder E-Mail sind nicht zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig,
soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
Postleitzahl: 70569
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: www.uba-stuttgart-hohenheim.de