FA05-BA01-Leitungsverlegung Referenznummer der Bekanntmachung: 05-V-20-LTG-BA01
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tauberbischofsheim
NUTS-Code: DE11B Main-Tauber-Kreis
Postleitzahl: 97941
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wvmt.de
Abschnitt II: Gegenstand
FA05-BA01-Leitungsverlegung
Wasserleitungsbau vom Wasserwerk Impfingen (Tauberbischofsheim) bis zum Pumpwerk Stürmershölzlein (Werbach). FA05-BA01.
Bau von Wasserleitungen DN 150, DN 250 und DN 300 (erdverlegt) inkl. 1 Schachtbauwerk und parallel laufender Kabelleerrohre mit Zugschächten.
Werbach 97956 Werbach
- 3 parallellaufende Leitungen DN 150/300/150 GGG ZMU, L = 2.090 m
- 2 parallellaufende Leitungen DN 250/150 GGG ZMU, L = 1.025 m
- 1 Leitung DN 250 GGG ZMU, L = 665 m
- Durchpressung für Straßenkreuzung
- Gewässerquerung in offener Bauweise
- Schachtbauwerk 6,60 x 4,60 m
- Verlegung Kabelleerrohre und Zugschächte parallel zur Wasserleitung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
05-V-20-LTG-BA01
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95448
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.markgraf-bau.de
Asphaltarbeiten,
Rohrvortrieb
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNRRKNP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei
Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134 und 135 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gerügt hat.
Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx