Planungsleistungen für den Ausbau Flugfeld-Allee und Provisorium 1.BA gemäß HOAI LPH 6 bis 9 Referenznummer der Bekanntmachung: AFAuP-Lph6-9-20220208
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Böblingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71034
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.flugfeld.info
Adresse des Beschafferprofils: www.flugfeld.info
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für den Ausbau Flugfeld-Allee und Provisorium 1.BA gemäß HOAI LPH 6 bis 9
Der Zweckverband plant, die Flugfeld-Allee zwischen dem Ende des bestehenden vierspurigen Ausbaus (vor Gebäude AKKA) und dem Festplatz 4-spurig auszubauen. Im Westen schließt der neue Abschnitt der Flugfeld-Allee an die bestehende 4-spurige Flugfeld-Allee an. Im Osten schließt der neue Abschnitt der Flugfeld-Allee an das bestehende Provisorium mit Anbindung an die Wolfgang-Brumme-Allee (Motorworld) an. Das ist der Umfang des 1.BA der ausgeschriebenen Planungsleistungen gem. HOAI LPH 6-9. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die bestehende provisorische 2-spurige Fahrbahn zurückzubauen ist und die Baumaßnahme unter laufendem Verkehr auf der Flugfeld-Allee stattfinden wird. Der Verkehr wird wechselnd auf den nördlichen bzw. südlichen Fahrbahnen geführt.
Die Ingenieurleistungen für diesen 1. BA sind mit der parallel laufenden Baumaßnahme Ausbau Autobahn 81 zwischen Sindelfingen/Ost und Böblingen/Hulb abzustimmen und zu koordinieren. Die geplanten Entwässerungseinrichtungen des auszubauenden Abschnitts sind an die bestehenden Entwässerungseinrichtungen anzuschließen.
Für Leitungsträger (insbes. Stadtwerke Böblingen GmbH&Co.KG, Stadtwerke Sindelfingen GmbH, Fernwärme Transportgesellschaft mbH) sind Parallelmaßnahmen innerhalb des Baufeldes geplant. Ggf. sind hier im Auftrag der Leitungsträgern Bauleistungen in die Bauausschreibung der Hauptbaumaßnahme zu übernehmen (gesonderte Beauftragung durch Leitungsträger).
Die Planungsleistungen zum 1.BA nach HOAI LPH 1 bis 3 und 5 sind schon beauftragt. Die Entwurfsplanung (LPH 3) wird derzeit erstellt und soll bis Ende März 2022 vorliegen. Die Ausführungsplanung (LPH 5) soll bis spätestens Ende April 2022 vorliegen.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Planungsleistungen nach HOAI LPH 6 bis 9 mit folgenden Leistungen:
- Objektplanung Verkehrsanlagen:
Alle Grundleistungen der LPH 6 bis 9 gemäß § 47 HOAI und der Anlage 13 zur HOAI, sowie die Besondere Leistung Örtliche Bauüberwachung.
- Objektplanung Ingenieurbauwerke der Verkehrsanlagen:
Alle Grundleistungen der LPH 6 bis 9 gemäß § 43 HOAI und der Anlage 12 zur HOAI, sowie die Besondere Leistung Örtliche Bauüberwachung.
- Bei Bedarf (optional) können weitere Besondere Leistungen beauftragt werden, insbesondere:
Prüfung und Wertung von Nebenangeboten (in LPH 7),
Prüfung von Nachträgen (in LPH 8) und
Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (in LPH 9).
Die Planungsleistungen sind so zu erbringen, dass für die Baumaßnahme folgende Fristen eingehalten werden können:
Baubeginn: 17.10.2022
Fertigstellung: 30.06.2023
Der im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ausgewählte Auftragnehmer muss innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung einen Zeitplan für die von ihm zu
erbringenden Planungsleistungen vorlegen.
Zeitplan des Vergabeverfahrens:
Absenden Bekanntmachung an EU-Amtsblatt: 07.01.2022
Frist für Rückfragen: 27.01.2022
Frist zum Eingang der Angebote (Ausschlussfrist): 08.02.2022, 14:00 Uhr
Bindefrist des Angebotes: 31.03.2022
Die nachfolgenden Terminangaben sind bisher nur beabsichtigt und können sich noch ändern:
Versand Absageschreiben: 18.02.2022
Vertragsschluss: 01.03.2022
Leistungszeitraum:
-LPH 6 und 7: April bis Juni 2022
-LPH 8: Mitte Oktober 2022 bis Ende Juni 2023
-LPH 9: bis Juni 2028
Hinweis: Die Zuschlagskriterien zur Wertung der Angebote sind im Vergabeleitfaden zum Vergabeverfahren detailliert aufgeführt.
Böblingen, DE
Der Zweckverband plant, die Flugfeld-Allee zwischen dem Ende des bestehenden vierspurigen Ausbaus (vor Gebäude AKKA) und dem Festplatz 4-spurig auszubauen. Im Westen schließt der neue Abschnitt der Flugfeld-Allee an die bestehende 4-spurige Flugfeld-Allee an. Im Osten schließt der neue Abschnitt der Flugfeld-Allee an das bestehende Provisorium mit Anbindung an die Wolfgang-Brumme-Allee (Motorworld) an. Das ist der Umfang des 1.BA der ausgeschriebenen Planungsleistungen gem. HOAI LPH 6-9. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die bestehende provisorische 2-spurige Fahrbahn zurückzubauen ist und die Baumaßnahme unter laufendem Verkehr auf der Flugfeld-Allee stattfinden wird. Der Verkehr wird wechselnd auf den nördlichen bzw. südlichen Fahrbahnen geführt.
Die Ingenieurleistungen für diesen 1. BA sind mit der parallel laufenden Baumaßnahme Ausbau Autobahn 81 zwischen Sindelfingen/Ost und Böblingen/Hulb abzustimmen und zu koordinieren. Die geplanten Entwässerungseinrichtungen des auszubauenden Abschnitts sind an die bestehenden Entwässerungseinrichtungen anzuschließen.
Für Leitungsträger (insbes. Stadtwerke Böblingen GmbH&Co.KG, Stadtwerke Sindelfingen GmbH, Fernwärme Transportgesellschaft mbH) sind Parallelmaßnahmen innerhalb des Baufeldes geplant. Ggf. sind hier im Auftrag der Leitungsträgern Bauleistungen in die Bauausschreibung der Hauptbaumaßnahme zu übernehmen (gesonderte Beauftragung durch Leitungsträger).
Die Planungsleistungen zum 1.BA nach HOAI LPH 1 bis 3 und 5 sind schon beauftragt. Die Entwurfsplanung (LPH 3) wird derzeit erstellt und soll bis Ende März 2022 vorliegen. Die Ausführungsplanung (LPH 5) soll bis spätestens Ende April 2022 vorliegen.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Planungsleistungen nach HOAI LPH 6 bis 9 mit folgenden Leistungen:
- Objektplanung Verkehrsanlagen:
Alle Grundleistungen der LPH 6 bis 9 gemäß § 47 HOAI und der Anlage 13 zur HOAI, sowie die Besondere Leistung Örtliche Bauüberwachung.
- Objektplanung Ingenieurbauwerke der Verkehrsanlagen:
Alle Grundleistungen der LPH 6 bis 9 gemäß § 43 HOAI und der Anlage 12 zur HOAI, sowie die Besondere Leistung Örtliche Bauüberwachung.
- Bei Bedarf (optional) können weitere Besondere Leistungen beauftragt werden, insbesondere:
Prüfung und Wertung von Nebenangeboten (in LPH 7),
Prüfung von Nachträgen (in LPH 8) und
Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (in LPH 9).
Die Planungsleistungen sind so zu erbringen, dass für die Baumaßnahme folgende Fristen eingehalten werden können:
Baubeginn: 17.10.2022
Fertigstellung: 30.06.2023
Der im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ausgewählte Auftragnehmer muss innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung einen Zeitplan für die von ihm zu
erbringenden Planungsleistungen vorlegen.
Zeitplan des Vergabeverfahrens:
Absenden Bekanntmachung an EU-Amtsblatt: 07.01.2022
Frist für Rückfragen: 27.01.2022
Frist zum Eingang der Angebote (Ausschlussfrist): 08.02.2022, 14:00 Uhr
Bindefrist des Angebotes: 31.03.2022
Die nachfolgenden Terminangaben sind bisher nur beabsichtigt und können sich noch ändern:
Versand Absageschreiben: 18.02.2022
Vertragsschluss: 01.03.2022
Leistungszeitraum:
-LPH 6 und 7: April bis Juni 2022
-LPH 8: Mitte Oktober 2022 bis Ende Juni 2023
-LPH 9: bis Juni 2028
Hinweis: Die Zuschlagskriterien zur Wertung der Angebote sind im Vergabeleitfaden zum Vergabeverfahren detailliert aufgeführt.
Ggfs. benötigte Besondere Leistungen der LPH 6 bis 9 HOAI
Die bereits vorliegende vorläufige Kostenberechnung der noch nicht final vorliegenden Entwurfsplanung (LPH 3) wird nach Abgabe der Vertraulichkeitserklärung (Anlage 2; siehe Vergabeunterlagen) über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Die ausgefüllte Vertraulichkeitserklärung ist ebenfalls über die Vergabeplattform abzugeben.
Rückfragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die angegebene Vergabeplattform zu stellen.
Mündliche Rückfragen werden nicht beantwortet.
Eine rechtzeitige Beantwortung der Rückfragen vor Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote kann nur erfolgen, wenn die Rückfragen bis spätestens 27.01.2022 auf der Vergabeplattform eingehen. Später eingehende Rückfragen werden nur beantwortet, sofern dies aus Sicht der Vergabestelle noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote möglich ist.
Die Antworten zu den eingegangenen Rückfragen werden in anonymisierter Form auf der oben angegebenen Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Alle Unternehmen, die sich an dem Verfahren beteiligen möchten, müssen sich in regelmäßigen Abständen selbst informieren, ob unter dem angegebenen Link Beantwortungen von Rückfragen oder ergänzende Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, die bei der Erstellung des Angebots zu beachten sind.
Zusammen mit dem Angebotsschreiben (Formblatt-1; siehe Vergabeunterlagen), sowie den ebenfalls mit dem Angebot einzureichenden Formblättern (Formblatt-2 (Eigenerklärung zur Eignung und zu den Zuschlagskriterien 3 und 4); Formblatt-3 (Verpflichtungserklärung Mindestentgelt) und Formblatt-4 (Bietergemeinschaftserklärung); siehe Vergabeunterlagen) sind ebenso die beiden als Anlage 4 beigefügten Vertragsentwürfe (Anlage 4.1 – Vertragsentwurf Verkehrsanlagen und Anlage 4.2 – Vertragsentwurf Ingenieurbauwerke) vollumfänglich und ohne Änderungen anzuerkennen und dem Angebot beizufügen (als Zeichen der Anerkenntnis), dabei ist die Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt ausgefüllt und unterschrieben beizufügen. Werden die beiden Vertragsentwürfe im Angebotsschreiben (Formblatt-1) nicht vollumfänglich und ohne Änderungen durch Unterschrift anerkannt, führt dies zum Ausschluss des Angebots.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe (§ 47 VgV) müssen mit dem Angebot folgende Eigenerklärungen abgeben:
• Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.
• Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB).
• Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
• Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
• Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
• Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
• Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i. S. v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) vorliegt.
• Angabe des Berufs-/Handelsregisters und der Registernummer.
• Nur bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung mit Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung und Angabe eines bevollmächtigten Vertreters.
Jeder Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft müssen mit dem Angebot folgende Eigenerklärungen abgeben:
• Eigenerklärung zur Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung.
• Jeder Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft muss entweder eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 5 Mio. € für Personen- und Sachschäden und mindestens 3 Mio. € für Vermögensschäden pro Jahr haben oder erklären, dass eine entsprechende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im Falle der Zuschlagserteilung vor der Zuschlagserteilung abgeschlossen und nachgewiesen wird.
Jeder Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft müssen mit dem Angebot Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben:
Eigenerklärung über mindestens drei Referenzen im Zeitraum 01.01.2015 bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote über die Grundleistungen der LPH 6 bis 8 HOAI der Objektplanung Verkehrsanlagen mit anrechenbaren Kosten von mindestens 1 Mio. € netto. Bei Bietergemeinschaften muss die Bietergemeinschaft insgesamt über 3 entsprechende Referenzen verfügen.
Für jeden Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, jedes Unternehmen/Büro im Falle der Eignungsleihe (§ 47 VgV) und jeden im Angebot benannten Nachunternehmer muss die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg mit dem Angebot abgegeben werden. Die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Bietergemeinschaften müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
elektronisch unter https://www.evo.staatsanzeiger.de
Öffnung der elektronisch eingegangenen Angebote erfolgt durch die Vergabestelle. Bieter und/ oder deren Bevollmächtigte dürfen nicht teilnehmen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für die Abgabe eines Angebots erforderlichen Vergabeunterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.
Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform einzureichen. Es ist unzulässig, Angebote stattdessen unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die – anonymisierten – Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen werden nur auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst auf der Vergabeplattform informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Angebote zu beachten sind.
Dem Vergabeverfahren sind insgesamt 16 Unterlagen hinterlegt, die in Anlage-10 (Liste der Vergabeunterlagen zum Vergabeverfahren) einzeln aufgeführt und zu beachten sind.
Die Formblätter der Anlage-1 (Formblatt-1 bis Formblatt-4) sind ausgefüllt und unterschrieben dem Angebot beizufügen und elektronisch über die Vergabeplattform an die Vergabestelle abzugeben.
Die Anlage-2 (Vertraulichkeitserklärung) dient zum Erhalt der vorläufigen Kostenberechnung (Anlage-11) und ist unterzeichnet elektronisch über die Vergabeplattform an die Vergabestelle abzugeben.
Die Anlage-4 (Anlage 4.1 – Vertragsentwurf Verkehrsanlagen und Anlage 4.2 – Vertragsentwurf Ingenieurleistungen) ist/sind ohne Änderungen anzuerkennen und mit dem Angebot (als Zeichen der Anerkenntnis) elektronisch über die Vergabeplattform an die Vergabestelle abzugeben. Dabei ist die Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt ausgefüllt und unterschrieben beizufügen.
Die Anlage-3 (Information Datenschutz) und die Anlage-5 bis Anlage-10 (Planunterlagen der Vorläufigen Entwurfsplanung, Luftbild Flugfeld, Stadtplan-Ausschnitt, Liste der Vergabeunterlagen) dienen allein der Information und sind nicht zurück zu übermitteln.
Die Anlage-11 (Vorläufige Kostenberechnung) wird nach Vorlage der Vertraulichkeitserklärung (siehe Anlage-2) dem anfordernden Bieter elektronisch über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Auch diese Unterlage ist nicht zurück zu übermitteln.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gestellt werden, solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).