Planungsleistungen für den Ausbau Flugfeld-Allee und Provisorium 1.BA gemäß HOAI LPH 6 bis 9 Referenznummer der Bekanntmachung: AFAuP-Lph6-9-20220208

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Böblingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71034
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.flugfeld.info
Adresse des Beschafferprofils: www.flugfeld.info
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://evo.staatsanzeiger.de/unterlagen/92/zustellweg-auswaehlen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evo.staatsanzeiger.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Stadtentwicklung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Planungsleistungen für den Ausbau Flugfeld-Allee und Provisorium 1.BA gemäß HOAI LPH 6 bis 9

Referenznummer der Bekanntmachung: AFAuP-Lph6-9-20220208
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Zweckverband plant, die Flugfeld-Allee zwischen dem Ende des bestehenden vierspurigen Ausbaus (vor Gebäude AKKA) und dem Festplatz 4-spurig auszubauen. Im Westen schließt der neue Abschnitt der Flugfeld-Allee an die bestehende 4-spurige Flugfeld-Allee an. Im Osten schließt der neue Abschnitt der Flugfeld-Allee an das bestehende Provisorium mit Anbindung an die Wolfgang-Brumme-Allee (Motorworld) an. Das ist der Umfang des 1.BA der ausgeschriebenen Planungsleistungen gem. HOAI LPH 6-9. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die bestehende provisorische 2-spurige Fahrbahn zurückzubauen ist und die Baumaßnahme unter laufendem Verkehr auf der Flugfeld-Allee stattfinden wird. Der Verkehr wird wechselnd auf den nördlichen bzw. südlichen Fahrbahnen geführt.

Die Ingenieurleistungen für diesen 1. BA sind mit der parallel laufenden Baumaßnahme Ausbau Autobahn 81 zwischen Sindelfingen/Ost und Böblingen/Hulb abzustimmen und zu koordinieren. Die geplanten Entwässerungseinrichtungen des auszubauenden Abschnitts sind an die bestehenden Entwässerungseinrichtungen anzuschließen.

Für Leitungsträger (insbes. Stadtwerke Böblingen GmbH&Co.KG, Stadtwerke Sindelfingen GmbH, Fernwärme Transportgesellschaft mbH) sind Parallelmaßnahmen innerhalb des Baufeldes geplant. Ggf. sind hier im Auftrag der Leitungsträgern Bauleistungen in die Bauausschreibung der Hauptbaumaßnahme zu übernehmen (gesonderte Beauftragung durch Leitungsträger).

Die Planungsleistungen zum 1.BA nach HOAI LPH 1 bis 3 und 5 sind schon beauftragt. Die Entwurfsplanung (LPH 3) wird derzeit erstellt und soll bis Ende März 2022 vorliegen. Die Ausführungsplanung (LPH 5) soll bis spätestens Ende April 2022 vorliegen.

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Planungsleistungen nach HOAI LPH 6 bis 9 mit folgenden Leistungen:

- Objektplanung Verkehrsanlagen:

Alle Grundleistungen der LPH 6 bis 9 gemäß § 47 HOAI und der Anlage 13 zur HOAI, sowie die Besondere Leistung Örtliche Bauüberwachung.

- Objektplanung Ingenieurbauwerke der Verkehrsanlagen:

Alle Grundleistungen der LPH 6 bis 9 gemäß § 43 HOAI und der Anlage 12 zur HOAI, sowie die Besondere Leistung Örtliche Bauüberwachung.

- Bei Bedarf (optional) können weitere Besondere Leistungen beauftragt werden, insbesondere:

Prüfung und Wertung von Nebenangeboten (in LPH 7),

Prüfung von Nachträgen (in LPH 8) und

Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (in LPH 9).

Die Planungsleistungen sind so zu erbringen, dass für die Baumaßnahme folgende Fristen eingehalten werden können:

Baubeginn: 17.10.2022

Fertigstellung: 30.06.2023

Der im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ausgewählte Auftragnehmer muss innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung einen Zeitplan für die von ihm zu

erbringenden Planungsleistungen vorlegen.

Zeitplan des Vergabeverfahrens:

Absenden Bekanntmachung an EU-Amtsblatt: 07.01.2022

Frist für Rückfragen: 27.01.2022

Frist zum Eingang der Angebote (Ausschlussfrist): 08.02.2022, 14:00 Uhr

Bindefrist des Angebotes: 31.03.2022

Die nachfolgenden Terminangaben sind bisher nur beabsichtigt und können sich noch ändern:

Versand Absageschreiben: 18.02.2022

Vertragsschluss: 01.03.2022

Leistungszeitraum:

-LPH 6 und 7: April bis Juni 2022

-LPH 8: Mitte Oktober 2022 bis Ende Juni 2023

-LPH 9: bis Juni 2028

Hinweis: Die Zuschlagskriterien zur Wertung der Angebote sind im Vergabeleitfaden zum Vergabeverfahren detailliert aufgeführt.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
71521000 Baustellenüberwachung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Hauptort der Ausführung:

Böblingen, DE

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Zweckverband plant, die Flugfeld-Allee zwischen dem Ende des bestehenden vierspurigen Ausbaus (vor Gebäude AKKA) und dem Festplatz 4-spurig auszubauen. Im Westen schließt der neue Abschnitt der Flugfeld-Allee an die bestehende 4-spurige Flugfeld-Allee an. Im Osten schließt der neue Abschnitt der Flugfeld-Allee an das bestehende Provisorium mit Anbindung an die Wolfgang-Brumme-Allee (Motorworld) an. Das ist der Umfang des 1.BA der ausgeschriebenen Planungsleistungen gem. HOAI LPH 6-9. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die bestehende provisorische 2-spurige Fahrbahn zurückzubauen ist und die Baumaßnahme unter laufendem Verkehr auf der Flugfeld-Allee stattfinden wird. Der Verkehr wird wechselnd auf den nördlichen bzw. südlichen Fahrbahnen geführt.

Die Ingenieurleistungen für diesen 1. BA sind mit der parallel laufenden Baumaßnahme Ausbau Autobahn 81 zwischen Sindelfingen/Ost und Böblingen/Hulb abzustimmen und zu koordinieren. Die geplanten Entwässerungseinrichtungen des auszubauenden Abschnitts sind an die bestehenden Entwässerungseinrichtungen anzuschließen.

Für Leitungsträger (insbes. Stadtwerke Böblingen GmbH&Co.KG, Stadtwerke Sindelfingen GmbH, Fernwärme Transportgesellschaft mbH) sind Parallelmaßnahmen innerhalb des Baufeldes geplant. Ggf. sind hier im Auftrag der Leitungsträgern Bauleistungen in die Bauausschreibung der Hauptbaumaßnahme zu übernehmen (gesonderte Beauftragung durch Leitungsträger).

Die Planungsleistungen zum 1.BA nach HOAI LPH 1 bis 3 und 5 sind schon beauftragt. Die Entwurfsplanung (LPH 3) wird derzeit erstellt und soll bis Ende März 2022 vorliegen. Die Ausführungsplanung (LPH 5) soll bis spätestens Ende April 2022 vorliegen.

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Planungsleistungen nach HOAI LPH 6 bis 9 mit folgenden Leistungen:

- Objektplanung Verkehrsanlagen:

Alle Grundleistungen der LPH 6 bis 9 gemäß § 47 HOAI und der Anlage 13 zur HOAI, sowie die Besondere Leistung Örtliche Bauüberwachung.

- Objektplanung Ingenieurbauwerke der Verkehrsanlagen:

Alle Grundleistungen der LPH 6 bis 9 gemäß § 43 HOAI und der Anlage 12 zur HOAI, sowie die Besondere Leistung Örtliche Bauüberwachung.

- Bei Bedarf (optional) können weitere Besondere Leistungen beauftragt werden, insbesondere:

Prüfung und Wertung von Nebenangeboten (in LPH 7),

Prüfung von Nachträgen (in LPH 8) und

Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (in LPH 9).

Die Planungsleistungen sind so zu erbringen, dass für die Baumaßnahme folgende Fristen eingehalten werden können:

Baubeginn: 17.10.2022

Fertigstellung: 30.06.2023

Der im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ausgewählte Auftragnehmer muss innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung einen Zeitplan für die von ihm zu

erbringenden Planungsleistungen vorlegen.

Zeitplan des Vergabeverfahrens:

Absenden Bekanntmachung an EU-Amtsblatt: 07.01.2022

Frist für Rückfragen: 27.01.2022

Frist zum Eingang der Angebote (Ausschlussfrist): 08.02.2022, 14:00 Uhr

Bindefrist des Angebotes: 31.03.2022

Die nachfolgenden Terminangaben sind bisher nur beabsichtigt und können sich noch ändern:

Versand Absageschreiben: 18.02.2022

Vertragsschluss: 01.03.2022

Leistungszeitraum:

-LPH 6 und 7: April bis Juni 2022

-LPH 8: Mitte Oktober 2022 bis Ende Juni 2023

-LPH 9: bis Juni 2028

Hinweis: Die Zuschlagskriterien zur Wertung der Angebote sind im Vergabeleitfaden zum Vergabeverfahren detailliert aufgeführt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2022
Ende: 30/06/2028
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Ggfs. benötigte Besondere Leistungen der LPH 6 bis 9 HOAI

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die bereits vorliegende vorläufige Kostenberechnung der noch nicht final vorliegenden Entwurfsplanung (LPH 3) wird nach Abgabe der Vertraulichkeitserklärung (Anlage 2; siehe Vergabeunterlagen) über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Die ausgefüllte Vertraulichkeitserklärung ist ebenfalls über die Vergabeplattform abzugeben.

Rückfragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die angegebene Vergabeplattform zu stellen.

Mündliche Rückfragen werden nicht beantwortet.

Eine rechtzeitige Beantwortung der Rückfragen vor Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote kann nur erfolgen, wenn die Rückfragen bis spätestens 27.01.2022 auf der Vergabeplattform eingehen. Später eingehende Rückfragen werden nur beantwortet, sofern dies aus Sicht der Vergabestelle noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote möglich ist.

Die Antworten zu den eingegangenen Rückfragen werden in anonymisierter Form auf der oben angegebenen Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Alle Unternehmen, die sich an dem Verfahren beteiligen möchten, müssen sich in regelmäßigen Abständen selbst informieren, ob unter dem angegebenen Link Beantwortungen von Rückfragen oder ergänzende Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, die bei der Erstellung des Angebots zu beachten sind.

Zusammen mit dem Angebotsschreiben (Formblatt-1; siehe Vergabeunterlagen), sowie den ebenfalls mit dem Angebot einzureichenden Formblättern (Formblatt-2 (Eigenerklärung zur Eignung und zu den Zuschlagskriterien 3 und 4); Formblatt-3 (Verpflichtungserklärung Mindestentgelt) und Formblatt-4 (Bietergemeinschaftserklärung); siehe Vergabeunterlagen) sind ebenso die beiden als Anlage 4 beigefügten Vertragsentwürfe (Anlage 4.1 – Vertragsentwurf Verkehrsanlagen und Anlage 4.2 – Vertragsentwurf Ingenieurbauwerke) vollumfänglich und ohne Änderungen anzuerkennen und dem Angebot beizufügen (als Zeichen der Anerkenntnis), dabei ist die Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt ausgefüllt und unterschrieben beizufügen. Werden die beiden Vertragsentwürfe im Angebotsschreiben (Formblatt-1) nicht vollumfänglich und ohne Änderungen durch Unterschrift anerkannt, führt dies zum Ausschluss des Angebots.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Jeder Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe (§ 47 VgV) müssen mit dem Angebot folgende Eigenerklärungen abgeben:

• Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.

• Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB).

• Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).

• Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).

• Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).

• Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).

• Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i. S. v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) vorliegt.

• Angabe des Berufs-/Handelsregisters und der Registernummer.

• Nur bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung mit Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung und Angabe eines bevollmächtigten Vertreters.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Jeder Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft müssen mit dem Angebot folgende Eigenerklärungen abgeben:

• Eigenerklärung zur Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

• Jeder Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft muss entweder eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 5 Mio. € für Personen- und Sachschäden und mindestens 3 Mio. € für Vermögensschäden pro Jahr haben oder erklären, dass eine entsprechende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im Falle der Zuschlagserteilung vor der Zuschlagserteilung abgeschlossen und nachgewiesen wird.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Jeder Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft müssen mit dem Angebot Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben:

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Eigenerklärung über mindestens drei Referenzen im Zeitraum 01.01.2015 bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote über die Grundleistungen der LPH 6 bis 8 HOAI der Objektplanung Verkehrsanlagen mit anrechenbaren Kosten von mindestens 1 Mio. € netto. Bei Bietergemeinschaften muss die Bietergemeinschaft insgesamt über 3 entsprechende Referenzen verfügen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Für jeden Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, jedes Unternehmen/Büro im Falle der Eignungsleihe (§ 47 VgV) und jeden im Angebot benannten Nachunternehmer muss die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg mit dem Angebot abgegeben werden. Die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.

Bietergemeinschaften müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter benennen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 08/02/2022
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/03/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 08/02/2022
Ortszeit: 14:00
Ort:
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Öffnung der elektronisch eingegangenen Angebote erfolgt durch die Vergabestelle. Bieter und/ oder deren Bevollmächtigte dürfen nicht teilnehmen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die für die Abgabe eines Angebots erforderlichen Vergabeunterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.

Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform einzureichen. Es ist unzulässig, Angebote stattdessen unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die – anonymisierten – Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen werden nur auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst auf der Vergabeplattform informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Angebote zu beachten sind.

Dem Vergabeverfahren sind insgesamt 16 Unterlagen hinterlegt, die in Anlage-10 (Liste der Vergabeunterlagen zum Vergabeverfahren) einzeln aufgeführt und zu beachten sind.

Die Formblätter der Anlage-1 (Formblatt-1 bis Formblatt-4) sind ausgefüllt und unterschrieben dem Angebot beizufügen und elektronisch über die Vergabeplattform an die Vergabestelle abzugeben.

Die Anlage-2 (Vertraulichkeitserklärung) dient zum Erhalt der vorläufigen Kostenberechnung (Anlage-11) und ist unterzeichnet elektronisch über die Vergabeplattform an die Vergabestelle abzugeben.

Die Anlage-4 (Anlage 4.1 – Vertragsentwurf Verkehrsanlagen und Anlage 4.2 – Vertragsentwurf Ingenieurleistungen) ist/sind ohne Änderungen anzuerkennen und mit dem Angebot (als Zeichen der Anerkenntnis) elektronisch über die Vergabeplattform an die Vergabestelle abzugeben. Dabei ist die Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt ausgefüllt und unterschrieben beizufügen.

Die Anlage-3 (Information Datenschutz) und die Anlage-5 bis Anlage-10 (Planunterlagen der Vorläufigen Entwurfsplanung, Luftbild Flugfeld, Stadtplan-Ausschnitt, Liste der Vergabeunterlagen) dienen allein der Information und sind nicht zurück zu übermitteln.

Die Anlage-11 (Vorläufige Kostenberechnung) wird nach Vorlage der Vertraulichkeitserklärung (siehe Anlage-2) dem anfordernden Bieter elektronisch über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Auch diese Unterlage ist nicht zurück zu übermitteln.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.rp.baden-wuerttemberg.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gestellt werden, solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/01/2022

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