Elektroarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: BSZ-FN-29
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friedrichshafen
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Postleitzahl: 88045
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bodenseekreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Elektroarbeiten
Berufliches Schulzentrum Friedrichshafen - Sanierung Duschen und WC´s - Elektroarbeiten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Abschnitt 1 - Duschsanierungen
Bei der Sanierung der Duschen handelt es sich um einzelne Umkleide-/Duschbereiche im Werkstattgebäude, welche zeitversetzt nacheinander ausgeführt werden.
Die Größen der Umkleide-/Duschbereiche umfassen ca. 50 m².
Die Leistungen sind überwiegend im Zeitraum der Schulferien auszuführen.
Dadurch kommt es jeweils zu Unterbrechungen zwischen den einzelnen Ausführungsabschnitten von mehreren Wochen.
Terminangaben siehe Rahmenterminpläne.
Ablauf:
- Stromlos machen / Baubeleuchtung
- Demontage Sanitärausstattung
- Abbruch bestehende Duschbereiche mit Ausstattung
- Trockenbaudecken und Wände
- Herstellen neue Sanitäranschlüsse
- Trockenbau Wände
- Elektroinstallationen in Decken und Wänden
- Estricharbeiten
- Trockenbau Decken
- Fliesenarbeiten Wand und Fußboden
- Malerarbeiten
- Trennwände
- Tischlerarbeiten / Ausstattung
- Finisharbeiten Elektro- und sonstige Gebäudeinstallationsarbeiten
VwV KommSan Schule/VwV KInvFG Kapitel 2
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.