Volkswohnung GmbH, VOB/A EU Offenes Verfahren, Wärmeversorgungsanlagen, Neubau von vier Wohngebäuden in Oberreut, Östlich Woerishofferstraße, 76189 Karlsruhe, Woerishofferstraße 1-21 Referenznummer der Bekanntmachung: 30103-1007400-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 35009/02697
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.volkswohnung.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Volkswohnung GmbH, VOB/A EU Offenes Verfahren, Wärmeversorgungsanlagen, Neubau von vier Wohngebäuden in Oberreut, Östlich Woerishofferstraße, 76189 Karlsruhe, Woerishofferstraße 1-21
Wärmeversorgungsanlagen für den Neubau von vier Mehrfamilienhäusern mit 173 Wohnungen und gemeinsamer Tiefgarage sowie oberirdischen Stellplätzen in Oberreut, 76189 Karlsruhe, Woerishofferstraße 1-21.
Wohnfläche: ca. 11.130m², Energieeffizienz: KfW 55.Die Wohnungen werden nach den Anforderungen des Landeswohnraumförderungsgesetzes geplant und sind teilweise barrierefrei.
Der Auftrag umfasst konkret die Leistung Wärmeversorgungsanlagen.
Eine weitere Detaillierung erfolgt im Rahmen der Angebotsunterlagen.
Neubau von vier Wohngebäuden in Oberreut Woerishofferstraße 1-21 76189 Karlsruhe
Wärmeversorgungsanlagen
Gebäude 1:
ca. 1 St Fernwärmeübergabestation ca. 90 kW mit Regelung
ca. 1 St Speicherladesystem mit Regelung und Anschlussgruppe
ca. 1 St Druckhaltung für Heizungsnetz
ca. 1 St Heizungsverteiler mit 3 Abgängen und 2 Regelgruppen (DN 20- 65)
ca. 685 m Rohrleitungen, inkl. Wärmedämmung DN 12 - DN 65 C-Stahl
ca. 330 m Rohrleitungen, inkl. Wärmedämmung DN 12 - DN 32 Kupfer
ca. 20 St Strangabsperr- und Strangregulierventile
ca. 3 St Hocheffizienz-Pumpen
ca. 65 St Armaturen DN 12 - DN 65
ca. 1900 m² Fußbodenheizungssystem
ca. 9600 m Fußbodenheizungsrohr
ca. 38 St Fußbodenheizungsverteiler mit Verteilerschrank
ca. 42 St Bad-/Röhren-/Ventil-Heizkörper
ca. 94 St Kernbohrungen
Gebäude 2:
ca. 1 St Fernwärmeübergabestation ca. 450 kW mit Regelung
ca. 3 St Speicherladesystem mit Regelung und Anschlussgruppe
ca. 1 St Druckhaltung für Heizungsnetz
ca. 3 St Heizungsverteiler mit 3 Abgängen und 2 Regelgruppen (DN 20- 65)
ca. 2808 m Rohrleitungen, inkl. Wärmedämmung DN 12 - DN 80 C-Stahl
ca. 986 m Rohrleitungen, inkl. Wärmedämmung DN 12 - DN 40 Kupfer
ca. 70 St Strangabsperr- und Strangregulierventile
ca. 10 St Hocheffizienz-Pumpen
ca. 190 St Armaturen DN 12 - DN 80
ca. 7700 m² Fußbodenheizungssystem
ca. 43000 m Fußbodenheizungsrohr
ca. 136 St Fußbodenheizungsverteiler mit Verteilerschrank
ca. 155 St Bad-/Röhren-/Ventil-Heizkörper
ca. 270 St Kernbohrungen
Genaue Angaben sind dem LV zu entnehmen.
Einzelfristen/Zwischenfristen
Montag, 24.01.2022 - Freitag, 12.08.2022 Montage Gebäude 1
Montag, 21.02.2022 - Freitag, 29.07.2022 Montage Gebäude 2-4 UG+TG
Montag, 04.04.2022 - Freitag, 19.08.2022 Montage Gebäude 2 ab EG
Montag, 15.08.2022 - Freitag, 03.03.2023 Montage Gebäude 3 ab EG
Montag, 21.11.2022 - Freitag, 12.05.2023 Montage Gebäude 4 ab EG
-Vertragsbedingungen: Es gelten die VOB/B und VOB/C in der bei Auftragsvergabe gültigen Fassung.
Folgende Vertragsbedingungen werden Vertragsbestandteil:
-Besondere Vertragsbedingungen - Gewerke Umlagen Verkehr Reinigung
-Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg
(Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)
-Besondere Vertragsbedingungen -Ausführungsfristen/Vertragsstrafen/Sicherheitsleistung/Werbung inklusive Formblättern als Anlage
-Regelung Verwendung umweltverträglicher Materialien
-Regelung Bauleistungsversicherung
-Stadtspezifische Ergänzung Richtlinie Schutz von städtischen Bäumen
-Leitfaden Messstellen (nur bei HLSE)
-Besondere Vertragsbedingungen - Force-majeure und Corona-Klausel
-Verhaltenskodex CodeOfConduct
-Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, Sonstige Anlagen
-Abrechnung und Schlussrechnung:
Rechnungen sind jeweils digital unter [gelöscht] einzureichen sowie an die jeweils prüfenden Ingenieur- bzw. Planungsbüros 2-fach in Papierform.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Heizungsanlagen
Ort: Walzbachtal
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Technische Klärungsgespräch ist auf Donnerstag, den 25.11.2021, 11:00 Uhr fixiert. Bitte halten Sie sich diesen Termin frei.
Für Dateinamen bitte kurze Bezeichnungen verwenden.
Postalisch oder per E-Mail eingegangene sowie unverschlüsselt eingereichte Angebote werden von der Wertung ausgeschlossen. Angebote können ausschließlich in Textform gem. § 126b BGB mit Hilfe elektronischer Mittel über die Vergabeplattform (http://www.dtvp.de/Center) eingereicht werden. Die Kosten für die Bearbeitung des Angebots werden nicht erstattet.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vom Zahlbetrag einen Steuerabzug von 15% für Rechnung des Auftragnehmers vorzunehmen, wenn keine Freistellungsbescheinigung gem. § 48b EStG bis spätestens zum Zeitpunkt der Zahlung vorgelegt wird. Die Freistellungsbescheinigung gem. §48b EStG ist vor Ausführungsbeginn bei der Vergabestelle vorzulegen.
Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Es gelten die Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) in der jeweils gültigen Fassung, sowie die Besonderen Vertragsbedingungen des Auftraggebers. Eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters werden nicht Vertragsbestandteil.
Eine Kopie der Betriebshaftpflichtversicherungsurkunde(n) ist zwingend vor Ausführungsbeginn beim AG vorzulegen.
Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers. Eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters werden nicht Vertragsbestandteil.
Mehrere Bieter können sich grundsätzlich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bietergemeinschaft mit dem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung (bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche) einreichen. Wird eine Bietergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist.
Die Bieter/Bietergemeinschaften haben (wenn dieser bei Abgabe des Angebots noch nicht bekannt ist) auf gesondertes Anfordern durch den Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die folgenden Nachweise beizubringen:
- Eigenerklärung zur Eintragung in der Berufsgenossenschaft
- Eigenerklärung zur Eintragung in der Handwerksrolle der Handwerkskammer
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen (abzugeben, sofern einschlägig),
- Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt,
- Eigenerklärung Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung,
- Eigenerklärung jährlicher Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren,
- Eigenerklärung Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. bezogen auf die jeweils vorgesehenen Leistungsteile des vorgesehenen Nachunternehmers.
Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen gelten für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des Auftrags vorgesehen sind, nicht.
Mit dem Angebot sind ferner beizubringen:
- Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222 (bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche)
- Stoffpreisgleitklausel mit Formblatt
- Erklärung zum Eigentumsübergang der Angebotsunterlagen (bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche)
Auf gesondertes Anfordern ist zudem beizubr
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYERKXH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden.
Eine wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs. 1, 2 GWB erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.