Offenland-Biotopkartierung 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: LUBW-2021-0050
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/startseite
Adresse des Beschafferprofils: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/angebote/e-vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
Offenland-Biotopkartierung 2022
Aktualisierung und Ergänzung der Offenland-Biotopkartierung sowie Erhebung der FFH-Lebensraumtypen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Berglen, Rudersberg
LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Griesbachstraße 1 76185 Karlsruhe Baden-Württemberg
siehe Vergabeunterlagen
Allmersbach im Tal, Backnang, Burgstetten
LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Griesbachstraße 1 76185 Karlsruhe Baden-Württemberg
siehe Vergabeunterlagen
Korb, Remshalden, Waiblingen
LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Griesbachstraße 1 76185 Karlsruhe Baden-Württemberg
siehe Vergabeunterlagen
Fellbach, Kernen im Remstal, Weinstadt
LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Griesbachstraße 1 76185 Karlsruhe Baden-Württemberg
siehe Vergabeunterlagen
Häg-Ehrsberg, Zell im Wiesental
LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Griesbachstraße 1 76185 Karlsruhe Baden-Württemberg
siehe Vergabeunterlagen
Hasel, Hausen im Wiesental, Schopfheim
LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Griesbachstraße 1 76185 Karlsruhe Baden-Württemberg
siehe Vergabeunterlagen
Kleines Wiesental
LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Griesbachstraße 1 76185 Karlsruhe Baden-Württemberg
siehe Vergabeunterlagen
Malsburg-Marzell, Schliengen, Teil des FFH-Gebiets "Markgräfler Hügelland mit Schwarzwaldhängen" in der Gemeinde Bellingen
LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Griesbachstraße 1 76185 Karlsruhe Baden-Württemberg
siehe Vergabeunterlagen
Kandern, Wittlingen
LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Griesbachstraße 1 76185 Karlsruhe Baden-Württemberg
siehe Vergabeunterlagen
Binzen, Eimeldingen, Lörrach, Rümmingen, Weil am Rhein
LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Griesbachstraße 1 76185 Karlsruhe Baden-Württemberg
siehe Vergabeunterlagen
Bondorf, Gäufelden, Jettingen, Mötzingen
LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Griesbachstraße 1 76185 Karlsruhe Baden-Württemberg
siehe Vergabeunterlagen
Herrenberg
LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Griesbachstraße 1 76185 Karlsruhe Baden-Württemberg
siehe Vergabeunterlagen
Altdorf, Hildrizhausen, Waldenbuch, Weil im Schönbuch
LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Griesbachstraße 1 76185 Karlsruhe Baden-Württemberg
siehe Vergabeunterlagen
Böblingen, Holzgerlingen, Schönaich, Steinenbronn
LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Griesbachstraße 1 76185 Karlsruhe Baden-Württemberg
siehe Vergabeunterlagen
Leonberg, Magstadt, Sindelfingen
LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Griesbachstraße 1 76185 Karlsruhe Baden-Württemberg
siehe Vergabeunterlagen
Rutesheim, Weissach
LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Griesbachstraße 1 76185 Karlsruhe Baden-Württemberg
siehe Vergabeunterlagen
Renningen, Weil der Stadt
LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Griesbachstraße 1 76185 Karlsruhe Baden-Württemberg
siehe Vergabeunterlagen
Aidlingen, Grafenau
LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Griesbachstraße 1 76185 Karlsruhe Baden-Württemberg
siehe Vergabeunterlagen
Deckenpfronn, Ehningen, Gärtringen, Nufringen
LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Griesbachstraße 1 76185 Karlsruhe Baden-Württemberg
siehe Vergabeunterlagen
Deggenhausertal, Heiligenberg
LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Griesbachstraße 1 76185 Karlsruhe Baden-Württemberg
siehe Vergabeunterlagen
Frickingen, Owingen
LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Griesbachstraße 1 76185 Karlsruhe Baden-Württemberg
siehe Vergabeunterlagen
Sipplingen, Überlingen
LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Griesbachstraße 1 76185 Karlsruhe Baden-Württemberg
siehe Vergabeunterlagen
Bermatingen, Salem
LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Griesbachstraße 1 76185 Karlsruhe Baden-Württemberg
siehe Vergabeunterlagen
Daisendorf, Uhldingen-Mühlhofen
LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Griesbachstraße 1 76185 Karlsruhe Baden-Württemberg
siehe Vergabeunterlagen
Hagnau am Bodensee, Meersburg, Stetten
LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Griesbachstraße 1 76185 Karlsruhe Baden-Württemberg
siehe Vergabeunterlagen
Markdorf, Oberteuringen
LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Griesbachstraße 1 76185 Karlsruhe Baden-Württemberg
siehe Vergabeunterlagen
Friedrichshafen, Immenstaad am Bodensee
LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Griesbachstraße 1 76185 Karlsruhe Baden-Württemberg
siehe Vergabeunterlagen
Eriskirch, Kressbronn am Bodensee, Langenargen
LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Griesbachstraße 1 76185 Karlsruhe Baden-Württemberg
siehe Vergabeunterlagen
Meckenbeuren
LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Griesbachstraße 1 76185 Karlsruhe Baden-Württemberg
siehe Vergabeunterlagen
Neukirch, Tettnang
LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Griesbachstraße 1 76185 Karlsruhe Baden-Württemberg
siehe Vergabeunterlagen
"Dinkelberg und Röttler Wald" im Landkreis Lörrach in folgenden Städten und Gemein-den: Rheinfelden (Baden), Inzlingen, Schwörstadt, Steinen, Maulburg
LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Griesbachstraße 1 76185 Karlsruhe Baden-Württemberg
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht. Besteht keine Eintragungspflicht, genügt ein schriftlicher Hinweis / Eigenerklärung.
- Aktueller Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit Angabe der Versicherungshöhe und einer Erklärung, dass diese bei Abgabe des Angebotes nicht gekündigt ist. Im Falle, dass der Bieter über keinen aktuellen Nachweis einer Be-triebs-/Berufshaftpflichtversicherung verfügt, hat der Bieter eine Eigenerklärung abzugeben, dass im Auftragsfalle vor Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Der Nachweis über die abgeschlossene Versicherung ist zu dem von der Vergabestelle/dem Auftraggeber geforderten Zeitpunkt vorzulegen.
- Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz (netto) in den letzten drei Geschäftsjahren (2019 bis 2021) (Anlage 14).
- Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren (2019 bis 2021) (Anlage 14).
- Die berufliche Leistungsfähigkeit ist durch Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste (Anlage 11) der in den letzten drei Jahren (2019-2021) erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleich-bar sind, nachzuweisen. Es werden auch Referenzen, die mehr als drei Jahre, aber max. fünf Jahre, zurückliegen, berücksichtigt.
Es sind Referenzen von abgeschlossenen Aufträgen aus den unten genannten Tätigkeitsbereichen, die seit dem 1. Januar 2019 erbracht worden sind und die folgenden Voraussetzungen erfüllen, mit dem Angebot vorzulegen.
Mindestens eine Referenz muss einen Auftrag aus dem Bereich Biotopkartierung betreffen und mindestens eine weitere Referenz muss einen Auftrag aus dem Bereich Erfassung von FFH-Lebensraumtypen oder Grünlandkartierung betreffen.
> Offenlandbiotopkartierung mit Sachdatendokumentation je Biotop in mindestens einer
Gemeinde (Erfassung und/oder fachliche Betreuung)
> Kartierung von FFH-Lebensraumtypen mit Sachdatendokumentation je Lebensraum-typ bei mindestens einem Managementplan für Natura 2000 oder Kartierung von FFH-Lebensraumtypen im Rahmen einer Biotopkartierung nach dem 1. Punkt
> Grünlandkartierung mit Bezug zum genannten Tätigkeitsbereich und/oder Kartierung von FFH-Grünland mit Sachdatendokumentation je Biotop/Lebensraumtyp in mindestens einer Gemeinde
Es sind hier Referenzen mit Angabe des Projektnamens und Kurzbeschreibung der Leistung, Namen des Projektleiters, Auftragswert, Bearbeitungszeitraum sowie Namen des Auftraggebers zu nennen (soweit diesen Informationen keine Geheimhaltungsprinzipien entgegenstehen).
- Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen/Bieter für die Ausführung des Auftrages verfügt (Anlage 11).
- Angabe der Kartierenden, die bei der Offenland-Biotopkartierung eingesetzt werden sollen. Es muss eine Mindestanzahl an Personen namentlich genannt werden. Pro Los darf nur eine maximale Personenanzahl tätig und in der Tabelle (Anlage 9) eingetragen sein. Die Anlage 9 darf nur einmal eingereicht werden.
> Kleine Lose (Lose 9, 11, 24, 25, 26, 28, 29, 31): Namentliche Nennung von mindestens 2 Kartierer/innen, maximale Nennung von 4 Kartierer/innen
> Mittlere Lose (Lose 2, 3, 4, 7, 8, 10, 14, 15, 16, 18, 19, 21, 22, 23, 27, 30 ): Namentliche Nennung von mindestens 2 Kartierer/innen, maximale Nennung von 6 Kartierer/innen
> Große Lose (Lose 5, 6, 13, 17, 20): Namentliche Nennung von mindestens 3 Kartierer/innen, maximale Nennung von 8 Kartierer/innen
> Sehr große Lose (Lose 1 und 12): Namentliche Nennung von mindestens 4 Kartierer/innen, maximale Nennung von 11 Kartierer/innen
Die Losgrößengruppierung wurde anhand der Anzahl und Fläche der zu kartierenden Objekte (Anzahl und Fläche der Biotope und Mähwiesen) abgeleitet.
In Absprache mit dem Auftraggeber kann die Personenzahl in Ausnahmefällen erhöht werden (größerer Kartierumfang/-aufwand als erwartet, nicht vorhersehbarer Ausfall eingeplanter Personen z. B. durch Krankheit etc.).
- Zusätzlich sind in Anlage 10 die eingesetzten Bearbeiter/innen je Los hinsichtlich der Aufgaben Projektleitung, Geländekartierung, Sachdateneingabe und Geodateneingabe/Digitalisierung einzutragen. Sofern die eingesetzten Personen in jedem Los die gleichen Aufgaben (Projektleitung, Geländekartierung, Sachdateneingabe und Geodateneinga-be/Digitalisierung) wahrnehmen, ist es ausreichend die Anlage 10 nur einmal für alle angebotenen Lose einzureichen. Sind die eingesetzten Personen in den angebotenen Losen in unterschiedlichen Aufgaben tätig, so ist pro Los eine separate Anlage 10 einzureichen.
- Unterauftragnehmer:
Angaben des Bieters, welche Teile des Auftrags das Unternehmen / der Bieter unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Anlage 10).
Hinweis zu Unterauftragnehmern und Eignungsleihe:
Der Bieter kann für die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen und Unterauftragnehmer in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm für die Erfüllung des Auftrags die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
- Nachweis durch eine Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen.
- Nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sind Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen zur Abgabe einer schriftlichen Tariftreue- und Mindestentgelterklärung bei Angebotsabgabe verpflichtet. Die Verpflichtungserklärung und nähere Informationen können den Vergabeunterlagen und im Internet unter https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/ LUBW (Geschäftsbedingungen) entnommen werden.
Weitere Bedingungen zur Ausführung des Auftrages entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Die Verpflichtungserklärungen sind den Vergabeunterlagen als Anlage 5 beigefügt.
- Einhaltung der geltenden rechtlichen Verpflichtungen:
Dem Angebot (Erstangebot und endgültigem Angebot) ist die Eigenerklärung über die Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen (Anlage 6) bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags hinzuzufügen.
Weitere Bedingungen stehen unter Verfahren / Sonstiges "Sonstige Informationen für Bieter/Bewerber".
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Darstellung des Bieters, insbesondere seinen Namen, Rechtsform, Ansprechpartner, Anschrift, Kontaktdaten und Angabe, ob es sich um ein Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) handelt (Anlage 1).
- Für den Fall, dass die Leistung als Bietergemeinschaft (Anlage 1) angeboten wird, ist mit dem Angebot zusätzlich eine Erklärung abzugeben, in der jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benannt sind. Die Erklärung ist von allen Mitgliedern zu unterzeichnen.
- Eigenerklärung, dass kein zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 bis 3 sowie Abs. 4 Nr. 1 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt (Anlage 2).
- Eigenerklärung, dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB vorliegt (siehe Anlage 3).
- Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund vorliegt (siehe Anlage 4).
- Angabe der Bearbeiter/innen zu bereits absolvierten Schulungen (Geländeschulung Biotope und EDV-Schulung zu den Fachanwendungen "Biotope und Schutzgebiete" und "Mähwiesen") der LUBW zur Offenland-Biotopkartierung (Anlage 10).
- Nutzungsvereinbarung für die zur Angebotserstellung bereitgestellten Geodaten: Die bereitgestellten Daten sind vertraulich zu behandeln und nur für die Angebotserstellung im Rahmen der Offenland-Biotopkartierung 2021 zu verwenden. Zusätzlich ist die Nutzungsvereinbarung Geodaten (Anlage 16) mit dem Angebot elektronisch einzureichen.
Nachweise, die die Zuschlagskriterien betreffen:
- Darlegung der Referenzprojekte der einzelnen Kartierenden (Anlage 12).
In Anlage 12 sollen Referenzprojekte der letzten drei Jahre (2019 - 2021) mit folgenden Angaben (soweit diesen Informationen keine Geheimhaltungsprinzipien entgegenstehen) genannt werden:
> Projektname, Kurzbeschreibung der Leistung
> Name Projektleiter
> Bearbeitungszeitraum
> Name des Auftraggebers
> Persönlicher Anteil an Gesamtkosten / Honorar
Die angegebenen Referenzprojekte sollen Erfahrungen und Kenntnisse auf folgenden Gebieten nachweisen:
> Offenlandbiotopkartierung mit Sachdatendokumentation je Biotop in mindestens einer Gemeinde (Erfassung und/oder fachliche Betreuung)
> Kartierung von FFH-Lebensraumtypen mit Sachdatendokumentation je Lebensraum-typ bei mindestens einem Managementplan für Natura 2000 oder Kartierung von FFH-Lebensraumtypen im Rahmen einer Biotopkartierung nach dem 1. Punkt
> Grünlandkartierung mit Bezug zum genannten Tätigkeitsbereich und/oder Kartierung von FFH-Grünland mit Sachdatendokumentation je Biotop/Lebensraumtyp in mindestens einer Gemeinde
- Kurze Darlegung eines Konzeptes zur Qualitätssicherung bezüglich der Geländeerhebung. Hier sollte erläutert werden, wie eine hohe Qualität bei der Geländearbeit sichergestellt wird.
Ausschlusskriterium
Alle Personen (Kartierende), die im Gelände FFH-Mähwiesen und Verlustflächen erheben/überarbeiten, müssen die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Grünlandexpertenlis-te der LUBW erfüllen. Voraussetzung ist eine entsprechende vegetationskundliche Hochschulausbildung oder eine mehrjährige Berufserfahrung im Bereich der Grünlanderfassung und -bewertung. Für die korrekte Einordnung von Beständen ist eine reine Artenkenntnis nicht ausreichend, sondern es wird auch ein gewisser Erfahrungshintergrund über den lokalen Standort hinaus benötigt, um vorgefundene Bestände in einen größeren Kontext richtig ein-ordnen zu können. Hierzu ist Anlage 13 auszufüllen.
Alle Personen (Kartierende), die die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Grünlandexpertenliste der LUBW nicht erfüllen, dürfen im Gelände keine FFH-Mähwiesen und Verlust-flächen erheben/überarbeiten.
Sofern keine Personen (Kartierende), die im Gelände FFH-Mähwiesen und Verlustflächen erheben/überarbeiten, diese Voraussetzungen erfüllen, führt dies zum Ausschluss des Angebotes des Bieters im jeweiligen Los.
Hinweis: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (siehe Punkt A 9).
Bekanntmachungs-ID: CXUEYY9YYHY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggebers, einer Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB nicht abhelfen zu wollen, zulässig. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.