Markterkundungsverfahren hinsichtlich verschiedener Entsorgungsdienstleistungen für den Landkreis Sigmaringen
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sigmaringen
NUTS-Code: DE149 Sigmaringen
Postleitzahl: 72488
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-sigmaringen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Markterkundungsverfahren hinsichtlich verschiedener Entsorgungsdienstleistungen für den Landkreis Sigmaringen
Markterkundungsverfahren (kein Vergabeverfahren!!!)
Der Landkreis Sigmaringen führt ein Markterkundungsverfahren gemäß § 28 VgV hinsichtlich der Entsorgung von Restabfällen durch.
Mit der Durchführung des Markterkundungsverfahrens wurde die ECONUM Unternehmensberatung in Ludwigsburg beauftragt (Kontaktstelle).
Das Markterkundungsverfahren ist kein Vergabeverfahren gemäß den Vorgaben des GWB und der VgV.
Das Markterkundungsverfahren dient der Entscheidungsvorbereitung, ob und in welcher Form zu einem späteren Zeitpunkt wettbewerbliche, transparente und gleichbehandelnde Vergabeverfahren durchgeführt werden.
Es besteht kein Anspruch auf die spätere Durchführung eines Vergabeverfahrens oder auf eine bestimmte Berücksichtigung der Ergebnisse der Markterkundung.
Die Unternehmen sind nicht an ihre Realisierungsvorschläge gebunden.
Der Landkreis Sigmaringen ist nicht an die Ergebnisse der Markterkundung gebunden. Bei dem Markterkundungsverfahren handelt es sich nicht um einen Beschaffungsvorgang, der bereits die Vergabe eines öffentlichen Auftrags bezweckt und/oder bewirkt.
Abschnitt IV: Verfahren
Es handelt sich um ein Markterkundungsverfahren.
Im Rahmen der Markterkundung ist generell keine Zuschlagserteilung vorgesehen, da es sich hier nicht um ein Vergabeverfahren handelt. Insofern sind keine Kriterien vorgesehen.
Für die Teilnahme am Markterkundungsverfahren wird dem Teilnehmer keine Vergütung oder Entschädigung gewährt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Rechtsnatur des Markterkundungsverfahrens:
Das Markterkundungsverfahren ist kein Vergabeverfahren gemäß den Vorgaben des GWB und der VgV.
Das Markterkundungsverfahren dient der Entscheidungsvorbereitung, ob und in welcher Form zu einem späteren Zeitpunkt wettbewerbliche, transparente und gleichbehandelnde Vergabeverfahren durchgeführt werden.
Es besteht kein Anspruch auf die spätere Durchführung eines Vergabeverfahrens oder auf eine bestimmte Berücksichtigung der Ergebnisse der Markterkundung.
Die Unternehmen sind nicht an ihre Realisierungsvorschläge gebunden.
Der Landkreis Sigmaringen ist nicht an die Ergebnisse der Markterkundung gebunden. Bei dem Markterkundungsverfahren handelt es sich nicht um einen Beschaffungsvorgang, der bereits die Vergabe eines öffentlichen Auftrags bezweckt und/oder bewirkt.
2) Allgemeine Rahmenbedingungen
Für das Markterkundungsverfahren sind folgende Rahmenbedingungen zu berücksichtigen:
– Die Interessenbekundung ist unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Unterlagen einzureichen. Die Unterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJRKDD/documents
– etwaige Anfragen sind über das elektronische Vergabeportal https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJRKDDeinzureichen,
– die Teilnehmer des Verfahrens sind nicht an Ihre Angaben und Aussagen gebunden,
– eine Erstattung der Kosten, die den Teilnehmern durch die Bearbeitung in diesem Verfahren entstehen, ist ausgeschlossen,
– Unterlagensprache: Deutsch.
3) Form und Frist zur Interessenbekundung:
Interessenbekundungen sind unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Formulars (Anlage 1) per Email via [gelöscht] oder über die Vergabeplattform https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJRKDD einzureichen.
Ort: k.A.
Land: Deutschland