Serviceparter Mietmöbel für Messen, Ausstellungen, Kongresse und Events bei der Landesmesse Stuttgart GmbH (LMS) Referenznummer der Bekanntmachung: LMS-2021-0003
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70629
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.messe-stuttgart.de
Abschnitt II: Gegenstand
Serviceparter Mietmöbel für Messen, Ausstellungen, Kongresse und Events bei der Landesmesse Stuttgart GmbH (LMS)
Servicepartnerschaft Mietmobiliar
Deutschland
Die LMS plant die Vergabe einer Servicepartnerschaft im Bereich Mietmobiliar (inkl. Kühl- und Tiefkühlmöbeln) für Aussteller, Gastveranstalter, Events und eigene Bedarfe.
Bestandteil des Leistungsumfangs ist u.a.:
- Anlieferung (z.B. an verschiedene Messestände)
- Aufbau und Aufstellen, soweit erforderlich
- Mitnahme der Verpackung
- Abholung/Abbau
- Reinigung und Wartung der Möbel
- Beratung und Kundenbetreuung (inkl. Anwesenheits- und Reaktionszeiten)
- kaufmännische Abwicklung
Das Mietmobiliar kann für Messen und Events gemietet werden.
Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden max. 4 Bewerber / Bewebergemeinschaften. Gibt es nur 4 oder weniger ohne Ausschlussgründe und mit einem formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen (siehe unter III.1) entsprechenden Teilnahmeantrag (die Nachforderung steht nach Maßgabe von § 56 VgV im Ermessen der Vergabestelle), werden nur diese zugelassen. Sollten die Voraussetzungen bei mehr als 4 vorliegen, werden die 4 zugelassen, die bei folgenden Kriterien die höchste Punktzahl erzielen:
Es werden maximal 10 Referenzen für die Tätigkeit als Möbeldienstleister für eine Messe mit mindestens 20 Kunden im Zeitraum 01.01.2018 bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge gewertet, bei denen der Aufbau maximal 7 Kalendertage (KT) und der Abbau maximal 5 Kalendertage (KT) gedauert hat. Für jede Referenz, die diese Anforderungen erfüllt, könnten Punkte für die über 20 hinausgehende Kundenanzahl (jeweils 3 Punkte für jeweils 10 weitere Kunden, wobei maximal 250 Kunden in die Wertung einbezogen werden), für die Auf- und Abbautage (bei den Aufbautagen können für jeden KT, der weniger als die maximal zulässigen 7 KT gebraucht wurde, 5 Punkte erzielt werden, bei den Abbautagen können für jeden KT, der weniger als die maximal zulässigen 5 KT gebraucht wurde, ebenfalls 5 Punkte erzielt werden) und für die bei der Messe jeweils eingesetzten Produkte der Produktgruppen Küchenausstattung (Kaffeemaschine, Spülmaschine (Gläserspülmaschine/Industriespülmaschine), Regale, Kühlschrank groß, Kühlschrank klein, Kombiküche, Spüle mit Unterschrank), weitere Ausstattung (Absperrelemente, Kleiderständer, Papierkorb, Dekosäule/Dekowürfel), Kühlmöbel (Tiefkühlschrank mit Glastür, Tiefkühlvitrine, Tiefkühlinsel mit Glasschiebedeckel, Kühlvitrine), Büroausstattung (Sideboard, Bürostuhl, Flipchart, Rollschrank/Rollcontainer, Schließfachschrank), Prospektständer, Theken (Theken mit/ohne Aufsatz, Computer-Theken), Vitrinen (Tischvitrinen/Hochvitrinen, Schrankvitrinen), Tischmobiliar (Beistelltische, Stehtische, Brückentisch, Tische rund, Tische eckig), Sitzmobiliar (Stuhl Besprechungsformat, Stuhl Design, Barhocker, Hocker, Sessel, Sofa), Sitzgruppen (= 1 Tisch mit mind. 2 Sitzgelegenheiten) (Sitzgruppe Barhocker/Stehtisch, Sitzgruppe Sessel/Beistelltisch, Sitzgruppe Stuhl Besprechungsformat/Tisch eckig oder rund) erzielt werden.
Danach können insgesamt maximal 1.820 Punkte erzielt werden.
Das Referenzprojekt, das zum Nachweis der Mindestbedingungen unter III.1.3 angegeben wird, kann auch hier angegeben werden, wenn es die oben genannten Anforderungen erfüllt.
Für jede Referenz ist ein Ansprechpartner beim Referenzgeber für Rückfragen anzugeben.
Zugelassen werden die 4 Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit der höchsten Punktzahl. Bei Punktegleichheit werden auch mehr zugelassen. Näheres ist in dem Vergabeleitfaden geregelt, die unter dem unter 1.3 angegebenen Link zur Verfügung gestellt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe (§ 47 VgV) müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen abgeben:
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.
- Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB).
- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
- Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
- Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
- Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
- Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i. S. v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) vorliegt.
- Angabe des Berufs-/Handelsregisters und der Registernummer.
- Nur bei Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaftserklärung mit Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung und Angabe eines bevollmächtigten Vertreters.
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen abgeben:
- Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz (netto) und den Umsatz (netto) im Bereich des zu vergebenden Auftrags in den Jahren 2019 bis 2021 (ggfs. für 2021 auch nur geschätzt). Unternehmen, die noch nicht seit 2019 bestehen, müssen die Umsatzzahlen nur für die Jahre ihres Bestehens angeben. D.h., dass ein Unternehmen, dass beispielsweise erst 2020 gegründet wurde, nur die Umsatzzahlen für 2020 und 2021 angeben muss. Es wird ausdrücklich nicht gefordert, dass das Unternehmen seit 2019 besteht, damit sich auch neu gegründete Unternehmen bewerben können.
- Eigenerklärung zur Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung.
- Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss entweder eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 5 Mio. € für Personenschäden und Sachschäden pro Jahr haben oder erklären, dass eine entsprechende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im Falle der Zuschlagserteilung vor der Zuschlagserteilung abgeschlossen und nachgewiesen wird.
- Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz (netto) und den Umsatz (netto) im Bereich des zu vergebenden Auftrags in den Jahren 2019 bis 2021 (ggfs. für 2021 auch nur geschätzt). Unternehmen, die noch nicht seit 2019 bestehen, müssen die Umsatzzahlen nur für die Jahre ihres Bestehens angeben. D.h., dass ein Unternehmen, dass beispielsweise erst 2020 gegründet wurde, nur die Umsatzzahlen für 2020 und 2021 angeben muss. Es wird ausdrücklich nicht gefordert, dass das Unternehmen seit 2019 besteht, damit sich auch neu gegründete Unternehmen bewerben können.
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft müssen mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben und für die Jahre 2019 bis 2021 Eigenerklärungen zur durchschnittlichen jährlichen Mitarbeiteranzahl und zur durchschnittlichen jährlichen Anzahl der Führungskräfte abgeben:
- Eigenerklärung über mindestens eine Referenz für die Tätigkeit als Möbeldienstleister für eine Messe mit mindestens 20 Kunden im Zeitraum 01.01.2018 bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge. Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, dass ein Mitglied über eine entsprechende Referenz verfügt.
- Angabe der durchschnittlichen jährlichen Mitarbeiteranzahl und der durchschnittlichen jährlichen Anzahl der Führungskräfte in den Jahren 2019, 2020 und 2021. Unternehmen, die noch nicht seit 2019 bestehen, müssen die Angaben nur für die Jahre ihres Bestehens machen. D.h., dass ein Unternehmen, dass beispielsweise erst 2020 gegründet wurde, nur die Mitarbeiteranzahl und die Anzahl der Führungskräfte für 2020 und 2021 angeben muss. Es wird ausdrücklich nicht gefordert, dass das Unternehmen seit 2019 besteht, damit sich auch neu gegründete Unternehmen bewerben können.
Für jeden Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für jeden Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe (§ 47 VgV) muss die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg entweder mit dem Teilnahmeantrag oder spätestens mit dem Erstangebot abgegeben werden. Für Nachunternehmen ohne Eignungsleihe muss die Verpflichtungserklärung spätestens mit dem endgültigen Angebot vorgelegt werden. Die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter benennen.
Der Aufragnehmer muss eine Bürgschaft zur Absicherung sämtlicher Ansprüche der Landesmesse Stuttgart GmbH (LMS) aus dem Vertrag sowie der hiermit in Zusammenhang stehenden Tätigkeit des Auftragnehmers einschließlich eventueller Inanspruchnahme der LMS durch Dritte erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags und die Abgabe eines Angebots erforderlichen Vergabeunterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.
Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge oder Angebote stattdessen unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die - anonymisierten - Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen werden nur auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst auf der Vergabeplattform informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote zu beachten sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gestellt werden, solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).