Lieferung, Rollout und Betriebslogistik von Druck- und Multifunktionsgeräten gegen monatliches Entgelt Referenznummer der Bekanntmachung: 045.72
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: IT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göppingen
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Postleitzahl: 73033
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-goeppingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung, Rollout und Betriebslogistik von Druck- und Multifunktionsgeräten gegen monatliches Entgelt
Mit dieser Ausschreibung soll in 3 Losen jeweils ein EVB-IT Systemvertrag für Lieferung, Rollout und Betriebslogistik von Druck- und Multifunktionsgeräten gegen monatliches Entgelt für die Nutzungsdauer von 60 Monaten abgeschlossen werden. Alle neuen Druck- und Multifunktionsgeräte sollen netzwerkfähig sein, mit einem universellen Druckertreiber betrieben werden können und standardmäßig Duplexdruck beherrschen.
Lieferung, Rollout und Betriebslogistik von Druck- und Multifunktionsgeräten für die Verwaltung
Stadt Göppingen
Ziel ist der Abschluss eines EVB-IT Systemvertrag für Lieferung, Rollout und Betriebslogistik von Druck- und Multifunktionsgeräten gegen monatliches Entgelt für die Nutzungsdauer von 60 Monaten für die Verwaltung beim Landratsamt Göppingen
Ausstattungsvarianten der Multifunktionssysteme
Lieferung, Rollout und Betriebslogistik von Druck- und Multifunktionsgeräten für die Schulen des Landkreises Göppingen
Stadt Göppingen
Ziel ist der Abschluss eines EVB-IT Systemvertrag für Lieferung, Rollout und Betriebslogistik von Druck- und Multifunktionsgeräten gegen monatliches Entgelt für die Nutzungsdauer von 60 Monaten für die Schulen des Landkreises Göppingen
Ausstattungsvarianten der Multifunktionssysteme
Lieferung, Rollout und Betriebslogistik von Druck- und Multifunktionsgeräten für die Schulen des Landkreises Göppingen
Stadt Göppingen
Ziel ist der Abschluss eines EVB-IT Systemvertrag für Lieferung, Rollout und Betriebslogistik von Druck- und Multifunktionsgeräten gegen monatliches Entgelt für die Nutzungsdauer von 60 Monaten für die Schulen des Landkreises Göppingen
Ausstattungsvarianten der Multifunktionssysteme
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung, Rollout und Betriebslogistik von Druck- und Multifunktionsgeräten für die Verwaltung
Ort: Gundelfingen
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung, Rollout und Betriebslogistik von Druck- und Multifunktionsgeräten für die Schulen des Landkreises Göppingen
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung, Rollout und Betriebslogistik von 2 Multifunktionsgeräten für die Hausdruckerei
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt hat.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.