Prüfung der ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Anlagen/Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 für die BGHW
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bghw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfung der ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Anlagen/Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 für die BGHW
Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) schreibt die Prüfung der ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Anlagen/Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ für folgende Verwaltungsstandorte aus.
Prüfung der ortsveränderlichen Betriebsmittel und ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ an den Standorten Mannheim, Bonn, Gera, Berlin, Hamburg, Bremen, Mainz, München und Essen.
Die Prüfung der ortsfesten Anlagen am Standort Essen ist NICHT vorgesehen.
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel:
Darunter fallen alle elektronischen Betriebsmittel, die während des Betriebes bewegt werden oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind, z. B. PC,s, Bildschirme, Drucker, Diktiergeräte, Kaffeemaschinen, Wasserkocher etc. (siehe auch DIN VDE 0100 Teil 200 Abschnitte 2.7.4 und 2.7.5).
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel/Anlagen:
Hierunter fallen alle Geräte und Anlagen, die fest (ohne Stecker) mit dem Stromnetz verbunden sind, u. a. auch sämtliche Elektroinstallationen (z. B. Steckdosen), Schutzeinrichtungen wie Fehlerschutzschalter, Personenschutzautomaten, Schutzeinrichtungen in der Verteilung etc.
Der Auftragnehmer/ die Auftragnehmerin prüft die ortsveränderlichen Geräte alle zwei Jahre (= zwei Prüfungen innerhalb der Vertragslaufzeit). Die Prüfung der ortsfesten Betriebsmittel und Anlagen erfolgt alle vier Jahre (= eine Prüfung innerhalb der Vertragslaufzeit).
Direktion Mannheim
Direktion Mannheim M5, 7 68161 Mannheim
Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) schreibt die Prüfung der ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Anlagen/Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ für das oben genannte Verwaltungsgebäude aus.
Regionaldirektion Mannheim
Regionaldirektion Mannheim, N4, 18-20, 68161 Mannheim
Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) schreibt die Prüfung der ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Anlagen/Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ für das oben genannte Verwaltungsgebäude aus.
Direktion Bonn
Direktion Bonn, Hermann-Milde-Straße 1, 53129 Bonn
Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) schreibt die Prüfung der ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Anlagen/Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ für oben genannte Verwaltungsgebäude aus.
Regionaldirektion Bonn
Regionaldirektion Bonn, Langwartweg 103/105, 53129 Bonn
Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) schreibt die Prüfung der ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Anlagen/Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ für das oben genannte Verwaltungsgebäude aus.
Regionaldirektion Gera
Regionaldirektion Gera, Bahnhofstraße 22, 07545 Gera
Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) schreibt die Prüfung der ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Anlagen/Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ für das oben genannte Verwaltungsgebäude aus.
Regionaldirektion Berlin
Regionaldirektion Berlin, Bundesallee 57/58, 10715 Berlin
Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) schreibt die Prüfung der ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Anlagen/Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ für das oben genannte Verwaltungsgebäude aus.
Regionaldirektion Hamburg
Regionaldirektion Hamburg, Große Elbstraße 134, 22767 Hamburg
Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) schreibt die Prüfung der ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Anlagen/Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ für das oben genannte Verwaltungsgebäude aus.
Regionaldirektion Bremen
Regionaldirektion Bremen, Falkenstraße 7, 28195 Bremen
Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) schreibt die Prüfung der ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Anlagen/Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ für das oben genannte Verwaltungsgebäude aus.
Regionaldirektion Mainz
Regionaldirektion Mainz, Haifa-Allee 36, 55128 Mainz
Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) schreibt die Prüfung der ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Anlagen/Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ für das oben genannte Veraltungsgebäude aus.
Regionaldirektion München
Regionaldirektion München, Arnulfstraße 283, Arnulfstraße 291, 80639 München
Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) schreibt die Prüfung der ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Anlagen/Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ für die oben genannten Verwaltungsgebäude aus.
Regionaldirektion Essen
Regionaldirektion Essen, Kurt-Jooss-Straße 11, 45127 Essen
Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) schreibt die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Anlagen/Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ für das oben genannte Verwaltungsgebäude aus. Die Prüfung der ortsfesten Anlagen ist NICHT vorgesehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Der Bieter/ Die Bieterin bestätigt, dass sein/ ihr Unternehmen gewerberechtlich ordnungsgemäß angemeldet und im entsprechenden Register eingetragen ist, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist (Eigenerklärung)
- Der Bieter/ Die Bieterin bestätigt, dass kein Eintrag / keine Einträge im Wettbewerbsregister, welcher/ welche vor in Kraft treten des Wettbewerbsregisters entstanden ist/ sind, vorliegt/ vorliegen (Eigenerklärung)
Der Bieter/ Die Bieterin bestätigt, dass kein Eintrag / keine Einträge im Wettbewerbsregister, welcher/ welche vor in Kraft treten des Wettbewerbsregisters entstanden ist/ sind, vorliegt/ vorliegen.
Falls NEIN, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Außer es wurden bereits Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB eingeleitet bzw. durchgeführt.
Die entsprechenden Nachweise sind dem Angebot bzw. dem Teilnahmeantrag beizulegen.
- Angabe zum Umsatz des Bieters/ der Bieterin der letzten drei Geschäftsjahre
- Angabe zur Anzahl der durchschnittlich sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten der letzten drei Jahre
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (Mindestversicherungssumme je Schadensfalls 500.000 € (Personen-, Sach- und Vermögensschäden))
- Der Anbieter/ Die Anbieterin verfügt über umfangreiche Erfahrungen in ähnlichen Projekten (Nachweis mind. 3 Referenzen, die zufriedenstellend durchgeführt wurden).
- Der Anbieter/ Die Anbieterin verfügt über ausreichende Ressourcen, um Leistungen über den angegebenen Zeitraum von 4 Jahren zu gewährleisten (Eigenerklärung)
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe (gem. § 123 und § 124 GWB) vorliegen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Wir weisen an dieser Stelle auf den § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hin.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist eine Rüge innerhalb von zehn Kalendertagen anzubringen, nachdem der Antragsteller/ die Antragstellerin den Vergaberechtsverstoß erkannt hat. Ist der Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits auf Grund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar, ist die Rüge innerhalb der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- oder Angebotsfrist zu rügen.