Rohr- und Tiefbau der Fernwärmeanbindung DN 1000 RUN Mannheim Rheinau
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mvv.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rohr- und Tiefbau der Fernwärmeanbindung DN 1000 RUN Mannheim Rheinau
MVV Netze GmbH beabsichtigt im Auftrag der MVV Energie AG den Neubau einer ca. 1,85 km langen Fernwärme-Transportleitung in Mannheim Rheinau Rhenaniastraße.Verlegt wird ein Kunststoffmantelrohr DN1000, AD 1200mm Normreihe 1.Die vorliegende Ausschreibung bezieht sich auf die Leistungen im Rohr- und Tiefbau.
Bau einer ca. 1,85 km langen Fernwärme-Transportleitung mit der Querverbindung von RUN Grassmannstraße bis zur bestehenden TL-Nord Rhenaniatsraße Höhe Altriperstraße. Verlegt wird Kunststoffmantelrohr (KMR) Normreihe 1. Das System (KMR-Rohre) wird vom AG beigestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rohr- und Tiefbau der Fernwärmeanbindung DN 1000 RUN Mannheim Rheinau
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der unter Punkt IV.2.2) genannte Termin bezieht sich auf den Abgabetermin für Teilnahmeanträge!
Diese sind per E-Mail an [gelöscht] zu richten.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.