Ausschr. Ortsmitten-Checks Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/3500
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70182
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nvbw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschr. Ortsmitten-Checks
2.1 Ausgeschriebene Leistung
Ziel der Ausschreibung ist es, landesweit den Zustand von Ortsmitten an Hauptverkehrs-straßen ("Ortsdurchfahrten") zu erheben (Qualitätserfassung) und Impulse zu setzen, die zusammen mit anderen Bausteinen des Landes zur Schaffung von 500 lebendigen und verkehrsberuhigten Ortsmitten und Stadtteilzentren beitragen. Die Qualitätserfassung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Straßenraumgestaltung an Ortsdurchfahrten, die unterschiedlichen Funktionen des öffentlichen Raumes angemessen berücksichtigt und eine Verbesserung der Qualität für den Fuß- und Radverkehr sowie der Aufenthaltsqualität sicherstellt. Im Fokus liegt dabei insbesondere der Fußverkehr und die Frage, welche Anforderungen erfüllt sein müssen, damit Fußverkehrsflächen in Ortsmitten und Stadtteil-zentren zum Ausgangspunkt für lokale Fußverkehrsnetze werden können.
Mit dieser Ausschreibung wird ein externer Dienstleister gesucht, der einerseits für die Entwicklung und Durchführung einer landesweiten Qualitätserfassung von Ortsmitten verantwortlich ist. Dies beinhaltet auch die Information und Beratung zum Themenfeld in vielfältiger Weise. Andererseits ist er für die projektbegleitende Kommunikation in Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit verantwortlich.
NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH Wilhelmsplatz 11 70182 Stuttgart Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Auftragserteilung zum ersten Durchgang, voraussichtlich am 15.04.2022. Der Rahmenvertrag endet nach 48 Monaten. Auf Basis dieses Rahmenvertrages wird jeder Durchgang einzeln beauftragt. Idealerweise dauert ein Durchgang ca. 12 Monate. Der genaue Endpunkt des ersten Durchgangs richtet sich vor allem nach dem Zeitplan der Verfahrensentwicklung und der Anwendung des Verfahrens auf kommunaler Ebene.
Der AG schreibt die Durchführung der Qualitätserfassung Ortsmitten für den Zeitraum von mindestens einem und maximal vier Durchgängen aus. Dabei können die Anzahl der zu erfassenden Ortsmitten sowie die Zusammenstellung der Arbeitspakete und deren beauftragte Menge von Durchgang zu Durchgang variieren.
Ort der Leistungserbringung ist Baden-Württemberg. Gerichtsstand ist Stuttgart.
siehe oben
siehe Leistungsbeschreibung
siehe Leistungsbeschreibung
2.4 Vergütung
Die Vergütung erfolgt zu dem vereinbarten Entgelt nach Rechnungsstellung. Die Rechnungsstellung kann nur mit entsprechendem Leistungsnachweis erfolgen. Die Rechnung kann nach abgeschlossenen Arbeitspaketen sowie bei Jahresende erfolgen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist auszuweisen.
Es wird ein Rahmenvertrag geschlossen, der im ersten Durchgang nach Möglichkeit mindestens 50 Ortsmitten umfasst. Der Auftraggeber hat für die Projektumsetzung ein Budget von max. [Betrag gelöscht] EUR netto für den ersten Durchgang.
Das zur Verfügung stehende Budget für die weiteren Durchgänge ist abhängig von verfügbaren Haushaltsmitteln. Ausgehend von dem Ziel, ab dem zweiten Durchgang 200 Ortsmitten pro Jahr zu prüfen, könnte ab dem zweiten Durchgang ein Budget von 2,5 Mio. EUR netto pro Durchgang zur Verfügung stehen. Bei entsprechend geringerer Mittelverfügbarkeit kann das Budget und die Anzahl zu prüfender Ortsmitten deutlich geringer ausfallen.
Ergänzende Leistungen können nur nach expliziter vorheriger Beauftragung/Freigabe durch den Auftraggeber auf Stunden- bzw. Tagessatzbasis abgerechnet werden.
2.5 Vertragsbedingungen
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Vertragsbestandteile werden kumulativ:
- die Ausschreibungsbedingungen aus diesen Verdingungsunterlagen,
- ggfls. nachgelagerte Bieterinformationen
- die Leistungsbeschreibung aus dem Angebot des Bieters und
- die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
- die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der NVBW (Stand 2020).
Es gelten ausschließlich unsere AGB vom Dezember 2020, die diesem Schreiben beiliegen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert und führen zum Ausschluss. Im Zweifel gehen die Anforderungen aus der Ausschreibung den Ausführungen im Angebot vor, sofern nichts gesondert vereinbart wird.
Es gelten die Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) (siehe beiliegend).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
5.1 Ausschlussgründe
Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter gemäß Anlage erklären, ob die unter §§ 123 und 124 GWB genannten Fälle auf ihn zutreffen und inwiefern eine Selbstreinigung nach § 125 GWB vorliegt. Der Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben.
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind.
5.4 Bietergemeinschaften
Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bieter-gemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist unzulässig.
5.5 Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Angebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Subunternehmer übertragen will. Die Subunternehmer sind zu benennen bzw. bekannt zu geben.
Die Beauftragung von Subunternehmer nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbs-grundsätzen zu verfahren.
Unternehmen, die sich mehrfach - sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer - an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
5.2 Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser den Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen. Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vorzulegen.
5.3 Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit sind vom Bieter Referenzen über bisher erbrachte Leistungen vorzulegen. Die Referenzen sollen aufzeigen, dass der Bieter:
- Fundierte Kenntnisse der bundesdeutschen und landesspezifischen Regelwerke im Bereich Fußverkehr, Radverkehr, Stadtverkehr, alternative Mobilitätsformen, Barrierefreiheit, Stadtplanung und Partizipation mitbringt,
- Erfahrung mit der Gestaltung und dem Umbau öffentlicher Räume besitzt,
- Kenntnisse über die rechtlichen Vorgaben und die bestehende Förderlandschaft des Landes besitzt,
- Erfahrung mit der Entwicklung und Umsetzung einer Qualitätserfassung wäre wünschenswert,
- über einschlägige Erfahrungen in der Arbeit mit Kommunen verfügt,
- mit der Organisation und Durchführung unterschiedlicher Veranstaltungsformate (Veranstaltungsmanagement) bestens vertraut ist,
- über Kommunikationskompetenzen sowie Erfahrungen in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit verfügt,
- Kompetenzen in der Mediengestaltung mitbringt,
- Erfahrung mit komplexer Projektsteuerung mitbringt,
- in der Lage ist, den Auftrag im vorgegebenen Zeitrahmen vollumfänglich zu erfüllen.
Aufgrund der vielfältigen Anforderungen bietet sich aus Sicht des AG die Bildung einer Bietergemeinschaft an.
Abschnitt IV: Verfahren
NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Wilhelmsplatz 11
70182 Stuttgart
Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
3.1 Grundlagen
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert für Leistungen nach § 106 GWB überschreitet. Die Ausschreibung wird als europaweite offene Ausschreibung durchgeführt.
Ein digitaler Termin zur Aufklärung der Angebote wird vorbehalten (voraussichtlich in KW 12 2022).
Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten der NVBW, des Verkehrsministeriums sowie der anderen beteiligten Akteure (z.B. Kommunen, Vereine) Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten.
Ebenso verpflichten sich die NVBW und das Verkehrsministerium, alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Die Regelungen zum Datenschutz sind auf der Webseite der NVBW veröffentlicht.
3.2 Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Angebote
Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum
Montag, 21.02.2022, 12:00 Uhr
in elektronischer Form bei der
NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, Vergabestelle
auf dem Portal von DTVP unter www.dtvp.de mit angegebener Nummer vorliegen.
Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt. Die Öffnung erfolgt am selben Tag bei der NVBW. Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Die Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
3.3 Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen
Enthalten diese Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe in ausschließlich schriftlicher Form über das Portal darauf hinzuweisen.
Fragen zum Angebot müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum
Donnerstag, 10.02.2022, 12:00 Uhr
auf dem Portal von DTVP unter www.dtvp.de mit angegebener Nummer eingereicht werden.
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Die Bieter müssen sich fortlaufend und eigeninitiativ über neue Informationen durch Besuch der Webseite unterrichten.
3.6 Erstattung von Aufwendungen
Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungs-vorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
4. Formale Anforderungen an die Angebote:
4.1. Abgabe in deutscher Sprache: Das Angebot sind in allen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen,
4.2. Notwendiger Inhalt Das Angebot muss den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Inhalt umfassen, dabei ist die vorgegebene Gliederung einzuhalten,
4.3. Vollständigkeit des Angebotes: Das Angebot muss vollständig sein.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNBRKHM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]