Generalplanungsleistungen Umbau eines leerstehenden Bestandsgebäudes in Mahlis zu einer Kita Referenznummer der Bekanntmachung: 03/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wermsdorf
NUTS-Code: DED53 Nordsachsen
Postleitzahl: 04779
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wermsdorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanungsleistungen Umbau eines leerstehenden Bestandsgebäudes in Mahlis zu einer Kita
Die Gemeinde Wermsdorf liegt im Südwesten des Landkreises Nordsachsen. Infolge seiner geschichtlichen Bedeutung entwickelte sich Wermsdorf zu einer starken Gemeinde mit kleinstädtischem Charakter. Seine Fläche und Einwohnerzahl vergrößerte sich im Zuge der Gemeindegebietsreform beträchtlich. Einschließlich ihrer Ortsteile Calbitz, Collm, Gröppendorf, Lampersdorf, Liptitz, Luppa Mahlis, Malkwitz, Wadewitz und Wiederoda umfasst die Gemeinde eine Fläche von 105 km², in der rund 5.600 Einwohner leben. Die Gemeinde Wermsdorf ist flächenmäßig eine der größten im Landkreis Nordsachsen und hat außerdem einen großen Anteil Wald- und Wasserflächen.
Der Orsteil Mahlis hat ca. 500 Einwohner und ist durch den dörflichen Charakter geprägt. Vor allem die Landwirtschaft spielte in den vergangenen Jahrzehnten eine wesentliche Rolle in dem Ortsteil. Mahlis kann bereits auf eine lange Tradition und Geschichte zurückblicken und ist vor allem durch seine Lage am südlichen Rand des Wermsdorfer Waldes und im idyllischen Laubental sehr attraktiv.
Nicht zuletzt der erfreulicher Weise stetig steigenden Bevölkerungszahl in allen Ortsteilen von Wermsdorf ist es nun auch zu verdanken., dass die Infrastruktur in Bezug auf die Kapazitäten für die Betreuung von Kindern in Kitas einen Ausbau erfahren muss.
Insofern soll am Standort eines früher landwirtschaftlich genutzter Dreiseithof und eines der dortigen Bestandsgebäude ein Umbau und die Sanierung erfolgen.
Wermsdorf, DE
Die Gemeinde Wermsdorf will das in Ihrem Eigentum stehende Gebäude, dass bereits mehrere komplette Umbauten erfahren hat, zu einer Kita um- und ausbauen. Mit den gesellschaftlichen Veränderungen über viele Jahrzehnte haben sich die Strukturen und Nutzungen des Gebäudes gravierend verändert. Im Zuge der erfolgten Umbauten konnte das Gebäude zwischenzeitlich schon als Schulstandort genutzt werden. Später wurde eine Behindertenwerkstatt in die Gebäudehülle integriert. Das Gebäude an sich steht nun bereits seit mehreren Jahren leer. Im Gebäude befindet sich jedoch noch eine Dienstwohnung, die nach wie vor von dem bisherigen und jetzt im Ruhestand befindlichen Hausmeister genutzt wird. Die Dienstwohnung befindet sich im östlichen Obergeschoss des Objektes. An diesem Zustand soll nach Vorgabe der Gemeinde auch vorerst noch festgehalten werden.
Es handelt sich um ein Gebäude, dass am Standort eines früher dort befindlichen großen landwirtschaftlich genutzten Dreiseithofes errichtet wurde. Der westliche Gebäudeteil besteht noch vollkommen aus den alten Bruchsteinmauern einer früheren Scheune, auch das früher vorhandene Scheunentor ist noch deutlich erkennbar.
Das Gebäude befindet sich in einem relativ guten Zustand. Daher beabsichtigt die Gemeinde dieses Gebäude durch weitere Sanierungsmaßnahmen im Objekt zur Nutzung als Kindertageseinrichtung zu ertüchtigen. Insofern sollen 45 Kindergartenplätze und 15 Kinderkrippenplätze mit entsprechenden erforderlichen Raumstrukturen geschaffen werden. Neben den baurechtlichen Anforderungen sind auch hohe energetische Ansprüche mit der Umbau- und Sanierungsmaßnahme verknüpft. Es müssen ökologischen Dämmarbeiten an den vorhandenen betreffenden Bauteilen vorgenommen und gegebenenfalls eine Erdwärmepumpe in Verbindung mit einer Photovoltaik-Anlage zur Energieversorgung eingebaut werden.
Wegen des flächenmäßigen Bedarfs für Kitas sind die einschlägigen Empfehlungen des Sächs. Staatsministeriums für Soziales zu den räumlichen Anforderungen an Kindertageseinrichtungen vom 02.06.2005 zu berücksichtigen. Betrachtungen und Bezüge zur Ausstattung von Kindertageseinrichtungen sollen auf dem Sächs. Kita-Gesetz (SächsKitaG) und im Rahmen der Integration auf der Sächs. Kita-Integrationsverordnung (SächsKitaIntegrVO) vom 06.06.2017 beruhen.
Die Maßnahme ist gefördert und zwar über das Bund-Länder-Programm „Sozialer Zusammenhalt“ (SZP). Der Zuwendungsbescheid sieht einen Durchführungszeitraum vom 30.10.2021 bis zum 31.12.2030 vor. Die Maßnahme ist jedoch für den Zeitraum bis 31.08.2024 umzusetzen. Die hier gegenständlichen Planungsleistungen zunächst LPH 3 sollen bis zum 31.07.2022 umgesetzt sein.
Wegen der Einzelheiten wird auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
Wegen der Einzelheiten wird auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
Zunächst soll die LPH 3 beauftragt werden. Die weiteren LPH kommen optional zur Beauftragung.
4, 5-7, 8-9 HOAI nach §§ 34 ff. HOAI
Grund der Optionen: Gewährung von Fördermitteln, Erteilung Baugenehmigung
Der Teilnahmeantrag, der EEE-Vordruck (zwingend zu verwendende Unterlagen) sowie die Bewertungsmatrizen und der Vertragsentwurf unter www.eVergabe.de zur Verfügung.
Die Anfragen und die Antworten von Bewerbern werden ebenfalls eingestellt und anonymisiert.
Jeder Bewerber hat die Möglichkeit, das Baugrundstück zu besichtigen. Die Besichtigung wird seitens der Gemeinde Wermsdorf durchgeführt. Hierfür ist eine Anmeldung und Terminvereinbarung mit Herrn Keller erforderlich.
Es ist zu beachten, dass seitens des Herrn Keller keine Fragen zum Ausschreibungsverfahren oder anderweitig zum Ausschreibungsgegenstand beantworten wird. Diese Fragen können aus Gründen der Transparenz ausschließlich schriftlich über das Portal www.eVergabe.de erfolgen und werden dann form- und fristgerecht beantwortet.
Die Ausschreibung berücksichtigt die Belange des Mittelstandes angemessen, indem die Beteiligung auch von Bewerbergemeinschaften und Nachunternehmern ermöglicht wird und diese in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit regelmäßig durch Addition der jeweiligen Anforderungen mit dem Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder dem eigentlichen Bewerber und anderen Nachunternehmern ebenfalls die Mindestanforderungen erfüllen können und auch die Mindestanforderungen in Bezug auf die Referenzen sowohl durch den Bewerber oder das Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder die die Leistung erbringende Nachunternehmer gebracht werden können. Diese Auffassung vertritt offenbar auch die zuständige Fördermittelbehörde, da hier insbesondere die Vergabe als Generalplanungsleistungen positiv bewertet wurde.
Sollten sich Bewerbergemeinschaften bewerben, die sich im Falle der Auftragserteilung zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen, sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu benennen. Es ist anzugeben, wer der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft ist und welches Mitglied der Bewerbergemeinschaft welche Leistungen im Falle der Auftragserteilung erbringen wird.
Die Bewerbergemeinschaft hat der Auftraggeberin einen Ansprechpartner für alle wirtschaftlichen und planungsrechtlichen Fragen zu benennen.
Den Ausschreibungsunterlagen sind eine Baubeschreibung/Vorplanung, Grundrisse, Bestandsvermessung, Kostenschätzung sowie ein Lageplan angefügt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag abzugeben:
a) Befähigung zur Erlaubnis der Berufsausübung mit Nachweis der Berufszulassung durch Eintragung in ein Berufsregister entsprechend den Vorgaben der Europäischen Union bzw. desjenigen EU-Staates, in dem der Bewerber tätig ist.
Nachweis, dass die Berufsbezeichnung Architekt und/oder Ingenieur geführt werden darf.
b) Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber den Auftrag erbringt (Ausführung ausschließlich durch eigenes Unternehmen, Bewerbergemeinschaft oder mit Hilfe von Nachunternehmern).
Sollte die Leistungserbringung durch Bewerbergemeinschaften oder mit Hilfe von Nachunternehmern erfolgen, ist durch den Bewerber zu erklären, wie die Aufteilung der Leistungen erfolgen wird und welche Person der Ansprechpartner für alle wirtschaftlichen und planungsrechtlichen Fragestellungen ist.
c) Erklärung, ob und auf welche Art und Weise der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft oder eventuell tätiger Nachunternehmer wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verbunden sind.
d) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123, § 124 GWB bestehen.
e) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG,
f) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfalle eine Erklärung nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben,
g) ausgefüllter und unterzeichneter Teilnahmeantrag nebst Anlagen und EEE-Vordruck; Unterlagen stehen unter www.eVergabe.de zur Verfügung.
h) Bedient sich der Bewerber gemäß § 47 VgV eines Nachunternehmers, so soll er durch eine Verpflichtungserklärung derselben nachweisen, dass der jeweilige Nachunternehmer tatsächlich die ihm zugedachte Leistung erbringen kann. Die vorgenannten Nachweise und Erklärungen sind zwingend auch durch den Nachunternehmer abzugeben und den Bewerbungsunterlagen des Bewerbers beizufügen.
Eine Kostenerstattung gegenüber dem Bewerber für die Erstellung seiner Bewerbungsunterlagen erfolgt nicht. Der Bewerber erhält die Bewerbungsunterlagen nicht zurück.
Die Auftraggeberin behält sich vor, Erklärungen und Nachweise bei dem Bewerber nachzufordern, sofern diese zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbungsunterlagen nicht beigelegen haben, jedoch Relevanz für die Wertung besteht. Die Auftraggeberin wird für die Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen gegenüber dem Bewerber eine angemessene Frist im Sinne des § 56 Abs. 4 VgV setzen. Werden die insofern geforderten Unterlagen dann nicht fristgerecht eingereicht, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Wegen der Einzelheiten wird auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
Folgende Erklärungen und Unterlagen sind durch oder mit den Bewerbungsunterlagen abzugeben oder diesen beizufügen:
a) Erklärung zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020),
Erklärungen zum Umsatz bei einschlägigen Planungsleistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2016-2020);
die Nachunternehmer benennen auch die Umsätze, wie vorstehend beschrieben.
Die jeweiligen Gesamtumsätze und Umsätze einschlägiger Planungsleistungen des Bewerbers oder des Nachunternehmers werden addiert und gehen als Summe in die Wertung ein,
b) Nachweis einer Berufshaftpflicht gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 bzw. 4 VgV über [Betrag gelöscht] EUR Personenschäden und über [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) bei einem Versicherungsunternehmen oder Kreditinstitut, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und übrigen Vermögensschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsnehmers nachgewiesen werden, in der er den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Der Versicherungsnachweis darf, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an, nicht älter als sechs Monate sein und muss der Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein. Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied und bei Nachunternehmern für jeden Nachunternehmer ein entsprechender Versicherungsnachweis vorliegen.
c) Ausgefüllter und unterzeichneter Teilnahmeantrag und EEE-Vordruck; Unterlagen stehen unter www.eVergabe.de zur Verfügung.
Die Auftraggeberin behält sich vor, Erklärungen und Nachweise bei dem Bewerber nachzufordern, sofern diese zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbungsunterlagen nicht beigelegen haben, jedoch Relevanz für die Wertung besteht. Die Auftraggeberin wird für die Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen gegenüber dem Bewerber eine angemessene Frist im Sinne des § 56 Abs. 4 VgV setzen. Werden die insofern geforderten Unterlagen dann nicht fristgerecht eingereicht, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Wegen der Einzelheiten wird auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
- durchschnittlicher Gesamtumsatz (Jahresmittel) von [Betrag gelöscht] EUR
- durchschnittlicher Umsatz einschlägige Planungsleistungen (Mittel) [Betrag gelöscht] EUR
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung über [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden),
- ausgefüllter und unterzeichneter Teilnahmeantrag und EEE-Vordruck, Unterlagen stehen unter www.eVergabe.de zur Verfügung. Nachweis der im Auftragsfall vorliegenden Berufshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Deckungssummen.
Wegen der Einzelheiten wird auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
a) Angabe der durchschnittlichen Anzahl von Mitarbeitern in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV,
die Nachunternehmer benennen auch die Mitarbeiter wie vorstehend beschrieben.
Die jeweilige Anzahl der Mitarbeiter der Bewerber/Bewerbergemeinschaft und der Nachunternehmer werden addiert und gehen als Summe in die Wertung ein,
b) Angabe der durchschnittlichen Anzahl von Architekten und Ingenieuren (Fachkräften) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, Angabe der im Zusammenhang mit der Leistungserbringung einzusetzenden Fachkräfte und die eindeutige Benennung des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters sowie der übrigen Fachplaner.
Die Erklärung des Bewerbers/Bewerbergemeinschaft über die Berufsqualifikation des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters gemäß § 75 VgV.
Die Person des Projektleiters erfüllt die fachliche Anforderung, wenn er berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) „Ingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen.
Die Person des stellvertretenden Projektleiters erfüllt die fachliche Anforderung, wenn er berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) oder „Ingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen.
Der jeweiligen Fachplaner erfüllt die fachliche Anforderung, wenn er berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) oder „Ingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG -Berufsanerkennungsrichtlinie- gewährleistet sind.
Die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und die Nachunternehmer benennen auch die Anzahl der Mitarbeiter und Architekten und Ingenieure, wie vorstehend beschrieben. Die jeweilige Anzahl der Mitarbeiter und Architekten und Ingenieure der Bewerber/Bewerbergemeinschaften und Nachunternehmer werden addiert und gehen als Summe in die Wertung ein,
c) Die Berufserfahrung des Projektleiters ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
d) Die Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
e) Die Berufserfahrung des Planers Objektplanung ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
f) Die Berufserfahrung des Fachplaners-TGA/HLS ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
g) Die Berufserfahrung des Fachplaners-TGA/ELT ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
h) Die Berufserfahrung des Fachplaners-Brandschutz ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
i) Die Berufserfahrung des Fachplaners-Tragwerk ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
j) Die Berufserfahrung des Fachplaners-Freianlagen ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
Angabe von mindestens drei Referenzen gemäß § 75 Abs. 5 VgV für die jeweils zu erbringenden Leistungen für Kitaeinrichtungen bzw. vergleichbare Bauten in den vergangenen zehn Jahren (2011-2020).
Angabe von mindestens drei Referenzen gemäß § 75 Abs. 5 VgV für Planungsleistungen für den Umbau und die Sanierung von Gebäuden in den vergangenen zehn Jahren (2011-2020)
Angabe von mindestens zwei Referenzen für öffentliche Auftraggeber und Umsetzung mit Fördermitteln in den vergangenen zehn Jahren (2011-2020)
Referenzen können bei allen 3 vorstehenden Kategorien genannt werden, wenn mehrere der genannten Kategorien erfüllt sind.
Die Nachunternehmer benennen zu den jeweils von ihnen zu erbringenden Leistungen Referenzen, wie vorstehend beschrieben. Referenzen für Projekte, die von Nachunternehmern oder Mitgliedern der Bietergemeinschaft gemeinsam realisiert wurden, können diese jeweils für diesen Nachunternehmer oder Mitglieder der Bietergemeinschaft gezählt und insgesamt addiert werden. Bei der Leistung von Nachunternehmern gilt dies nur für die jeweils erbrachte Leistung.
Sonstiges:
Die Angaben zu den Referenzobjekten im vorstehenden Sinne sind auf jeweils höchstens zwei DIN A4-Seiten einschließl. eventueller graphischer Darstellungen (Grundrisse, Ansichten, Fotos und Beschreibung in Textform) zu beschränken.
Die Auftraggeberin behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzobjekte zu prüfen. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die erbrachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, Erklärungen und Nachweise bei dem Bewerber nachzufordern, sofern diese zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbungsunterlagen nicht beigelegen haben, jedoch Relevanz für die Wertung besteht. Die Auftraggeberin wird für die Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen gegenüber dem Bewerber eine angemessene Frist im Sinne des § 56 Abs. 4 VgV setzen. Werden die insofern geforderten Unterlagen dann nicht fristgerecht eingereicht, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Wegen der Einzelheiten wird auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
Für die Referenzen gelten folgende Mindestanforderungen:
Angabe von mindestens drei Referenzen gemäß § 75 Abs. 5 VgV für die jeweils zu erbringenden Leistungen für Kitaeinrichtungen bzw. vergleichbare Bauten in den vergangenen zehn Jahren (2011-2020).
Angabe von mindestens drei Referenzen gemäß § 75 Abs. 5 VgV für Planungsleistungen für den Umbau und die Sanierung von Gebäuden in den vergangenen zehn Jahren (2011-2020)
Angabe von mindestens 2 Referenzen für öffentliche Auftraggeber und Umsetzung mit Fördermitteln in den vergangenen zehn Jahren (2011-2020)
Die Leistungserbringung soll durch die jeweiligen Auftraggeber schriftlich bestätigt sein.
Folgende Angaben sind bei den Referenzobjekten erforderlich:
- Bezeichnung des beauftragten Architektur- oder Ingenieurbüros
- Ggf. Bezeichnung des ARGE-Partners
- ggf. Benennung des Nachunternehmers,
- Projektbezeichnung,
- Name des Projektleiters
- Name des stellvertretenden Projektleiters
- Projektlaufzeit (mindestens 1 x LPH 2-8)
- Projektvolumen brutto insgesamt (KG 200-700)
- Projektvolumen Planungsleistung,
- beauftragte, selbst erbrachte Leistungen,
- beauftragte Leistungen des/der Nachunternehmer/s
- Honorarzone,
- Einhaltung des Kosten- und Terminrahmens
- Länge der Planungs- und Bauzeit:
- öffentliche Fördermittel (welches Fördermittelprogramm)
- Zusammenarbeit mit einer öffentlichen Auftraggeberin
- öffentliche Auftraggeberin/Kontaktdaten Auftraggeberin
Geforderte Mindeststandards des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft:
- durchschnittliche Anzahl von mindestens 12 Mitarbeiter in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020)
- durchschnittliche Anzahl von mindestens 10 Architekten (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) und/oder Ingenieuren (im Sinne von § 75 Abs. 2 VgV) inklusive Geschäftsführung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020)
- 10 Jahre Berufserfahrung für den Projektleiter
- 7Jahre Berufserfahrung für den stellvertretenden Projektleiter
- 7 Jahre Berufserfahrung für den Planer Objektplanung
- 7 Jahre Berufserfahrung für den Fachplaner – TGA/HLS
- 7 Jahre Berufserfahrung für den Fachplaner - Brandschutz
- 7 Jahre Berufserfahrung für den Fachplaner – TGA/ELT
- 7 Jahre Berufserfahrung für den Fachplaner – Tragwerk
- 7 Jahre Berufserfahrung für den Fachplaner Freianlagen
- 3 Referenzen für Horteinrichtungen bzw. vergleichbare Bauten;
- 3 Referenzen für Sanierung denkmalgeschützter Gebäude;
- 2 Referenzobjekte für öffentliche Auftraggeber und mit Umsetzung von Fördermitteln;
- ausgefüllter und unterzeichneter Teilnahmeantrag und Vordruck-EEE, Unterlagen stehen unter www.eVergabe.de zur Verfügung; Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den vorstehend angegebenen Deckungssummen ist abzugeben.
Wegen der Einzelheiten wird auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
Wegen der Einzelheiten wird auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
Wegen der Einzelheiten wird auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wegen der Einzelheiten wird auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3419970
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber der Auftraggeberin innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis über das Nachrichtenportal bei www.eVergabe.de zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin über das Nachrichtenportal bei www.eVergabe.de zu rügen. Die Frist beginnt mit der Kenntnis des Vergabeverstoßes und endet mit Ablauf des zehnten Kalendertages, spätestens jedoch mit Ablauf der in der Bekanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nach Ablauf dieser Frist Vergabeverstöße, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht mehr gerügt werden können. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB). Die Auftraggeberin informiert im Sinne des § 134 GWB spätestens 10 Kalendertage vor dem Vertragsschluss denjenigen bzw. diejenigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Mitteilungen erfolgen ausschließlich auf www.eVergabe.de an den Bieter. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt sich der Bieter damit einverstanden und verpflichtet sich, dass der Schriftverkehr ausschließlich über www.eVergabe.de erfolgt und zwar auch in Bezug auf die Mitteilung über beabsichtigte Rechtsbehelfe seitens des Bieters. Weiterhin erklärt sich der Bieter einverstanden, dass den nichtberücksichtigten Bietern der Name des erfolgreichen Bieters mitgeteilt wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3419970
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de