RMK_BPM_1878_2021 Referenznummer der Bekanntmachung: RMK_BPM_1878_2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Winnenden
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 71364
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]00
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rems-murr-kliniken.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lutzabel.com
Abschnitt II: Gegenstand
RMK_BPM_1878_2021
Am Campus Klinikum Winnenden soll in einem bestehenden Baufenster ein 4-geschossiger Neubau errichtet werden. Es sind ca. 8.000 m² Hauptnutzfläche zu beplanen.
Die Komplexität der Bauprojekte hat in der letzten Zeit aufgrund der stetig voranschreitenden Campusentwicklung am Standort Winnenden deutlich zugenommen. Aus diesem Grund ist angedacht, das Bauprojektmanagement in den Kliniken zu reorganisieren und in eine neue Struktur zu überführen.
Damit das Handeln sowie Haften deckungsgleich ablaufen, soll das Projektmanagement, bestehend aus Projektsteuerung, Projektleitung sowie notwendige Anteile aus dem Leistungsbild "Multiprojektmanagement" nach AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V.) auf einen Ansprechpartner konzentriert werden. Hierfür sollen Experten von Bauprojekten in Form eines externen Bauprojektmanagements beauftragt werden.
Rems-Murr-Kliniken gGmbH Am Jakobsweg 1 71364 Winnenden
Die Komplexität der Bauprojekte hat in der letzten Zeit aufgrund der stetig voranschreitenden Campusentwicklung am Standort Winnenden deutlich zugenommen. Aus diesem Grund ist angedacht, das Bauprojektmanagement in den Kliniken zu reorganisieren und in eine neue Struktur zu überführen.
Damit das Handeln sowie Haften deckungsgleich ablaufen, soll das Projektmanagement, bestehend aus Projektsteuerung, Projektleitung sowie notwendige Anteile aus dem Leistungsbild "Multiprojektmanagement" nach AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V.) auf einen Ansprechpartner konzentriert werden. Hierfür sollen Experten von Bauprojekten in Form eines externen Bauprojektmanagements beauftragt werden.
Unter den Bewerbern wird anhand der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähig-keit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Dies erfolgt nach den folgenden Kriterien:
Es muss sich um Leistungen des Bauprojektmanagements einer vergleichbaren Referenz für Krankenhäuser, Bauten im Gesundheitswesen, Bauten im Pflegewesen (Bettenbau, Altenpflege etc.), Forschungs- oder Laborgebäude oder Bettenbau kombiniert mit Untersuchungs- und Behandlungsbereich oder vergleichbare Gebäude nachgewiesen werden, die die Mindeststandards erfüllt.
Die Bewertung erfolgt folgendermaßen:
1) Typ der Referenz: Bewertet wird der Referenztyp:
a) Gegenstand der Referenz(en) war der Neubau eines Bettenbaus kombiniert mit Untersuchungs- und Behandlungsbereich: 3 Punkte;
b) Gegenstand der Referenz(en) war der Neubau eines Gebäudes im Pflegewesen (Bettenbau, Altenpflege etc.), Forschungs- oder Laborgebäude: 2 Punkte;
c) Gegenstand der Referenz(en) war die Erweiterung sonstiger Bauten im Gesundheitswesen: 1 Punkt.
Es wird klarstellend darauf hingewiesen, dass für die eingereichte(n) Referenz(en) insgesamt maximal 3 Punktevergeben werden können.
2) Gegenstand der eingereichten vergleichbaren Referenz(en) sind förderrechtliche Beratungsleistungen in Baden-Württemberg. Erforderlich ist, dass der Förderbescheid vorliegt. Es ist nicht erforderlich, dass die Referenz die Mindeststandards erfüllt.
a) 5 Referenzen oder mehr: 3 Punkte;
b) 3 bis 4 Referenzen: 2 Punkte;
c) 1 bis 2 Referenzen: 1 Punkt.
Es wird klarstellend darauf hingewiesen, dass für die eingereichte(n) Referenz(en) insgesamt maximal 3 Punktevergeben werden können.
Insgesamt werden für 1) bis 2) maximal 6 Punkte vergeben. Gewertet wird beim Kriterium 1) die beste Referenz.
Für den Fall, dass Punktgleichheit vorliegt, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft besser gewertet, der beim Kriterium 1) mindestens zwei und beim Kriterium 2) mindestens 5 Referenzen vorlegt.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punkte-gleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, wird der Bieter/die Bietergemeinschaft ausgewählt, die eine aktuellere Referenz vorlegen kann.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt
Die Leistungen werden durch einseitigen Abruf beauftragt, und zwar entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Leistungsphasen einzelner Leistungsbilder (stufenweise Beauftragung).
Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung einzelner oder gar aller Stufen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter
- in den vergangenen 3 Jahren weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen
zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB;
- in den vergangenen 3 Jahren nicht zahlungsunfähig ist, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren
oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen
Verfahrensmangels Masse nicht abgelehnt worden ist, er sich nicht im Verfahren der Liquidation befinden oder
seine Tätigkeit eingestellt ist, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB;
- in den vergangenen 3 Jahren weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen
zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben,
durch die die Integrität in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB;
- in den vergangenen 3 Jahren weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen
zuzurechnen ist, mit einem anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
bezwecken oder bewirken, § 124 Abs. 1 Nr.4 GWB;
- in den vergangenen 3 Jahren keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen
Auftrags oder Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, § 124 Abs. 1
Nr. 7 GWB;
- in den vergangenen 3 Jahren in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende
Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen
Nachweise zu übermitteln, § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB;
- dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt;
- dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21
SchwarzArbG vorliegt;
- dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt;
- Eigenerklärung, dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuerung und Abgaben sowie der
Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt
hat;
- in das Berufs- oder Handelsregister (Register der Industrie- und Handelskammer) seines Sitzes oder
Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist;
- für die zu erbringende Leistung in die Handwerksrolle eingetragen ist.
Der Bewerber hat einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde
oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des
Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen (nicht
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älter als 6 Monate, maßgeblich ist der in der Bekanntmachung benannte Termin für die Einreichung der
Angebote, Kopie/Scan ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung). Bei
Bewerbergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft.
- Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (Projektmanagement, bestehend aus Projektsteuerung, Projektleitung sowie notwendige Anteile aus dem Leistungsbild "Multiprojektmanagement" nach AHO) vergleichbar sind;
- Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. EUR für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden und eine Berufshaftpflichtversicherung (inklusive Schäden an der geplanten Sache) mit einer Deckungssumme von mindestens 3,0 Mio. EUR je Versicherungsfall für Personen- und sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
Versicherungsunternehmen. Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der
Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen angepasst werden wird. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis
oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der
Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. EUR für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden und eine Berufshaftpflichtversicherung (inklusive Schäden an der geplanten Sache) mit einer Deckungssumme von mindestens 3,0 Mio. EUR je Versicherungsfall für Personen- und sonstige Schäden.
Bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen angepasst werden wird. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
- Eigenerklärung über die Anzahl der qualifizierten Mitarbeiter;
- Eigenerklärung über bereits erbrachte Referenzen.
Folgende Angaben sind in Bezug auf die Referenzprojekte gefordert:
- Angabe der Projektbezeichnung;
- Angabe des Unternehmens, das Auftragnehmer des Projektes ist;
- Angabe des Auftraggebers;
- Angabe eines Ansprechpartners beim Auftraggeber (Name, Telefon, E-Mail);
- Angaben zum Projekt
- Ausführungszeitraum inklusive Zeitpunkt der Inbetriebnahme (MM/JJJJ);
- des Projektvolumens (KGR 200 bis 700) und des Auftragswerts;
- Projektbeschreibung;
- Förderrechtliche Beratungsleistungen.
Vergleichbare Referenzen sind Referenzen, die dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang nahekommen oder ähneln und somit einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
Es muss sich um Leistungen des Bauprojektmanagements einer vergleichbaren Referenz für Krankenhäuser, Bauten im Gesundheitswesen, Bauten im Pflegewesen (Bettenbau, Altenpflege etc.), Forschungs- oder Laborgebäude oder Bettenbau kombiniert mit Untersuchungs- und Behandlungsbereich oder vergleichbare Gebäude nachgewiesen werden.
Vergleichbar ist auch eine Referenz, die nur einen von mehreren Bauabschnitten darstellt, wenn die Voraussetzungen für den jeweiligen Bauabschnitt erfüllt sind.
Angabe von mind. einer Referenz für Krankenhäuser, Bauten im Gesundheitswesen, Bauten im Pflege-wesen (Bettenbau, Altenpflege etc.), Forschungs- oder Laborgebäude oder Bettenbau kombiniert mit Untersuchungs- und Behandlungsbereich oder vergleichbare Gebäude, die zwischen 01.01.2017 und der Teilnahmefrist in Betrieb genommen wurden. Als vergleichbar angesehen werden Leistungen mit einem Projektvolumen (KGR 200 bis 700) größer 30,0 Mio. EUR netto. Es muss sich um einen Neubau handeln.
Zum Nachweis der erbrachten Referenzen sind die nachfolgenden Angaben zu den Referenzleistungen sorgfältig auszufüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PRKBD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des GWB:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf§101 a Informations- und Warte-pflichtzehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzugbehindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 GWB Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftrags-vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Uni-on.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag ab-zuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.