Vergabe Ingenieurleistung "Erschließungsplanung Breite III" Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Riegel
NUTS-Code: DE133 Emmendingen
Postleitzahl: 79359
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gemeinde-riegel.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/BFBB6619-342C-48A1-9AD4-BFB064FDC1C8
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79100
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kommunalkonzept-gmbh.de/
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/BFBB6619-342C-48A1-9AD4-BFB064FDC1C8
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://www.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe Ingenieurleistung "Erschließungsplanung Breite III"

Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Riegel am Kaiserstuhl mit knapp 4.000 Einwohnern gehört zum Landkreis Emmendingen. Bedingt durch die Lage nahe der Universitätsstadt Freiburg steht die Gemeinde unter Siedlungsdruck. In den letzten Jahren wurden aufgrund der großen Nachfrage fast alle Reserven an Baugebieten entwickelt. Mit dem Erschließungsgebiet Breite III steht nun noch eine Fläche von rund 6 Hektar zur Bebauung zur Verfügung. Der Gemeinderat hat beschlossen, für Breite III neue zukunftsweisende Planungs- und Gestaltungsansätze umzusetzen. Für die Planung der Erschließungsanlagen plant die Gemeinde Riegel ein Ingenieurbüro zu beauftragen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE133 Emmendingen
Hauptort der Ausführung:

in den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Für die Realisierung des Projekts Breite III liegen Konzepte zu verschiedenen Aspekten von Städtebau sowie Ver- und Entsorgung vor, die im Rahmen der Erschließungsplanung zu berücksichtigen sind. Das nachhaltige Quartiersentwicklungskonzept für das Baugebiet Breite III in Riegel basiert auf den Ergebnissen der Perspektivenwerkstatt, einem umfassenden Bürgerbeteiligungsverfahren. In diesem wurden über Impulsvorträge, u.a. mit Best-Practice-Beispielen und Kriterien der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB) für eine nachhaltige Quartiersentwicklung, mögliche Nachhaltigkeitsansätze vorgestellt. In einem Co-Produktionsprozess mit Planungstischen wurde dann zusammen mit den Bürgern das Quartiersentwicklungskonzept mit Nachhaltigkeitszielen entwickelt sowie anschließend von Planern und Experten vertieft. Dieses Beteiligungsverfahren, das generell sehr große bürgerschaftliche Engagement in der Gemeinde und andere weitreichende Klimaschutzaktivitäten bilden die Grundlage für das innovative Entwicklungskonzept.

Die Projektsteuerung obliegt einem zu diesem Zweck baufragten Büro, weshalb diese Leistung nicht vom Erschließungsplaner zu erbringen ist. Für die Planung der Erschließungsanlagen können auch Angebote im Rahmen von Bietergemeinschaften oder unter Rückgriff auf Eignungsleihen eingereicht werden, um das geforderte Leistungsbild abdecken zu können.

Die zu erbringende Leistung im Rahmen der Erschließungsplanung umfasst die Grundleistungen der Leistungsphasen eins bis neun mehrerer Bereiche der Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI; Anlage 12 HOAI) sowie der Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI; Anlage 13 HOAI) inkl. der besonderen Leistung der örtlichen Bauüberwachung der Leistungsphase 8 sowie der Integration weiterer Fachbereiche in die Erschließungsplanung und die koordinierte Leitungsplanung. Es werden Leistungen in den folgenden Bereichen gefordert:

• Straßen und Wege

• Wasserversorgung

• Grauwasserkreislauf

• Pflegewasserkreislauf

• Entwässerung Niederschlagswasser und Bewirtschaftung Niederschlagswasserkreisläufe

• Entwässerung Schmutzwasser

• Lärmschutzanlagen

Diese Bereiche werden in Anlage 2 zu den Vergabeunterlagen tabellarisch zusammengefasst.

Im Rahmen der Erschließungsplanung zu Breite III ist eine Integration vorliegenden Konzepte zu gewährleisten. Zudem ist eine reibungslose und konstruktive Zusammenarbeit mit den weiteren am Projekt beteiligten Büros erforderlich, um die anspruchsvollen Zielsetzungen des Projekts Breite III kooperativ, zielführend und effizient umsetzen zu können.

Die weiteren Fachplanungsbereiche sind im Folgenden aufgeführt:

• Freiraumplanung

• Energiekonzept

• Wasserkonzept

• Städtebauliche Gesamtkonzeption

• Planung Bahnverkehr

• Nahversorgungskonzept

• Planung Versorgung Nahwärme

• Planung Versorgung Breitband

• Planung Versorgung Strom

• Planung Versorgung Straßenbeleuchtung

• Lärmschutzgutachten

• Projektsteuerung

Zu den aufgeführten Fachplanungsbereichen und beteiligten Büros können im Laufe der Projektentwicklung weitere Themenbereiche und Dienstleister hinzukommen, die ebenfalls im Rahmen der Erschließungsplanungen zu berücksichtigen sind.

Die Berücksichtigung der Schnittstellen zu anderen Fachbereichen im Rahmen der Erschließungsplanung ist keine gesondert honorierte Teilleistung. Die Berücksichtigung der Schnittstellen ist in die Festsetzung der jeweils von Bieter bzw. Bietergemeinschaft angegebenen Honorarparameter einzukalkulieren.

Abschließend obliegt dem Auftragnehmer die koordinierte Leitungsplanung. Dafür ist keine eigene Honorierung vorgesehen. Ebenso wie die Berücksichtigung der Schnittstellen in der allgemeinen Erschließungsplanung ist diese Leistung in der Festsetzung der jeweils angemessenen Honorarzone sowie des Honorarsatzes einzukalkulieren.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Planungs- und Umsetzungskonzept / Gewichtung: 70
Kostenkriterium - Name: Pauschalhonorar (brutto) / Gewichtung: 25
Kostenkriterium - Name: Stundensätze hochgerechnet (brutto) / Gewichtung: 10
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Da die Realisierung des Projekts von der Bewilligung der beantragten Fördermittel abhängt, ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die Leistungsphasen eins bis vier nach HOAI beauftragt. Sofern die beantragten Fördermittel in ausreichendem Umfang bewilligt werden, erfolgt anschließend die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen fünf bis neun nach HOAI

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Für die Leistungserbringung wird die Berufsqualifikation eines Ingenieurs oder einer Ingenieurin gefordert, § 75 Abs. 1 VgV. Zugelassen sind Bieter, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu tragen und nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome (EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG) in der Bundesrepublik Deutschland als „Ingenieur“ tätig werden dürfen.

Bei juristischen Personen muss mindestens der verantwortliche Projektbearbeiter und der stellvertretende verantwortliche Projektleiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Juris-tische Personen sind somit grundsätzlich teilnahmeberechtigt, wenn sie mit dem Angebot die Personen benennen, §§ 43 Abs. 1, 75 Abs. 1, 3 VgV.

Für Bietergemeinschaften gilt dieses entsprechend.

Als vorläufiger Nachweis dient die Kopie entsprechender Urkunden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage des jeweiligen Originals zu fordern.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt:

Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.

Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.

 

Nachweis einer für die Dauer des Vertrages und bis zur vollständigen Erfüllung bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme

- für Sachschäden und Vermögensschäden i.H.v. mindestens [Betrag gelöscht] EUR

- für Personenschäden i.H.v. mindestens 2 Mio. EUR

durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder Vorlage einer Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung ein entsprechender Versicherungsschutz gewährt wird. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.

 

Eigenerklärung über den Gesamtnettoumsatz aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die Darstellung muss für jedes Jahr erfolgen. Der durchschnittliche Mindestumsatz muss [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr betragen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt:

 

Eigenerklärung (Formblatt 6) mit Angaben zur aktuellen Mitarbeiterzahl (ohne Praktikanten, Azubi, fachfremde Mitarbeiter) (Jahr 2021). Diese muss mindestens drei betragen.

Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung für jeden Bieter gesondert vorzulegen (Formblatt 6) und die Angaben zusammengefügt darzustellen (zusätzlich Formblatt 8).

 

Eigenerklärung zu Angaben zum verantwortlichen Projektbearbeiter und stellvertretenden verantwortlichen Projektbearbeiter mit den Angaben zur Person, Ausbildungsabschluss, Berufserfahrung als Ingenieur/Fachingenieur (oder vergleichbar) (Formblatt 6).

 

Für den verantwortlicher Projektbearbeiter und den stellvertretenden verantwortlichen Projektbearbeiter sind Nachweise zur Eintragung in die Ingenieurkammer vorzulegen.

Eigenerklärung zur Verwendung branchenüblicher Hard- und Software (z.B. CAD- und AVA-Software, dxf, dwg, GAEB etc.) (Formblatt 6).

 

Im Rahmen der Eignungsprüfung sind drei Referenzen im Bereich der Erschließungsplanung einzureichen, welche folgende Mindestkriterien erfüllen müssen:

 

1. Alle drei müssen entweder innerhalb der letzten 10 Jahre ab Auftragsbekanntmachung realisiert worden sein oder es müssen, befindet sich das Referenzprojekt noch in der Realisierung, mindestens die Leistungsphasen zwei bis vier nach HOAI abgeschlossen sein. Auf den Beginn der jeweiligen Maßnahme kommt es nicht an.

2. Alle Referenzbeauftragungen müssen entweder mindestens die Leistungsphasen zwei bis vier oder fünf bis acht umfassen. Falls Leistungsphasen zwei bis vier in den Referenzprojekten von anderen Büros erbracht wurden, ist dies anzugeben. In diesem Fall muss der Leistungsumfang die Leistungsphasen fünf bis acht umfassen.

3. Alle drei Referenzen müssen vergleichbar zum Vorhaben sein, das heißt es muss sich um eine Erschließungsplanung handeln, die Objektplanungen in den Bereichen Ingenieurbauwerke nach Anlage 12 (zu § 43 Abs. 4, § 48 Abs. 5) HOAI oder Verkehrsanlagen nach Anlage 13 (zu § 47 Abs. 2, § 46 Abs. 5) HOAI umfassen.

4. Mindestens eine der drei Referenzen muss eine nachhaltige Erschließungsplanung oder die Erschließung eines nachhaltigen Baugebiets beschreiben.

 

Die Referenzen sind unter Angabe des Auftraggebers, eines Ansprechpartners (inkl. Kontaktdaten), des Leistungszeitraums, des Leistungsumfangs und der Art der Erschließung textlich näher darzustellen. Die Darstellungen müssen Aussagen über die Mindestkriterien beinhalten (Formblatt 7). Zusätzliche Pläne, Bilder und grafische Darstellungen sind ausdrücklich erwünscht.

Es zählen auch Referenzen von Projekten, die die Projektleitung oder der Inhaber des Bieters im Rahmen einer früheren Tätigkeit in anderen Unternehmenseinheiten oder anderen Unternehmen oder als Selbstständiger erbracht hat. Dabei muss die mit der Referenz zu belegenden Leistung im Wesentlichen durch die Projektleitung oder den Inhaber des Bieters erbracht worden sein. Die Leistung und der Leistungsumfang bzw. Leistungsanteil ist entsprechend darzustellen.

Werden mehr als die geforderten Referenzen benannt, werden nur die Referenzen in die Bewertung einbezogen, die vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft als zu bewertend gekennzeichnet, bzw. in der Reihenfolge in der sie eingereicht wurden.

Wurden die Projekte in Kooperationen oder Projektpartnerschaften durchgeführt, müssen die Aufgabenverteilungen klar dargelegt werden. Die eingereichten Referenzprojekte können auch nur von einem Mitglied der Bietergemeinschaft stammen, sie müssen nicht in der Konstellation der Bietergemeinschaft für das hier ausgeschriebene Projekt realisiert worden sein.

Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Für die Leistungserbringung wird die Berufsqualifikation eines Ingenieurs oder einer Ingenieurin gefordert, § 75 Abs. 1 VgV. Zugelassen sind Bieter, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu tragen und nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome (EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG) in der Bundesrepublik Deutschland als „Ingenieur“ tätig werden dürfen.

Bei juristischen Personen muss mindestens der verantwortliche Projektbearbeiter und der stellvertretende verantwortliche Projektleiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Juris-tische Personen sind somit grundsätzlich teilnahmeberechtigt, wenn sie mit dem Angebot die Personen benennen, §§ 43 Abs. 1, 75 Abs. 1, 3 VgV.

Für Bietergemeinschaften gilt dieses entsprechend.

Als vorläufiger Nachweis dient die Kopie entsprechender Urkunden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage des jeweiligen Originals zu fordern.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/02/2022
Ortszeit: 16:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/04/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 15/02/2022
Ortszeit: 16:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.

(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/12/2021

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Reichenbach an der Fils
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Renchen
Renningen
Reutlingen
Rheinau
Rheinfelden (Baden)
Rheinhausen
Rheinmünster
Rheinstetten
Riederich
Riedlingen
Riegel am Kaiserstuhl
Rielasingen-Worblingen
Riesbürg
Rietheim-Weilheim
Ringsheim
Römerstein
Rosenberg
Rosenberg (Baden)
Rosenfeld
Rosengarten
Rot am See
Rot an der Rot
Rottenburg am Neckar
Rottweil
Rust
Rutesheim
Sachsenheim
Salach
Salem
Sandhausen
Sankt Blasien
Sankt Georgen im Schwarzwald
Sankt Johann
Sankt Leon-Rot
Sasbach
Sasbachwalden
Satteldorf
Schallstadt
Schelklingen
Schemmerhofen
Schlaitdorf
Schliengen
Schlier
Schlierbach
Schömberg
Schönaich
Schönau (Odenwald)
Schönau im Schwarzwald
Schöntal
Schönwald im Schwarzwald
Schopfheim
Schorndorf
Schramberg
Schriesheim
Schrozberg
Schuttertal
Schutterwald
Schwäbisch Gmünd
Schwäbisch Hall
Schwaigern
Schwaikheim
Schwanau
Schwendi
Schwenningen
Schwetzingen
Schwieberdingen
Seckach
Seebach
Seelbach
Sersheim
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