Vergabe Ingenieurleistung "Erschließungsplanung Breite III" Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Riegel
NUTS-Code: DE133 Emmendingen
Postleitzahl: 79359
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gemeinde-riegel.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79100
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kommunalkonzept-gmbh.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe Ingenieurleistung "Erschließungsplanung Breite III"
Riegel am Kaiserstuhl mit knapp 4.000 Einwohnern gehört zum Landkreis Emmendingen. Bedingt durch die Lage nahe der Universitätsstadt Freiburg steht die Gemeinde unter Siedlungsdruck. In den letzten Jahren wurden aufgrund der großen Nachfrage fast alle Reserven an Baugebieten entwickelt. Mit dem Erschließungsgebiet Breite III steht nun noch eine Fläche von rund 6 Hektar zur Bebauung zur Verfügung. Der Gemeinderat hat beschlossen, für Breite III neue zukunftsweisende Planungs- und Gestaltungsansätze umzusetzen. Für die Planung der Erschließungsanlagen plant die Gemeinde Riegel ein Ingenieurbüro zu beauftragen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Für die Realisierung des Projekts Breite III liegen Konzepte zu verschiedenen Aspekten von Städtebau sowie Ver- und Entsorgung vor, die im Rahmen der Erschließungsplanung zu berücksichtigen sind. Das nachhaltige Quartiersentwicklungskonzept für das Baugebiet Breite III in Riegel basiert auf den Ergebnissen der Perspektivenwerkstatt, einem umfassenden Bürgerbeteiligungsverfahren. In diesem wurden über Impulsvorträge, u.a. mit Best-Practice-Beispielen und Kriterien der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB) für eine nachhaltige Quartiersentwicklung, mögliche Nachhaltigkeitsansätze vorgestellt. In einem Co-Produktionsprozess mit Planungstischen wurde dann zusammen mit den Bürgern das Quartiersentwicklungskonzept mit Nachhaltigkeitszielen entwickelt sowie anschließend von Planern und Experten vertieft. Dieses Beteiligungsverfahren, das generell sehr große bürgerschaftliche Engagement in der Gemeinde und andere weitreichende Klimaschutzaktivitäten bilden die Grundlage für das innovative Entwicklungskonzept.
Die Projektsteuerung obliegt einem zu diesem Zweck baufragten Büro, weshalb diese Leistung nicht vom Erschließungsplaner zu erbringen ist. Für die Planung der Erschließungsanlagen können auch Angebote im Rahmen von Bietergemeinschaften oder unter Rückgriff auf Eignungsleihen eingereicht werden, um das geforderte Leistungsbild abdecken zu können.
Die zu erbringende Leistung im Rahmen der Erschließungsplanung umfasst die Grundleistungen der Leistungsphasen eins bis neun mehrerer Bereiche der Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI; Anlage 12 HOAI) sowie der Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI; Anlage 13 HOAI) inkl. der besonderen Leistung der örtlichen Bauüberwachung der Leistungsphase 8 sowie der Integration weiterer Fachbereiche in die Erschließungsplanung und die koordinierte Leitungsplanung. Es werden Leistungen in den folgenden Bereichen gefordert:
• Straßen und Wege
• Wasserversorgung
• Grauwasserkreislauf
• Pflegewasserkreislauf
• Entwässerung Niederschlagswasser und Bewirtschaftung Niederschlagswasserkreisläufe
• Entwässerung Schmutzwasser
• Lärmschutzanlagen
Diese Bereiche werden in Anlage 2 zu den Vergabeunterlagen tabellarisch zusammengefasst.
Im Rahmen der Erschließungsplanung zu Breite III ist eine Integration vorliegenden Konzepte zu gewährleisten. Zudem ist eine reibungslose und konstruktive Zusammenarbeit mit den weiteren am Projekt beteiligten Büros erforderlich, um die anspruchsvollen Zielsetzungen des Projekts Breite III kooperativ, zielführend und effizient umsetzen zu können.
Die weiteren Fachplanungsbereiche sind im Folgenden aufgeführt:
• Freiraumplanung
• Energiekonzept
• Wasserkonzept
• Städtebauliche Gesamtkonzeption
• Planung Bahnverkehr
• Nahversorgungskonzept
• Planung Versorgung Nahwärme
• Planung Versorgung Breitband
• Planung Versorgung Strom
• Planung Versorgung Straßenbeleuchtung
• Lärmschutzgutachten
• Projektsteuerung
Zu den aufgeführten Fachplanungsbereichen und beteiligten Büros können im Laufe der Projektentwicklung weitere Themenbereiche und Dienstleister hinzukommen, die ebenfalls im Rahmen der Erschließungsplanungen zu berücksichtigen sind.
Die Berücksichtigung der Schnittstellen zu anderen Fachbereichen im Rahmen der Erschließungsplanung ist keine gesondert honorierte Teilleistung. Die Berücksichtigung der Schnittstellen ist in die Festsetzung der jeweils von Bieter bzw. Bietergemeinschaft angegebenen Honorarparameter einzukalkulieren.
Abschließend obliegt dem Auftragnehmer die koordinierte Leitungsplanung. Dafür ist keine eigene Honorierung vorgesehen. Ebenso wie die Berücksichtigung der Schnittstellen in der allgemeinen Erschließungsplanung ist diese Leistung in der Festsetzung der jeweils angemessenen Honorarzone sowie des Honorarsatzes einzukalkulieren.
Da die Realisierung des Projekts von der Bewilligung der beantragten Fördermittel abhängt, ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die Leistungsphasen eins bis vier nach HOAI beauftragt. Sofern die beantragten Fördermittel in ausreichendem Umfang bewilligt werden, erfolgt anschließend die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen fünf bis neun nach HOAI
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Leistungserbringung wird die Berufsqualifikation eines Ingenieurs oder einer Ingenieurin gefordert, § 75 Abs. 1 VgV. Zugelassen sind Bieter, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu tragen und nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome (EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG) in der Bundesrepublik Deutschland als „Ingenieur“ tätig werden dürfen.
Bei juristischen Personen muss mindestens der verantwortliche Projektbearbeiter und der stellvertretende verantwortliche Projektleiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Juris-tische Personen sind somit grundsätzlich teilnahmeberechtigt, wenn sie mit dem Angebot die Personen benennen, §§ 43 Abs. 1, 75 Abs. 1, 3 VgV.
Für Bietergemeinschaften gilt dieses entsprechend.
Als vorläufiger Nachweis dient die Kopie entsprechender Urkunden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage des jeweiligen Originals zu fordern.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt:
Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Nachweis einer für die Dauer des Vertrages und bis zur vollständigen Erfüllung bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme
- für Sachschäden und Vermögensschäden i.H.v. mindestens [Betrag gelöscht] EUR
- für Personenschäden i.H.v. mindestens 2 Mio. EUR
durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder Vorlage einer Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung ein entsprechender Versicherungsschutz gewährt wird. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Eigenerklärung über den Gesamtnettoumsatz aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die Darstellung muss für jedes Jahr erfolgen. Der durchschnittliche Mindestumsatz muss [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr betragen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt:
Eigenerklärung (Formblatt 6) mit Angaben zur aktuellen Mitarbeiterzahl (ohne Praktikanten, Azubi, fachfremde Mitarbeiter) (Jahr 2021). Diese muss mindestens drei betragen.
Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung für jeden Bieter gesondert vorzulegen (Formblatt 6) und die Angaben zusammengefügt darzustellen (zusätzlich Formblatt 8).
Eigenerklärung zu Angaben zum verantwortlichen Projektbearbeiter und stellvertretenden verantwortlichen Projektbearbeiter mit den Angaben zur Person, Ausbildungsabschluss, Berufserfahrung als Ingenieur/Fachingenieur (oder vergleichbar) (Formblatt 6).
Für den verantwortlicher Projektbearbeiter und den stellvertretenden verantwortlichen Projektbearbeiter sind Nachweise zur Eintragung in die Ingenieurkammer vorzulegen.
Eigenerklärung zur Verwendung branchenüblicher Hard- und Software (z.B. CAD- und AVA-Software, dxf, dwg, GAEB etc.) (Formblatt 6).
Im Rahmen der Eignungsprüfung sind drei Referenzen im Bereich der Erschließungsplanung einzureichen, welche folgende Mindestkriterien erfüllen müssen:
1. Alle drei müssen entweder innerhalb der letzten 10 Jahre ab Auftragsbekanntmachung realisiert worden sein oder es müssen, befindet sich das Referenzprojekt noch in der Realisierung, mindestens die Leistungsphasen zwei bis vier nach HOAI abgeschlossen sein. Auf den Beginn der jeweiligen Maßnahme kommt es nicht an.
2. Alle Referenzbeauftragungen müssen entweder mindestens die Leistungsphasen zwei bis vier oder fünf bis acht umfassen. Falls Leistungsphasen zwei bis vier in den Referenzprojekten von anderen Büros erbracht wurden, ist dies anzugeben. In diesem Fall muss der Leistungsumfang die Leistungsphasen fünf bis acht umfassen.
3. Alle drei Referenzen müssen vergleichbar zum Vorhaben sein, das heißt es muss sich um eine Erschließungsplanung handeln, die Objektplanungen in den Bereichen Ingenieurbauwerke nach Anlage 12 (zu § 43 Abs. 4, § 48 Abs. 5) HOAI oder Verkehrsanlagen nach Anlage 13 (zu § 47 Abs. 2, § 46 Abs. 5) HOAI umfassen.
4. Mindestens eine der drei Referenzen muss eine nachhaltige Erschließungsplanung oder die Erschließung eines nachhaltigen Baugebiets beschreiben.
Die Referenzen sind unter Angabe des Auftraggebers, eines Ansprechpartners (inkl. Kontaktdaten), des Leistungszeitraums, des Leistungsumfangs und der Art der Erschließung textlich näher darzustellen. Die Darstellungen müssen Aussagen über die Mindestkriterien beinhalten (Formblatt 7). Zusätzliche Pläne, Bilder und grafische Darstellungen sind ausdrücklich erwünscht.
Es zählen auch Referenzen von Projekten, die die Projektleitung oder der Inhaber des Bieters im Rahmen einer früheren Tätigkeit in anderen Unternehmenseinheiten oder anderen Unternehmen oder als Selbstständiger erbracht hat. Dabei muss die mit der Referenz zu belegenden Leistung im Wesentlichen durch die Projektleitung oder den Inhaber des Bieters erbracht worden sein. Die Leistung und der Leistungsumfang bzw. Leistungsanteil ist entsprechend darzustellen.
Werden mehr als die geforderten Referenzen benannt, werden nur die Referenzen in die Bewertung einbezogen, die vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft als zu bewertend gekennzeichnet, bzw. in der Reihenfolge in der sie eingereicht wurden.
Wurden die Projekte in Kooperationen oder Projektpartnerschaften durchgeführt, müssen die Aufgabenverteilungen klar dargelegt werden. Die eingereichten Referenzprojekte können auch nur von einem Mitglied der Bietergemeinschaft stammen, sie müssen nicht in der Konstellation der Bietergemeinschaft für das hier ausgeschriebene Projekt realisiert worden sein.
Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
Für die Leistungserbringung wird die Berufsqualifikation eines Ingenieurs oder einer Ingenieurin gefordert, § 75 Abs. 1 VgV. Zugelassen sind Bieter, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu tragen und nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome (EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG) in der Bundesrepublik Deutschland als „Ingenieur“ tätig werden dürfen.
Bei juristischen Personen muss mindestens der verantwortliche Projektbearbeiter und der stellvertretende verantwortliche Projektleiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Juris-tische Personen sind somit grundsätzlich teilnahmeberechtigt, wenn sie mit dem Angebot die Personen benennen, §§ 43 Abs. 1, 75 Abs. 1, 3 VgV.
Für Bietergemeinschaften gilt dieses entsprechend.
Als vorläufiger Nachweis dient die Kopie entsprechender Urkunden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage des jeweiligen Originals zu fordern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.