Ausschreibung eines Vertrags zum Beitritt zu einer Einkaufsgemeinschaft im Gesundheitswesen Referenznummer der Bekanntmachung: LSK1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Crailsheim
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74564
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung eines Vertrags zum Beitritt zu einer Einkaufsgemeinschaft im Gesundheitswesen
Ausschreibung eines Vertrages zum Beitritt zu einer Einkaufsgemeinschaft im Gesundheitswesen mit dem Ziel der Erbringung von Einkaufsdienstleistungen durch den Auftragnehmer
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Landkreis Schwäbisch Hall Klinikum gGmbH betreibt ein Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung mit 185 Planbetten am Standort Crailsheim. Es werden jährlich ca. 10.500 stationäre und ca. 26.000 ambulante Patienten behandelt.Das Klinikum Crailsheim verfügt über drei Abteilungen für Innere Medizin mit den Schwerpunkten Magen-Darm-Erkrankungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie Akutgeriatrie, eine Abteilung Chirurgie mit den Schwerpunkten Allgemein-, Visceral- und Gefäßchirurgie sowie Orthopädie- und Unfallchirurgie, eine Abteilung Gynäkologie und Geburtshilfe sowie Radiologie. Hals-Nasen-Ohren als Belegabteilung. Als Querschnittabteilung sind die Anästhesie und die Intensivmedizin an allen Fachgebieten des Krankenhauses beteiligt.Das Klinikum Crailsheim beabsichtigt nunmehr die Unterstützung durch eine Einkaufsgemeinschaft zur Beschaffung von medizinischen und pflegerischen Gebrauchs- und Verbrauchsmaterialien, von Desinfektion- und Hygieneartikeln, von medizintechnischen Bedarfen sowie von Wirtschafts- und Verwaltungsbedarfen neu zu vergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: lsmaning
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85737
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs.3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: ,,Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB). Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig.(§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)