Neubau Regenüberlaufbecken „Zulauf Kläranlage“, Triberg
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Triberg
NUTS-Code: DE136 Schwarzwald-Baar-Kreis
Postleitzahl: 78098
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.triberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Regenüberlaufbecken „Zulauf Kläranlage“, Triberg
Generalplanungsleistungen für den Neubau Regenüberlaufbecken „Zulauf Kläranlage“ auf der Grundlage der HOAI 2021 mit den Leistungsbildern Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung ab Leistungsphase 5.
Triberg
Gegenstand der Ausschreibung sind Generalplanungsleistungen für das Projekt Neubau Regenüberlaufbecken „Zulauf Kläranlage“ auf der Grundlage der HOAI 2021.
Der Generalplaner soll folgende HOAI-Leistungen übernehmen können:
a.) Ingenieurbauwerke § 43 HOAI 2021 / Ingenieurbauwerke – LPH 5 bis 8 b.) Statisch-konstruktive Bearbeitung § 51 HOAI 2021 / Tragwerksplanung – LPH 5 und 6 c.) Technische Ausrüstung ELT § 55 HOAI 2021 / Anlagengruppe 4, 5 und 8 – LPH 5 bis 8 d.) Technische Ausrüstung HLS § 55 HOAI 2021 / Anlagengruppe 1, 3 und 7.2 – LPH 5 bis 8 Die Entwurfs- und Genehmigungsplanung ist abgeschlossen. Die wasserrechtliche Erlaubnis liegt vor. Eine Beauftragung soll ab Leistungsphase 5 erfolgen.
Auf Grundlage der Kostenberechnung wird von folgenden Kosten (netto) ausgegangen:
KGR 200: 55 TEUR KGR 300/500: 2.713 TEUR KGR 400: 323 TEUR Gemäß Generalentwässerungsplan wird ein Regenüberlaufbecken im Bereich des Zulaufs der Kläranlage Triberg notwendig. Zur Reduzierung des maximalen Mischwasserzufluss der Kläranlage wird ein Drosselabfluss von 120 l/s eingeplant. Hierdurch ergibt sich ein benötigtes Volumen von 800 m³. Für das geplante Becken wurde im Zuge der Planung der Standort auf einer Wiesenfläche innerhalb der Gemarkung Gremmelsbach festgelegt.
Durch das Baufeld verläuft der bestehende Verbandssammler DN400. Die Entlastung des geplanten RÜBs erfolgt in das Gewässer „Gutach“.
Im Zuge der Vorplanung wurde der Bau des RÜBs als Verbundbecken festgelegt. Das Becken ist als geschlossenes, erdüberschüttetes Stahlbetonbecken geplant, um die Bewirtschaftung der Wiesenfläche zu ermöglichen. Der Fangteils des Verbundbeckens wird im Hauptschluss angeordnet. Der Durchlaufteil des Verbundbeckens wird über eine Schwelle nach Vollfüllung des Fangteils beschickt. Die Entleerung des Durchlaufteils erfolgt nach der Entleerung des Fangteiles und wird über einen Schieber mit elektrischen Stellantrieb gesteuert.
Die Wasserströme über Becken- und Klärüberlauf werden zusammengefasst und durch einen Entlastungskanal DN800 in die Gutach abgeleitet. Der Entlastungskanal quert die Bundesstraße B33. Die Drosselung des Mischwasserabflusses erfolgt durch ein ungedükertes, teilgefülltes MID mit elektrischen Stellantrieb. Da es im Bestand immer wieder zum Transport von Geröll kommt, wird vor dem Zulauf des RÜBs ein Geschiebefangschacht angeordnet. Über diesen Schacht kann der Abwasserstrom über den Bypass DN400 am RÜB vorbei geleitet werden.
Die wasserrechtliche Erlaubnis wurde im Jahr 2021 mit einer Entwurfs- und Genehmigungsplanung beantragt und liegt zwischenzeitlich vor. Hierin sind folgende Fristen enthalten die zwingend einzuhalten sind:
Vorlage der mit dem Amt für Umwelt, Wasser- und Bodenschutz des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis abgestimmten Ausführungsplanung vom RÜB inkl. den Zulaufbauwerken beim Amt für Umwelt- Wasser- und Bodenschutz (2x Papierform, 1x als Pdf) bis 01.03.2022.
Baubeginn RÜB: 01.07.2022 Inbetriebnahme RÜB: 31.12.2023 Durchgeführt wird ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit öffentlichen Teilnahmewettbewerb. Das zweistufige Verfahren beinhaltet den öffentlichen Teilnahmewettbewerb (1. Stufe: Auswahlphase) und die Verhandlungsphase (2. Stufe: Angebotsabgabe und Verhandlungsgespräche).
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor. Mit Abschluss des Generalplanervertrages werden zunächst für Ingenieurbauwerke und Technische Ausrüstung (HLS / ELT) die Leistungsphasen 5 und 8 und für Tragwerksplanung die Leistungsphasen 5 bis 6 beauftragt.
Die Leistungsphasen 9 sowie die Örtliche Bauleitung (Ingenieurbauwerke) sollen optional beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der weiteren Leistungsphasen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generalplanungsleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89081
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Unterlagen für das Verfahren werden vollständig elektronisch zur Verfügung gestellt.
Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt über den vollständig auszufüllenden Bewerbungsbogen mit zugehörigen Anlagen. Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Die Teilnahmeanträge sind zwingend in elektronischer Form über die Vergabeplattform einzureichen. Teilnahmeanträge, die formlos, in Papierform oder per E-Mail oder per FAX eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Verspätet eingegangene Anträge werden ausgeschlossen.
Die Unterzeichnung des Antrags kann entweder mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur oder in Textform nach § 126b BGB zu erfolgen, dies gilt als Unterschrift für alle Anlagen. Für die Unterschrift in Textform ist nur der Name des Bewerbenden, der das Angebot bzw. den Teilnahmeantrag einreicht, an der dafür vorgesehenen Stelle in den Unterlagen anzugeben. Eine elektronische Signatur ist grundsätzlich nicht erforderlich.
Zum Bezug der Bewerbungsunterlagen besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform (s.I.3). Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten u.Ä. werden Sie jedoch nur bei Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig über Mitteilungen der Vergabestelle zu informieren. Wir empfehlen daher, sich vor dem Bezug der Unterlagen zu registrieren. Vom Teilnehmer ist sicherzustellen, dass bei einer Registrierung eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt ist, über welche die Kommunikation ausschließlich über subreport erfolgt.
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Eigenerklärungen wahrheitsgemäß eingereicht worden sind. Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) soweit darin die geforderten Angaben und Nachweise enthalten sind. Bei ausländischen Unternehmen werden gleichwertige Nachweise zuglassen.
Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen werden den Bewerbern keine Kosten erstattet (§ 77 Absatz 1 VgV).
Alle Eintragungen in den Bewerbungsunterlagen müssen zweifelsfrei sein.
Enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber vor Abgabe der Bewerbung unverzüglich in Textform über das Vergabeportal (Bieterkommunikation) darauf hinzuweisen. Rückfragen per E-Mail, per Fax sowie telefonische Rückfragen oder Rückfragen per Brief werden nicht beantwortet.
Schlusstermin für den Eingang von Anfragen in Textform zu den Bewerbungsunterlagen ist der 24.08.2021, 14:00 Uhr. Es erfolgt eine Beantwortung an alle Bewerber bis 27.08.2021, 14:00 Uhr.
Die Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen ist den Bewerbungsunterlagen beigefügt.
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros bzw. Nachunternehmer haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
Die veröffentlichten Vergabeunterlagen haben einen informatorischen Stand. Änderungen bleiben vorbehalten.
Es ist beabsichtigt für die 2. Stufe des Verfahrens folgende weitere Unterlagen zur Verfügung zu stellen: Mustervertrag über HOAI-Leistungen und Generalplanungsleistungen, Zuschlagskriterien und weiterer Ablauf des Verfahrens.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag bereits auf die Erstangebote zu erteilen.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB – unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155-184 GWB wird verwiesen.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de