Wertelogistik
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wertelogistik
Der Vergabegegenstand ist die Betreuung von Fahrausweisautomaten und Geldeinzahlungsgeräten sowie Tresoren hinsichtlich der entsprechenden Wechselgeldlogistik und Auszählung von Geldern. Der Auftrag wird in zwei Lose unterteilt:
Los 1 „Leerung Automaten“: Wechsel der Münz- und Banknotenkassen an den Fahrausweisautomaten, Sichtprüfung der Fahrausweisautomaten. Getrennte Auszählung jeder Münz- und Banknotenkasse, Wechselgeldlogistik, Datenaufzeichnung und Statistikerstellung.
Los 2 „Leerung Geldeinzahlungsgeräte“: Wechsel der Münz- und Banknotenkassen an den Geldeinzahlungsgeräten, Abholung von Safebags aus Tresoren, Leerung von Tresoren, Sichtprüfung der Geldeinzahlungsgeräte und Tresore, Auszählung der Gelder, Wechselgeldlogistik, Datenaufzeichnung und Statistikerstellung.
Los 1: Leerung Automaten
Heidelberg, Mannheim, Ludwigshafen, Ludwigshafen, Bad Dürkheim
Wechsel der Münz- und Banknotenkassen an den Fahrausweisautomaten von Montag bis Freitag nach einem festgelegten Tourenplan gemäß Vorgaben der rnv, in den Städten Heidelberg, Mannheim, Ludwigshafen, auf der Bahnstrecke der Linie 5 und in den einzelnen Städten und Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises sowie entlang der Linie 4 zwischen Ludwigshafen und Bad Dürkheim.
Wechsel der Münz- und Banknotenkassen an den Fahrausweisautomaten, Sichtprüfung der Fahrausweisautomaten, getrennte Auszählung jeder Münz- und Banknotenkasse, Wechselgeldlogistik, Datenaufzeichnung und Statistikerstellung.
Nach Ablauf der Grundlaufzeit kann der Vertrag durch die Auftraggeberin zweimal um jeweils 1 Jahr verlängert werden.
Die Auswahlentscheidung erfolgt dabei nach dem Grad der Erfüllung der Anforderungen an die Referenzen als Teil der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. Von den grundsätzlich geeigneten Bewerbern werden diejenigen drei Bewerber ausgewählt, die nach der Einschätzung des Auftraggebers die größtmögliche Gewähr für die ordnungsgemäße Ausführung des vorliegenden Auftrags bieten. Die Auswahlentscheidung ergeht konkret auf Grundlage der in dem Teilnahmeantrag benannten Unternehmensreferenzen im Wege einer Gesamtbeurteilung.
optionale Leistungen gemäß LV/Preisblatt (Einzelanfahrt innerhalb 24h bei Bedarf im Netz der rnv)
Los 2: Leerung Geldeinzahlungsgeräte
Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen
Täglicher Wechsel der Münz- und Banknotenkassen an den Geldeinzahlungsgeräten in den Betriebshöfen Mannheim, Heidelberg und Ludwigshafen von Montag bis Freitag innerhalb einer Servicezeit von 7 – 12 Uhr.
Wechsel der Münz- und Banknotenkassen an den Geldeinzahlungsgeräten, Abholung von Safebags aus Tresoren, Leerung von Tresoren, Sichtprüfung der Geldeinzahlungsgeräte und Tresore, Auszählung der Gelder, Wechselgeldlogistik, Datenaufzeichnung und Statistikerstellung.
Nach Ablauf der Grundlaufzeit kann der Vertrag durch die Auftraggeberin zweimal um jeweils 1 Jahr verlängert werden.
Die Auswahlentscheidung erfolgt dabei nach dem Grad der Erfüllung der Anforderungen an die Referenzen als Teil der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. Von den grundsätzlich geeigneten Bewerbern werden diejenigen drei Bewerber ausgewählt, die nach der Einschätzung des Auftraggebers die größtmögliche Gewähr für die ordnungsgemäße Ausführung des vorliegenden Auftrags bieten. Die Auswahlentscheidung ergeht konkret auf Grundlage der in dem Teilnahmeantrag benannten Unternehmensreferenzen im Wege einer Gesamtbeurteilung.
optionale Leistungen gemäß LV/Preisblatt (Leerung Einwurftresor im Betriebshof Käfertal, Rollengeldversorgung, Bereitstellung bestückter Kassen für Mobilitätsberater)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber muss je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates durch eine entsprechende Eigenerklärung nachweisen. Die entsprechende Eigenerklärung ist in den Vor-druck Eignungsanforderungen integriert. Die Eigenerklärung ist ausreichend. Gesonderte Nachweise sind nicht einzureichen.
Sofern der Bewerber nach den Rechtsvorschriften seines Niederlassungsmitgliedsstaats nicht zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist, hat er dies eben-falls in dem Vordruck Eignungsanforderungen anzukreuzen.
Ferner muss der Bewerber über eine Gewerbeerlaubnis nach § 34a GewO verfügen. Dies hat der Bewerber im Wege einer Eigenerklärung auf dem Vordruck Eignungsanforderungen zu erklären.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag zu erfüllen.
Der Bewerber hat eine Eigenerklärung mit dem Inhalt abzugeben, dass er über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag zu erfüllen. Diese Eigenerklärung zu den wirtschaftlichen Verhältnissen hat der Bewerber auf dem Vordruck Eignungsanforderungen zu machen.
Der Bewerber hat auf dem Vordruck Eignungsanforderungen Angaben zu den Unternehmensumsätzen insgesamt sowie zu den Umsätzen aus mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbaren Tätigkeiten jeweils der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018 – 2020) zu machen.
Des Weiteren muss der Bewerber zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus diesem Auftrag in der Lage sein, spätestens unverzüglich nach Zuschlagserteilung über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung zu verfügen, die gemäß den Vertragsbedingungen auch über die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht erhalten bleiben muss. Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall und Schadensart mindestens betragen: Für Personen-, Sach- und Vermögenschäden: 5 Mio. Euro. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der Deckungssummen betragen.
Ferner muss der Bewerber über eine Versicherung für Schlüsselverlustschäden mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] Euro verfügen.
Weiterhin legt der Bewerber eine Eigenerklärung darüber vor, dass er über eine Versicherung für den Geld- und Werttransport und die Geldbearbeitung & Lagerung mit folgenden Mindest-Deckungssummen verfügt:
o EUR 150.000 (für Los 1) bzw.
o EUR 75.000 (für Los 2).
Zudem hat der Bewerber durch Eigenerklärung nachzuweisen, dass er über eine Versicherung für das Bürgersteigrisiko mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 10.000 verfügt.
Sofern der Bewerber über die oben beschriebenen Versicherungen mit den genannten Mindestdeckungssummen bereits verfügt, ist dies in dem Vordruck Eignungsanforderungen für jede einzelne Versicherung separat anzukreuzen. Der Bewerber hat sich zu vergewissern, dass seine Versicherungen tatsächlich die hier geforderten Mindestdeckungssummen vollständig abdeckt. Nur, wenn er dies positiv festgestellt hat, hat er dies in dem Vordruck Eignungsanforderung anzukreuzen. Die Eigenerklärung auf dem Vordruck Eignungsanforderungen ist ausreichend. Eine Versicherungsbestätigung oder vergleichbare Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag nicht einzureichen.
Sofern der Bewerber zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags über die beschriebenen Versicherungen noch nicht verfügt oder aber sofern die bestehenden Versicherungen nicht die genannten Deckungssummen aufweisen, hat der Bewerber zu prüfen, ob ihm im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung gewährt werden wird. Sofern das bejaht werden kann, hat er in dem Vordruck Eignungsanforderungen sodann anzukreuzen, dass er in der Lage ist, spätestens im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung für den Zeitraum von Auftragsbeginn bis zum Vertragsende mit den geforderten Mindestdeckungssummen abzuschließen. Diese Erklärung ist unwiderruflich.
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Fachkunde sowie die Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind.
Zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben die Bewerber zusammen mit dem Teilnahmeantrag mindestens 2 nach Art, Umfang und Komplexität vergleichbare Referenzprojekte anzugeben, die erkennen lassen, dass der Bewerber zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung in der Lage ist.
• Die Referenzen müssen aus den letzten 5 Jahren stammen.
• Die Referenzen sind dann vergleichbar, wenn sie sich auf die Leerung von Automaten bzw. Geldeinzahlgeräten beziehen und die insgesamt in dem Referenzprojekt bediente Anzahl an Automaten/Geldeinzahlgeräten oder die durchschnittliche Anzahl der jährlichen Leerungen in etwa der Anzahl in dieser Ausschreibung aus dem jeweiligen Los entsprechen.
• Gibt der Bieter einen Teilnahmeantrag auf beide Lose ab, gilt diese Anforderung für jedes Los.
• Gibt der Bieter bei Beteiligung auf beide Lose dieselben Unternehmensreferenzen in seinem Teilnahmeantrag an, müssen diese die Eignung und Leistungsfähigkeit des Bewerbers in Bezug auf beide Lose belegen.
Die Angaben zu den Referenzen sind in dem Vordruck Eignungsanforderungen zu machen.
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB u.a. gibt der Bewerber entsprechende Eigenerklärungen mit dem Teilnahmeantrag ab. Diese Erklärungen sind in den Teilnahmeantrag integriert.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss der Vordruck Aus-schlussgründe Dritte für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, wahrheitsgemäß ausgefüllt, unter-schrieben und mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden.
Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bewerbers vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber in einem gesonderten, vom Bewerber selbst zu erstellenden Dokument mit dem Teilnahmeantrag mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind dem Auftraggeber durch Vorlage geeigneter vom Bewerber selbst zu erstellender Unterlagen mit der Abgabe des Teilnahmeantrags nachzuweisen.
Ein Bewerber kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er mit seinem Teilnahmeantrag nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise mit seinem Teilnahmeantrag eine entsprechende vorbehaltlose und unterschriebene Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Dazu kann er den Vordruck Verpflich-tungserklärung Eignungsleihe verwenden.
Macht der Bieter Gebrauch von der Eignungsleihe, hat er mit dem Teilnahmeantrag außerdem den ausgefüllten Vordruck Eignungsleihe einzureichen.
Der zur Eignungsleihe in Anspruch genommene Subunternehmer hat seine Eignung im Um-fang der Eignungsleihe auf die gleiche Weise nachzuweisen wie der Bewerber. Der zur Eignungsleihe in Anspruch genommene Subunternehmer hat dazu ebenfalls den Vordruck Eig-nungsanforderungen im Umfang der Eignungsleihe ausgefüllt einzureichen. Auch die Erklä-rung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten zur Erfüllung der Eignungsanforderungen in Anspruch genommen werden sollen, mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen. Hierzu ist der Vordruck Ausschlussgründe Dritte zu verwenden.
Nimmt der Bewerber eine Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle und Leistungsfähigkeit in Anspruch, hat der Eignungsverleiher durch Abgabe des ausgefüllten und unterschriebenen Vordrucks Haftung Eignungsleihe zu erklären, dass er entspre-chend dem Umfang der entliehenen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber mit dem Bewerber als Gesamtschuldner (§ 421 BGB, § 47 Abs. 3 SektVO) haftet. Diese Erklärung ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Die Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten durch Bewerber- und Bietergemeinschaften ist zulässig. Eine Bewerbergemeinschaft hat – sofern sie später im Rahmen der Angebotsphase als Bietergemeinschaft aufzutreten beabsichtigt – bereits mit ihrem Teilnahmeantrag das von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Formblatt „Bewerbergemeinschaftserklärung“ über die Bewerbergemeinschaft abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind sowie der für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sind mit vollständigen Adressangaben zu nennen. Ferner haben sie auf diesem Formblatt verbindlich zu erklären, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft (und später der Bietergemeinschaft sowie Arbeitsgemeinschaft) als Gesamtschuldner haften (sog. Gesamtschuldnererklärung).
Die Bildung von Bewerbergemeinschaften muss vor Einreichung des Teilnahmeantrags erfolgen. Eine nachträgliche Bildung einer Bewerber- oder Bietergemeinschaft, insb. nach Ablauf der Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrags, ist nicht zulässig.
Eine Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag ihre Eignung in gleichem Umfang wie ein Einzelbewerber nachzuweisen. Bei einer Bewerbergemeinschaft kommt es auf die Eignung der Bewerbergemeinschaft insgesamt an – z.B. wird die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds der Bewerbergemeinschaft den übrigen Mitgliedern zuge-rechnet. Gleichwohl sind im Falle einer Bewerbergemeinschaft die relevanten Nachweise, Unterlagen und Eigenerklärungen zum Beleg der Eignung der Bewerbergemeinschaft von jedem einzelnen Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Verlangen auf seine Kosten ein polizeiliches Führungszeugnis, seiner im Zuge dieses Auftrages beschäftigten Erfüllungsgehilfen vorzulegen. Zu den Einzelheiten siehe Besondere Vertragsbedingungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.