Sanierung Ganzjahresstützpunkt Maulbronn der Straßenmeisterei Enzkreis, Gewerk: Rohbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 12/771.31.1.100.9.3
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pforzheim
NUTS-Code: DE12B Enzkreis
Postleitzahl: 75177
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.enzkreis.de
Adresse des Beschafferprofils: www.subreport.de/E25676655
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Ganzjahresstützpunkt Maulbronn der Straßenmeisterei Enzkreis, Gewerk: Rohbauarbeiten
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Rohbauarbeiten für die Sanierung des Ganzjahresstützpunkts der Straßenmeisterei Enzkreis. Dies beinhaltet insbesondere folgende Leistungen:
-Erdarbeiten
-Grundleitungsarbeiten
-Betonarbeiten
-Mauerarbeiten
Die Umsetzung erfolgt in zwei getrennten Bauphasen.
75433 Maulbronn, Talweg 10
Im Zuge der Sanierung des Ganzjahresstützpunkts der Straßenmeisterei Enzkreis sollen nach Rückbau der bestehenden Altsubstanz die Rohbauleistungen für die Erstellung der Fahrzeughalle, der Schilderhalle mit Personalbereich und der Lagerhalle erbracht werden.
Die Umsetzung der Rohbaumaßnahmen ist in zwei Phasen vorgesehen:
(1) Bauphase 1: KW 22/2022 bis KW 41/2022 Erstellung einer Fahrzeughalle durch - Aushub für Gründung und Leistungsverlegung ca. 1000m³
- Herstellung Gründungsniveaus ca. 1200m²
- Verlegung von Grundleitungen, Schächten und Leerrohren ca. 165m
- Herstellung von Fundamenten, Boden- und Deckenplatten, Wänden inklusive Bewehrung, Schalung und Nachbehandlung ca. 1.700m³
- Halbfertigteile ca. 90m
- Fertigteile ca. 21Stk
- Mauerarbeiten von Sichtmauerwerkswänden ca. 160m²
- Leerrohrtrassen ca. 1000m
(2) Bauphase 2: KW 20/2023 bis KW 38/2023 Erstellung eines Personalgebäudes mit Schilderhalle durch - Rückbau Öltank ca. 10.000 l
- Aushub für Gründung und Leistungsverlegung ca. 400 m³
- Herstellung Gründungsniveaus ca. 350 m²
- Verlegung von Grundleitungen Schächten und Leerrohren ca. 165 m
- Herstellung von Fundamenten, Boden- und Deckenplatten, Wänden inklusive Bewehrung, Schalung und Nachbehandlung ca. 1.000m³
- Herstellung und Montage von Betonfertigteilen ca. 33m und Halbfertigteilen ca. 150 m
- Mauerarbeiten von KS-Mauerwerkswänden ca. 70 m2
- Leerrohrtrasse ca. 1.000 m
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
- Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder bei der Industrie- und Handelskammer
- Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidation anhängig ist
- Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt
- Erklärung, dass Steuern, Abgaben und Beiträge ordnungsgemäß bezahlt wurden
- mindestens 3 Referenzen aus den vergangenen 3 Jahren, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind
- Die Teilnahme an regelmäßigen Baubesprechungen ist obligatorisch (voraussichtlich wöchentlich).
- Auf der Baustelle sind die jeweils aktuellen Hygienestandards für das Baugewerbe einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland