Umbau/Modernisierung/Erweiterung Wunnebad, 71364 Winnenden, Fassadenarbeiten Holzbekleidung Referenznummer der Bekanntmachung: Attraktivierung Wunnebad /2021-1071
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Winnenden
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71364
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-winnenden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau/Modernisierung/Erweiterung Wunnebad, 71364 Winnenden, Fassadenarbeiten Holzbekleidung
1.300m² hinterlüftete Holzfassade mit Vergrauungslasur mit Unterkonstruktion und Wärmedämmung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um eine Sanierung, Modernisierung und Erweiterung des Wunnebads in Winnenden.
Badehalle: eingeschossig und unterkellert
Hauptgebäude (Foyer, Umkleiden, Sauna und Verwaltung): zweigeschossig
Sommerumkleide: eingeschossig und teilunterkellert
BGF: 10.615,00 m2
LV Inhalt
1.300m² hinterlüftete Holzfassade mit Vergrauungslasur mit Unterkonstruktion und Wärmedämmung
Ausführungstermine:
Ausführungszeitraum: 05.09.2022 bis 19.01.2024
Zwischentermine:
• SOMMERUMKLEIDE
Fertigstellung 14.10.2022
• KURSBECKEN
Fertigstellung 14.08.2023
• FOYER/ SAUNA
Fertigstellung 19.01.2024
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.