Ersatzneubau der Ober- und Unterhaupttore der linken Schleusenkammer der Schleuse Besigheim Referenznummer der Bekanntmachung: 2-231.2-BES.110.22.21B10
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wna-heidelberg.wsv.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau der Ober- und Unterhaupttore der linken Schleusenkammer der Schleuse Besigheim
Zur Anpassung der Wasserstraße Neckar an den künftigen Verkehrsstandard soll die Zwillingsschleuse Besigheim grundinstand gesetzt und verlängert werden. Für die Zeit der Planung und den Bau einer neuen Schleuse ist zuvor die linke Schleusenkammer für eine zuverlässige Funktion im laufenden Betrieb zu ertüchtigen.
Die gesamten Verschlüsse einschließlich ihrer Antriebe sowie die Elektro-, Steuerungs- und Nachrichtentechnik sind abgängig. Das mehrteilige Unterhaupttor ist in ein einteiliges Hubtor umzubauen.
Für die große Anzahl an Schaltschränken und ihre erforderliche räumliche Trennung ist der Bau eines neuen Technikgebäudes notwendig.
Für die erforderliche Netzersatzanlage ist ein eigener Standplatz mit Überdachung (Carport) vorgesehen.
Die Gebäudehülle der Maschinenräume und Verbindungsstege sind zur Beseitigung von asbesthaltigen Baustoffen und zur Erleichterung von Wartungsarbeiten zu erneuern.
Schleuse Besigheim
Schleusenweg
74354 Besigheim
Die wesentlichen Bauleistungen umfassen:
- Rückbau und Neubau Betriebstor (Hubtor) am Oberhaupt
- Rückbau und Neubau Hochwassertor (aufgesetztes Hubtor) am Oberhaupt
- Rückbau und Neubau Antriebe am Oberhaupt
- Rückbau mehrteiliges Hakendoppelschütztor am Unterhaupt
- Neubau einteiliges Hubtor am Unterhaupt
- Rückbau und Neubau Antrieb am Unterhaupt
- Rückbau und Neubau Stoßschutzanlage
- Neubau Revisionsverschlüsse Oberhaupt und Unterhaupt
- Neubau Technikgebäude und Standplatz Netzersatzanlage
- Rückbau und Neubau der Energieversorgung, Steuerungstechnik, Signaltechnik, Nachrichtentechnik und Beleuchtung der Außenanlagen (Vorhäfen und Schleuse)
- Rückbau der asbesthaltigen Dach- und Wandverkleidung der Verbindungsstege und Maschinenräume an beiden Schleusenkammern (rechts und links)
- Instandsetzung der Verbindungsstege Unter- und Oberhaupt linke Kammer
- Neubau der Dach- und Wandverkleidung inklusive Wartungsöffnungen an beiden Schleusenkammern (rechts und links)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungskriterien gemäß Formblatt ‚Eigenerklärung zur Eignung‘
Mit dem Angebot sollen die Bieter folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
1. Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass keine Ausschlussgründe i.S.d. § 6e Absatz VOB/A-EU vorliegen bzw. Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 6f VOB/AEU durchgeführt worden sind.
2. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern diese nicht verfügbar ist, eine gleichwertige Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe der Lohnsummen ist auf Verlangen vorzulegen.
3. Eigenerklärung über die Eintragung in ein Berufsregister (Handelsregister, Handwerksrolle oder ein vergleichbares Register des Herkunftslandes). Die Eintragung ist auf Verlangen nachzuweisen.
Das Formblatt ‚Eigenerklärung zur Eignung‘ wird auf der e-Vergabeplattform des Bundes (https://www.evergabe-online.de/start.html?3) bei der entsprechenden Bekanntmachung über den Button ‚Ausschreibungsunterlagen einsehen‘ ausfüllbar bereitgestellt.
Die Bieter geben die vorgenannten Erklärungen durch Ausfüllen und Einreichen des Formblatts „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 333b-B) ab.
Das Formblatt 333b-B „Eigenerklärung zur Eignung“ wird mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Eignungskriterien gemäß Formblatt ‚Eigenerklärung zur Eignung‘
Mit dem Angebot sollen die Bieter folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
1. Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Auf Verlangen sind entsprechende Jahresabschlüsse vorzulegen, soweit deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
2. Eigenerklärung, aus der hervorgeht, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. Auf Verlangen ist ein bestätigter Insolvenzplan vorzulegen.
3. Eigenerklärung aus der hervorgeht, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit eine Pflicht zur Beitragszahlung besteht, ordnungsgemäß erfüllt wurde bzw. entsprechende Zahlungen zwischenzeitlich vorgenommen wurden oder eine Verpflichtung eingegangen wurde. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG ist auf Verlangen vorzulegen.
Die Bieter geben die vorgenannten Erklärungen durch Ausfüllen und Einreichen des Formblatts „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 333b-B) ab.
Eignungskriterien gemäß Formblatt ‚Eigenerklärung zur Eignung‘
Mit dem Angebot sollen die Bieter folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
1. Eigenerklärung, dass in den letzten fünf Kalenderjahren Leistungen erbracht wurden, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Dies ist durch mindestens sieben Referenzen nachzuweisen:
- Mindestens 3 Referenzen - Stahlwasserbau einschließlich Maschinenbau:
Herstellung und Montage von beweglichen Stahlwasserbauteilen einschließlich deren Antriebe an einer betriebstechnischen Anlage unter Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs bei vergleichbaren Wasserbauwerken (z.B. Schleusen, Wehre, Talsperren, Sperrwerke) oder vergleichbaren Industrieanlagen (z.B. Fertigungsstraßen, Werften, Schwerindustrie) mit Herstellerqualifikation EXC 3 DIN EN 1090 im Geltungsbereich der DIN 19704, ZTV-W 216, ZTV-W 218
- Mindestens 3 Referenzen - Elektro-, Steuerungs- und Nachrichtentechnik:
Durchgeführte Bau- und Umbauarbeiten an einer betriebstechnischen Anlage unter Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs sowie Umsetzung einer bestimmungsgemäßen Ausrüstung einer elektrischen Anlage mit speicherprogrammierbarer Steuerung mit übergeordnetem Prozessleitsystem für einen Produktionsprozess vergleichbarer Wasserbauwerke (z.B. Schleusen, Wehre, Talsperren, Sperrwerke) oder vergleichbare Industrieanlagen (z.B. Maschinensteuerung) aus dem Industriebereich und Abstimmung mit anderen Gewerken an dieser Maßnahme.
- Mindestens 1 Referenz - Beton und Stahlbeton im Bereich ZTV-W 219 und ZTV-W 215
Durchgeführte Bau- und Umbauarbeiten im Neubau und Instandsetzung von Betonbauwerken im Wasserbau vergleichbarer Bauwerke (Schleusen, Wehre, Talsperren, Sperrwerke)
.
Auf Verlangen sind die Referenzen mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
Auftraggeber; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragunternehmen, ARGE-Partner, Unterauftragunternehmen); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
.
2. Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen (Formblatt 392-B).
Setzt der Bieter Nachunternehmer für die Gewerke Elektro- und Steuerungstechnik, Stahlwasserbau und Maschinenbau, Stahl- und Betonbau ein, so haben auch diese mit dem Angebot ihre Fachkunde / Leistungsfähigkeit durch eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder eine Eigenerklärung (FB 133b-B/333b-B) mit dem Angebot vorzulegen. Die Vergabestelle fordert von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, Nachweise (Verpflichtungserklärungen eventueller Nachunternehmer) darüber an, dass ihnen die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 6d EU VOB/A).
.
3. Erklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
.
4. Erklärung entsprechend § 123 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A bezogen auf die letzten zwei Jahre: Angabe, dass kein zwingender Ausschlussgrund vorliegt. Diese Angaben beziehen sich nur auf Straftaten, die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurden, wenn im Bundeszentralregister keine weitere Straftaten eingetragen sind (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Die Vorlage von Auszügen aus dem Bundeszentralregister nach § 30 Absatz 5 BZRG kann auf Verlangen gefordert werden.
.
5. Erklärung entsprechend § 124 Abs. 1 Nrn. 1, 3 bis 9 und Abs. 2 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A bezogen auf die letzten zwei Jahre: Angabe, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt. Erklärung, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der unten genannten Straftaten oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden ist und gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtkräftig festgesetzt worden ist: Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit Abfällen (§ 326 StGB).
.
6. Erklärung entsprechend § 124 Abs. 1 Nrn. 1, 3 bis 9 und Abs. 2 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A bezogen auf die letzten zwei Jahre: Angabe, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt. Erklärung, dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung vorliegen, die einen Ausschluss z. B. nach § 21 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98 c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz rechtfertigen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Erklärung, bezogen auf die letzten zwei Jahre, dass außerdem kein wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), kein wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), keine wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), kein Verstoß gegen § 81 Absatz 1 Nummer 1 GWB vorliegt.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern
- Nachweis und Benennung E-Scheininhaber für ÜK 2 (B II).
Der Bauleiter, Polier oder ein Facharbeiter muss diesen Schein besitzen und muss bei den Betonagen ständig vor Ort sein.
- Nachweis und Benennung Schweißfachingenieur nach DIN EN ISO 12731 für Ausführungsklasse EXC 3 und 4.
Der Bauleiter, Polier oder ein Facharbeiter muss diesen Schein besitzen und muss bei den fachbezogenen Arbeiten ständig vor Ort sein.
- Nachweis und Benennung eines Beschichtungsinspektors mit Level >3 an Stahlbauarbeiten nach DIN 18800. Der Bauleiter, Polier oder ein Facharbeiter muss diesen Schein besitzen und muss bei den fachbezogenen Arbeiten ständig vor Ort sein.
- Nachweis und Benennung eines Anlageverantwortlichen VEFK nach DIN VDE 1000-10. Der Bauleiter, Polier oder ein Facharbeiter muss diesen Schein besitzen und muss bei den fachbezogenen Arbeiten ständig vor Ort sein.
- Nachweis einer Beförderungserlaubnis für gefährliche Abfälle (§ 54 KrWG) - Sachkundenachweis nach TRGS 519 bzw. DGUV-Regel 101-004 (bisher: BGR 128)
.
Sollte sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Eintragung in die PQ-Liste berufen, sind die geforderten Referenzen durch eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder direkt mit dem Angebot vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und ihre Bevollmächtigten sind zum Öffnungstermin nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2) und Ziffer III. 1.3) der Bekanntmachung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. auf einen Nachunternehmer oder ein konzernverbundenes Unternehmen) berufen (sog. Eignungsleihe). Die Unternehmen, auf die sich der Bieter beruft, sind im Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmer (Formblatt 392-B) zu benennen.
Die Vergabestelle fordert von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, Nachweise (Verpflichtungserklärungen eventueller Nachunternehmer) darüber an, dass ihnen die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 6d EU VOB/A).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
Postleitzahl: 69115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wna-heidelberg.wsv.de/