Patientendatenmanagementsystem (PDMS) Referenznummer der Bekanntmachung: PDMS_HDH_2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidenheim
NUTS-Code: DE11C Heidenheim
Postleitzahl: 89522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kliniken-heidenheim.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Patientendatenmanagementsystem (PDMS)
Lieferung, Installation und Konfiguration eines Patientendatenmanagementsystems (PDMS) für die Anästhesie und Intensivmedizin.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Implementierung eines Patientendatenmanagementsystems (PDMS) zur elektronischen Dokumentation in den Bereichen der Intensivmedizin (ICU, IMC, CPU, Stroke Unit) sowie allen anästhesiologisch betreuten Arbeitsplätze (OP, Einleitung, Holding, dezentrale Anästhesieplätze) und der Zentralen Notaufnahme inklusive aller zugehörigen Dienstleistungen (Installation, Konfiguration, Schulungen, Begleitung der Inbetriebnahme, Anpassung auf die Bedürfnisse der Klinik, Abnahme), Wartung und Pflege über 8 Jahre und ggf. erforderlicher Hardware zur Anbindung der Medizingeräte. Die Betriebsbereitschaft muss innerhalb von 18 Monaten nach Beauftragung erklärt worden sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Berlin Pankow
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13189
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.