Liefer- und Kaufauftrag zur Beschaffung von Multifunktionsgehäusen zur Errichtung eines NGA-Netzes Referenznummer der Bekanntmachung: 351/21-AZ
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwäbisch Hall
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74523
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.breitband-sha.de
Abschnitt II: Gegenstand
Liefer- und Kaufauftrag zur Beschaffung von Multifunktionsgehäusen zur Errichtung eines NGA-Netzes
Liefer- und Kaufauftrag zur Beschaffung von Multifunktionsgehäusen zur Errichtung eines NGA-Netzes
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung und Montage von Multifunktions-Outdoor Gehäuse MFG Doppelwandiges modulares Multifunktionsgehäuse zum Einbau aktiver und passiver Netztechnik. Das MFG besteht aus einem Multifunktionsgehäuse und Regendach. Die Lieferung und Montage des Multifunktionsgehäuses müssen zeitlich versetzt an verschiedene Adressen möglich sein, außerdem müssen Lieferung und Aufbau auf den bauseits vorhandenen Sockel inklusive sein. Vollständig modularer und variabler Innenausbau mit gerastertem Boden- und Dachrahmen zur freitragenden Aufnahme von zölligen (19“) und metrischen (ETSI) (variabel konfigurierbar) Profilschienen zur Aufnahme von passiver und aktiver TK-Infrastruktur, insbesondere Glasfaserabschlüsse/-patchpanels oder Kabelüberlängenmanagement. Eine ausführliche Beschreibung der Multifunktionsgehäuse kann der Anlage Leistungsbeschreibung entnommen werden, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Nürtingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 72622
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.