Tuttlingen Stadtverkehr Referenznummer der Bekanntmachung: TUT SV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tuttlingen
NUTS-Code: DE137 Tuttlingen
Postleitzahl: 78532
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-tuttlingen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mmv-recht.de/de
Adresse des Beschafferprofils: www.mmv-recht.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tuttlingen Stadtverkehr
Der Landkreis Tuttlingen beabsichtigt, ein Unternehmen mit der Durchführung von Linienverkehr mit Bussen zu beauftragen. Der beabsichtigte öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasst die im gültigen Nahverkehrsplan (NVP) des Landkreis Tuttlingen (s. Anlage A.1 der Vergabeunterlagen) zusammengefassten Verkehrslinien des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienverkehr mit Kraftomnibussen (§ 42 PBefG) im Stadtverkehr Tuttlingen (dort Los 4).
Die Einzelheiten der ausgeschriebenen Leistung sind zusätzlich der Leistungsbeschreibung, Anlage A.0 zu den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Landkreis Tuttlingen beabsichtigt, ein Unternehmen mit der Durchführung von Linienverkehr mit Bussen zu beauftragen. Der beabsichtigte öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasst die im gültigen Nahverkehrsplan (NVP) des Landkreis Tuttlingen (s. Anlage A.1 der Vergabeunterlagen) zusammengefassten Verkehrslinien des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienverkehr mit Kraftomnibussen (§ 42 PBefG) im Stadtverkehr Tuttlingen (dort Los 4).
Die Einzelheiten der ausgeschriebenen Leistung sind zusätzlich der Leistungsbeschreibung, Anlage A.0 zu den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.
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B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
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C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Formblatt E.4_Eignung in den Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen "Mustererklärung Mindestentgelt/Tariftreue/Scientologyschutzerklärung" - sofern jeweils gefordert - einzureichen.
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D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
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E) Das Formblatt Eignung (Anlage E.4) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage E.4) abgeben. Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will.
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F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
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Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV
Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
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Der Bieter weist seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch die Vorlage folgender Unterlagen nach:
- Darstellung des Unternehmens und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Betriebshöfe, Struktur, hierarchischer Aufbau). Darzustellen sind insbesondere der Busbestand (Flottenstruktur, Alter und Fahrzeugart) sowie die Personalstärke. Für die Darstellung ist Anlage E.6. (Unternehmensdarstellung) zu verwenden.
- Den von einem Rechnungsprüfer oder einer ordnungsgemäß akkreditierten Person geprüften Jahresabschluss (Art. 7 Abs. 1 S. 2 VO (EG) 1071/2009).
- Alternativ zum Eigenkapital kann der Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit auch durch Vorlage einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer Bank, eines Versicherungsunternehmens oder eines Finanzinstituts für die erforderlichen Beträge gem. Art. 7 Abs. 1 S. 3 VO 1071 des Bieters erbracht werden (Art. 7 Abs. 2 VO 1071).
- Als weitere Alternative kann der Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit auch durch Vorlage einer Eigenkapitalbescheinigung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 PBZugV erbracht werden.
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz aus Verkehrsleistungen im ÖPNV, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
Sofern ein Unternehmen noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, legt es für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung vor. Nichtbilanzierende Unternehmen legen eine attestierte Gewinn- und Verlustrechnung der letzten 3 Jahre vor. Für die Eigenerklärung über den Gesamtumsatz ist Anlage E.4. (Erklärung zur Eignung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen) zu verwenden.
Zudem erklärt der Bieter mit der Angebotsabgabe unter Verwendung der Formularvorlage (Anlage E.4.),
- dass ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen Anschaffungen für Fahrzeuge, Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht zu tätigen und die geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten,
- dass die Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belastet sind,
- dass er sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet.
Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
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Der Bieter erbringt den Nachweis seiner fachlichen Eignung durch
- die Angabe von mindestens einer, höchstens fünf Referenzen über erbrachte Busverkehrsleistungen aus den letzten drei Jahren vor Ende der Angebotsfrist. Die Referenzen müssen mit den zu vergebenden Busverkehrsleistungen vergleichbar sein. Falls die Busverkehrsleistungen in Deutschland erbracht werden bzw. wurden kann die Darstellung sich ausschließlich auf Linienverkehre gem. § 42 PBefG beziehen. Verkehrsleistungen im Personenfernverkehr gem. § 42a und Verkehre gem. §§ 43 - 49 PBefG werden nicht berücksichtigt.
o Die Referenzen müssen zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Angaben enthalten:
1. Unterscheidung zwischen Regional-, Stadt- oder Regional/Stadtverkehre (gemeinsam),
2. Darstellung, ob die Verkehrsleistung als Konzessionsinhaber gem. § 42 PBefG, Betriebsführer oder Nachunternehmer erbracht wurde.
o Die Darstellung der Referenzen hat folgende Angaben zu enthalten:
1. Name des Auftraggebers bzw. bei eigenwirtschaftlichen Verkehren der Genehmigungsbehörde,
2. jährliches Auftragsvolumen nach Fahrplankilometern,
3. Zeitraum der abgeschlossenen Referenzleistung. Bei der Angabe des/der Auftraggeber/s sollen die Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Telefon- o-der Telefaxnummer oder E-Mail- Adresse) angegeben werden.
o Die Referenzverkehre müssen folgendes Kriterium erfüllen:
1. Durchführung dieses Referenzverkehrs vom Bieter über mindestens 3 abgeschlossene Jahre ohne Unterbrechung (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist).
2. Für die Darstellung der Referenzen ist Anlage E.5. zu verwenden.
- Der Bieter erbringt den Nachweis seiner fachlichen Eignung gemäß § 13 Abs. 1a PBefG, § 3 PBzuGV in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 d) und Art. 8 der VO (EG) 1071/2009 zudem
o durch Vorlage einer Bescheinigung über seine fachliche Eignung als Kraftver-kehrsunternehmer gemäß Art. 8 Abs. 8 bzw. bei ausländischen Bietern ggf. nach Art. 21 VO (EG) 1071/2009 in Verbindung mit Anhang III zur VO (EG) 1071/2009 als beglaubigte Kopie
oder
o durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftomnibussen gemäß § 42 PBefG, für den Verkehr mit Mietomnibussen bzw. bei ausländischen Bietern durch die Vorlage einer gültigen EU-Lizenz (erforderlichenfalls zzgl. deutscher Übersetzung) entsprechend der VO (EG) 1073/2009 als beglaubigte Kopie.
Mindestens eine Referenz über erbrachte Busverkehrsleistungen aus den letzten drei Jahren vor Ende der Angebotsfrist. Die Referenzen müssen mit den zu vergebenden Busverkehrsleistungen vergleichbar sein. Falls die Busverkehrsleistungen in Deutschland erbracht werden bzw. wurden kann die Darstellung sich ausschließlich auf Linienverkehre gem. § 42 PBefG beziehen. Verkehrsleistungen im Personenfernverkehr gem. § 42a und Verkehre gem. §§ 43 - 49 PBefG werden nicht berücksichtigt.
o Die Referenzen müssen zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Angaben enthalten:
1. Unterscheidung zwischen Regional-, Stadt- oder Regional/Stadtverkehre (gemeinsam),
2. Darstellung, ob die Verkehrsleistung als Konzessionsinhaber gem. § 42 PBefG, Betriebsführer oder Nachunternehmer erbracht wurde.
o Die Darstellung der Referenzen hat folgende Angaben zu enthalten:
1. Name des Auftraggebers bzw. bei eigenwirtschaftlichen Verkehren der Genehmigungsbehörde,
2. jährliches Auftragsvolumen nach Fahrplankilometern,
3. Zeitraum der abgeschlossenen Referenzleistung. Bei der Angabe des/der Auftraggeber/s sollen die Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Telefon- o-der Telefaxnummer oder E-Mail- Adresse) angegeben werden.
o Die Referenzverkehre müssen folgendes Kriterium erfüllen:
1. Durchführung dieses Referenzverkehrs vom Bieter über mindestens 3 abgeschlossene Jahre ohne Unterbrechung (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist).
2. Für die Darstellung der Referenzen ist Anlage E.5. zu verwenden.
Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
*****
- Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB)
- Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB)
- Erklärung zur Einhaltung des MiLoG
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (falls vorliegend)
- Eigenerklärung Tariftreue
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A. Nutzung der Vergabeplattform
Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens sowie die Erstellung des Teilnahmeantrages auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal DTVP bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierung die Vergabeunterlagen unter DTVP herunterladen. Weitere Einzelheiten können dem Leitfaden zur Vergabeplattform entnommen werden. Sofern sich ein Bewerber nicht auf der Plattform registriert, müssen sich die Bewerber stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Eventuelle Fristverlängerungen, Bewerberfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal DTVP abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP unter dem Bereich "Kommunikation" zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, können unter DTVP unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte Unternehmen nicht registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link regelmäßig einzusehen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen sind ungültig.
B. Rügeerfordernis
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in diesen Teilnahmeunterlagen für diesen Teilnahmewettbewerb oder den Vergabeunterlagen zur Abforderung der Erstangebote erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Abgabe der Erstangebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
C. Bieterfragen
Aufgrund der Weihnachtsfeiertage und des Jahreswechsels und der damit einhergehenden geringen Personaldichte wird die Beantwortung von Bieterfragen verzögert erfolgen, weshalb bereits jetzt eine verlängerte Frist zur Angebotsabgabe eingeräumt wurde.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMRNAW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt derEuropäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]