Nachverdichtung der Studierendensiedlung am Seepark, Freiburg - Rohbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 137 - 313
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79100
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swfr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nachverdichtung der Studierendensiedlung am Seepark, Freiburg - Rohbauarbeiten
Nachverdichtung der Studierendensiedlung am Seepark, Sundgauallee Haus 18+20, Freiburg Neubau von zwei Studierendenwohnheimen mit insgesammt 266 Zimmern
79110 Freiburg, Sundgauallee 18+20
Erstellen des Rohbaus von zwei 11-Geschossigen Studierendenwohnheimen mit Kellergeschoss aus Stahlbetonfertigteilen als Sandwichwänden und Vollwänden bzw. Halbfertigteilwänden, einschl. den erforderlichen Erd- und Entwässerungskanalarbeiten.
ca. 4.000 m3 Erdaushub;
ca. 800 m2 Bodenplatten, d = 50 cm;
ca. 9.600 m2 Deckenplatten, d = 22 cm;
ca. 9.000 m2 Vollwände und Halbfertigteilwände;
ca. 5.000 m2 Sandwich-Außenwände;
ca. 800 to Stahl.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rohbauarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheinfelden
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Postleitzahl: 79618
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, so hat es die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform über das Vergabeportal (Bieterkommunikation) darauf hinzuweisen.
Rückfragen per E-Mail, per Fax sowie telefonische Rückfragen oder Rückfragen per Brief werden nicht beantwortet.
Schlusstermin für den Eingang von Rückfragen ist der 12.11.2021, 12.00 Uhr.
Es erfolgt eine Beantwortung an alle Bieter bis 17.11.2021, 14.00 Uhr.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des§ 160Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u. a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]