Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau der Grundschule Esslingen Zell Referenznummer der Bekanntmachung: GZM2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Esslingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73728
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.esslingen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau der Grundschule Esslingen Zell
Im Stadtteil Esslingen-Zell soll am Platz der bisherigen Grundschule ein Neubau einer Ganztages-Grundschule mit Einfeld-Turnhalle entstehen.
Der zu schließende Vertrag soll die Planung und schlüsselfertige Errichtung des Schulgebäudes mit Turnhalle (ohne Außenanlagen) zum Gegenstand haben. Der sogenannte Generalübernehmer soll dabei die notwendigen Projektmanagement- sowie die noch erforderlichen vollständigen Planungs-, Fachplanungs- und Bauleistungen und optional die Wartungsleistungen für ausgewählte Gewerke während der Gewährleistungsfrist übernehmen.
Der Bieter hat dem Auftraggeber anzubieten die Grundschule auf Grundlage des vorliegenden "Amtsentwurfs" planerisch zu optimieren, fortzuschreiben und zu errichten.
Für die zu erbringenden planerischen und baulichen Leistungen sollen durch die Stadt Esslingen Haushaltsmittel von höchstens EUR 12,0 Mio. (brutto) bereitgestellt werden. Der Betrag sollte unterschritten werden und beinhaltet sämtliche Nebenkosten. Vor diesem Hintergrund soll im Rahmen des in diesem Ausschreibungsverfahrens vorzunehmenden Optimierungsprozesses ("Design to Cost-Prozesses") gewährleistet werden, dass die benannte Haushaltsmittelobergrenze Beachtung findet. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, sollte das Ausschreibungsergebnis dazu führen, dass die zur Bereitstellung beabsichtigten Haushaltsmittel überschritten werden.
Das Vergabeverfahren wird in Form eines kombinierten Verfahrens "Planen und Bauen" durchgeführt. Weitere Erläuterungen hierzu einschließlich der beabsichtigten Verfahrensstruktur und den beabsichtigten Bewertungskriterien sind in diesem Bewerbermemorandum enthalten.
Die Inbetriebnahme des Gebäudes durch den Nutzer soll zu Beginn des Schuljahres 2023/2024 erfolgen.
Nähere Informationen zum Auftragsgegenstand erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Esslingen
Die Stadt Esslingen beabsichtigt den Neubau einer 2,5- zügigen Ganztages-Grundschule mit Einfeld-Turnhalle in der Mettenhaldenstr. 2 in Esslingen Zell. Mit Ausnahme eines Verbindungstraktes sollen die Bestandsgebäude der bestehenden Grundschule während der Bauphase weiter genutzt werden und bis auf das alte Schulhaus von 1912/1913 nach der Fertigstellung der neuen Schule vollständig abgebrochen werden.
In diesem Zusammenhang wurde ein Architektur-Wettbewerb durchgeführt. Der umzusetzende Siegerentwurf sieht einen 2-3 geschossigen Flachdachbaukörper vor, dessen Untergeschoss sich nicht über die gesamte Gebäudefläche erstreckt (Hanglage). Im UG ist eine Einfeld-Turnhalle angeordnet, die vollständig in das Gebäude integriert ist.
Die Planungsergebnisse der Leistungsphasen 1 bis 4 wurden von den Architekten und Fachplanern bereits erarbeitet und der Bauantrag am 19.10.2020 eingereicht.
Die BGF der vorliegenden Planung beträgt ca. 4.380 m², der BRI ca. 19.490 m³. Das Grundstück hat eine Größe von 6.693 m². Die Außenanlagen haben eine Fläche von 4.950 m² und werden, ebenso wie die Abbrucharbeiten, durch die Stadt Esslingen selbst geplant und ausgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Grundschule Esslingen Zell
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70188
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetzfür öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinenMindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen,insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfallsdort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile derausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3)angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitereInformationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahrenmüssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantragssowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oderUnterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMRRNFA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor demZuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über dieAblehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidungan die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossenwerden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de