Umbau/Modernisierung/Erweiterung Wunnebad, 71364 Winnenden, Kleinkälteanlage Referenznummer der Bekanntmachung: Attraktivierung Wunnebad /2021- 8105
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Winnenden
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71364
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-winnenden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau/Modernisierung/Erweiterung Wunnebad, 71364 Winnenden, Kleinkälteanlage
Kleinkälteanlage für Gastronomie
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um eine Sanierung, Modernisierung und Erweiterung des Wunnebads in Winnenden.
Hier speziell das LOS 1 für das BT E / Sommerumkleide
Sommerumkleide Neubau : eingeschossig und teilunterkellert
Kleinkälte für Gastronomie
• Für die Versorgung der bauseitig gestellten Kühlzellen
• Geräteaufstellung auf dem Dach
Einbauteile:
• Gerät 1 : Für Tiefkühlzelle - Leistung 1,2 KW
1 Stk. Aussengerät
1 Stk. Innengerät
• Gerät 2 : Für Getränkekühlzelle, Gemüsekühlzelle, Fleischkühler
Leistung mit 2 - 4 KW / mit Frequenzumformer
1 Stk. Aussengerät
3 Stk. Innengeräte
• 75 m Kälterohrleitungen
Ausführungstermine:
Ausführungszeitraum: August 2022 bis Mai 2023
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.