Umbau/Modernisierung/Erweiterung Wunnebad, 71364 Winnenden, Gerüstarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: Attraktivierung Wunnebad /2021-1040
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Winnenden
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71364
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-winnenden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau/Modernisierung/Erweiterung Wunnebad, 71364 Winnenden, Gerüstarbeiten
Arbeitsgerüste, Raumgerüste, Treppentürme
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um eine Sanierung, Modernisierung und Erweiterung des Wunnebads in Winnenden.
Badehalle: eingeschossig und unterkellert
Hauptgebäude (Foyer, Umkleiden, Sauna und Verwaltung): zweigeschossig
Sommerumkleide: eingeschossig und teilunterkellert
BGF: 10.615,00 m2
LV Inhalt
ca. 2100m2 Arbeitsgerüst, zusammengesetzt aus größtenteils 70+120cm, Lastklasse 3
ca. 1700m3 Raumgerüst, Lastklasse 3
ca. 4 Stk. Treppentürme
Ausführungstermine:
Ausführungszeitraum: 18.07.2022 bis 20.12.2023
Zwischentermine:
• SOMMERUMKLEIDE
Aufbau Gerüst Dach + Fassade: 25.07.2022
• KURSBECKEN
Aufbau Gerüst Dachrand: 12.06.2023
• FOYER/ SAUNA
Aufbau Gerüst Dachrand EG: 08.05.2023
Abbau Gerüst Dachrand Foyer EG: 12.06.2023
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.