Europaweite Vergabe eines Rahmenvertrags über IT-Hardware (PCs, Monitore, Notebooks, Tablets) für den Landkreis Ludwigsburg und weitere Städte Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-053-GR-oV
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71638
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]66
Fax: [gelöscht]32
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-ludwigsburg.de
Ort: Bietigheim-Bissingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bietigheim-bissingen.de
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ludwigsburg.de
Ort: Vaihingen an der Enz
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vaihingen.de
Ort: Remseck am Neckar
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-remseck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Europaweite Vergabe eines Rahmenvertrags über IT-Hardware (PCs, Monitore, Notebooks, Tablets) für den Landkreis Ludwigsburg und weitere Städte
Der Landkreis Ludwigsburg, die Großen Kreisstädte Bietigheim-Bissingen, Ludwigsburg, Vaihingen an der Enz und Remseck a.N., vertreten durch das Landratsamt Ludwigsburg, beabsichtigen die Neubeschaffung von IT-Hardware (PCs, Flachbildschirme, Notebooks, Tablets). Dazu soll je Los eine Rahmenvereinbarung über die Beschaffung dieser IT-Hardware geschlossen werden.
Die Rahmenvereinbarung ist die Grundlage für Einzelbestellungen, die die einzelnen Auftraggeber selbst vornehmen.
Verwaltung PCs
Landratsamt Ludwigsburg Hindenburgstr. 40 71638 Ludwigsburg, Stadt Bietigheim - Bissingen Hauptstr. 47 74321 Bietigheim-Bissingen, Stadt Vaihingen an der Enz Friedrich-Kraut-Str. 40 71665 Vaihingen aan der Enz
Der Landkreis Ludwigsburg, die Großen Kreisstädte Bietigheim-Bissingen und Vaihingen an der Enz., vertreten durch das Landratsamt Ludwigsburg, beabsichtigen die Neubeschaffung von IT-Hardware - PCs. Dazu soll eine Rahmenvereinbarung über die Beschaffung dieser IT-Hardware geschlossen werden.
Die Rahmenvereinbarung ist die Grundlage für Einzelbestellungen, die die einzelnen Auftraggeber selbst vornehmen.
Mindestabnahmemenge: 568
geschätzte maximale Abnahmemenge: 900
Es erfolgt eine wertende Teststellung mit PC Mark 10.
Nähere Angaben hierzu siehe Nr. 3.4 Anlage 9 - Verfahrensleitfaden-Bewerbungsbedingungen
Verwaltung Mini-PCs
Stadt Remseck am Neckar Marktplatz 1 71686 Remseck am Neckar
Die Stadt Remseck a.N., vertreten durch das Landratsamt Ludwigsburg, beabsichtigt die Neubeschaffung von IT-Hardware - Mini-PCs. Dazu soll eine Rahmenvereinbarung über die Beschaffung dieser IT-Hardware geschlossen werden.
Die Rahmenvereinbarung ist die Grundlage für Einzelbestellungen, die die Stadt Remseck a.N. selbst vornimmt.
Mindestabnahmemenge: 15
geschätzte maximale Abnahmemenge: 40
Verwaltung Flachbildschirme
Landratsamt Ludwigsburg Hindenburgstr. 40 71638 Ludwigsburg, Stadt Bietigheim-Bissingen Hauptstr.47 74321 Bietigheim-Bissingen, Stadt Ludwigsburg Uhlandstr. 21 71638 Ludwigsburg, Stadt Vaihingen an der Enz Friedrich-Kraut-Straße 40 71665 Vaihingen an der Enz, Stadt Remseck am Neckar Marktplatz 1 71686 Remseck am Neckar
Der Landkreis Ludwigsburg, die Großen Kreisstädte Bietigheim-Bissingen, Ludwigsburg, Vaihingen an der Enz und Remseck a.N., vertreten durch das Landratsamt Ludwigsburg, beabsichtigen die Neubeschaffung von IT-Hardware - Flachbildschirme. Dazu soll eine Rahmenvereinbarung über die Beschaffung dieser IT-Hardware geschlossen werden.
Die Rahmenvereinbarung ist die Grundlage für Einzelbestellungen, die die einzelnen Auftraggeber selbst vornehmen.
Mindestabnahmemenge: 1.044
geschätzte maximale Abnahmemenge: 1.700
Verwaltung Notebooks
Landratsamt Ludwigsburg Hindenburgstr. 40 71638 Ludwigsburg, Stadt Bietigheim-Bissingen Hauptstr.47 74321 Bietigheim-Bissingen, Stadt Ludwigsburg Uhlandstr. 21 71638 Ludwigsburg, Stadt Vaihingen an der Enz Friedrich-Kraut-Straße 40 71665 Vaihingen an der Enz, Stadt Remseck am Neckar Marktplatz 1 71686 Remseck am Neckar
Der Landkreis Ludwigsburg, die Großen Kreisstädte Bietigheim-Bissingen und Vaihingen an der Enz, vertreten durch das Landratsamt Ludwigsburg, beabsichtigen die Neubeschaffung von IT-Hardware - Notebooks. Dazu soll eine Rahmenvereinbarung über die Beschaffung dieser IT-Hardware geschlossen werden.
Die Rahmenvereinbarung ist die Grundlage für Einzelbestellungen, die die einzelnen Auftraggeber selbst vornehmen.
Mindestabnahmemenge: 480
geschätzte maximale Abnahmemenge: 825
Es erfolgt eine wertende Teststellung mit PC Mark 10.
Nähere Angaben hierzu siehe Nr. 3.4 Anlage 9 - Verfahrensleitfaden-Bewerbungsbedingungen
Stadt Ludwigsburg Notebooks
Stadt Ludwigsburg Wilhelmstr. 10 71638 Ludwigsburg
Die Große Kreisstadt Ludwigsburg, vertreten durch das Landratsamt Ludwigsburg, beabsichtigt die Neubeschaffung von IT-Hardware - Notebooks. Dazu soll eine Rahmenvereinbarung über die Beschaffung dieser IT-Hardware geschlossen werden.
Die Rahmenvereinbarung ist die Grundlage für Einzelbestellungen, die dieStadt Ludwigsburg selbst vornehmen wird.
Mindestabnahmemenge: 400
geschätzte maximale Abnahmemenge: 600
Es erfolgt eine verifizierende Teststellung in Bezug auf die Kompatibilität der Programme
- Microsoft Office einschließlich Teams,
- Citrix,
- Baramundi,
- NCP (Secure Enterprise Client) und
- DeviceLock DLP
wie unter Nr. 19 in "Anlage 3 e - Los 5 - Stadt Ludwigsburg Notebook" aufgeführt.
Anschließend erfolgt eine wertende Teststellung mit PC Mark professional.
Nähere Angaben hierzu siehe Nr. 3.4 Anlage 9 - Verfahrensleitfaden-Bewerbungsbedingungen
Stadt Remseck am Neckar Notebooks
Stadt Remseck am Neckar Marktplatz 1 71686 Remseck a.N.
Die Große Kreisstadt Remseck a.N., vertreten durch das Landratsamt Ludwigsburg, beabsichtigt die Neubeschaffung von IT-Hardware - Notebooks. Dazu soll eine Rahmenvereinbarung über die Beschaffung dieser IT-Hardware geschlossen werden.
Die Rahmenvereinbarung ist die Grundlage für Einzelbestellungen, die die einzelnen Auftraggeber selbst vornehmen.
Mindestabnahmemenge: 40
geschätzte maximale Abnahmemenge: 90
Es erfolgt eine verifizierende Teststellung zur Kompatibilität der Programme
- Vectorworks,
- mpsInpro,
- WebGIS von Geonline
- Enaio
wie unter Nr. 20 in "Anlage 3 f - Los 6 - Stadt Remseck am Neckar Notebook" aufgeführt.
Anschließend erfolgt eine wertende Teststellung mit PC Mark 10.
Nähere Angaben hierzu siehe Nr. 3.4 Anlage 9 - Verfahrensleitfaden-Bewerbungsbedingungen
Verwaltung Tablets
Stadt Remseck am Neckar Marktplatz 1 71686 Remseck a.N.
Die Große Kreisstadt Remseck a.N., vertreten durch das Landratsamt Ludwigsburg, beabsichtigt die Neubeschaffung von IT-Hardware - Tablets. Dazu soll eine Rahmenvereinbarung über die Beschaffung dieser IT-Hardware geschlossen werden.
Die Rahmenvereinbarung ist die Grundlage für Einzelbestellungen, die die Stadt Remseck am Neckar selbst vornehmen wird.
Mindestabnahmemenge: 20
geschätzte maximale Abnahmemenge: 60
Schulen PCs
Landratsamt Ludwigsburg Hindenburgstr. 40 71638 Ludwigsburg
Der Landkreis Ludwigsburg beabsichtigt die Neubeschaffung von IT-Hardware - PCs für die Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Ludwigsburg. Dazu soll eine Rahmenvereinbarung über die Beschaffung dieser IT-Hardware geschlossen werden.
Die Rahmenvereinbarung ist die Grundlage für Einzelbestellungen, die der Landkreis Ludwigsburg vornehmen wird.
Mindestabnahmemenge: 157
geschätzte maximale Abnahmemenge: 415
Schulen Flachbildschirme
Landratsamt Ludwigsburg Hindenburgstr. 40 71638 Ludwigsburg
Der Landkreis Ludwigsburg beabsichtigt die Neubeschaffung von IT-Hardware - Flachbildschirme für die Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Ludwigsburg. Dazu soll eine Rahmenvereinbarung über die Beschaffung dieser IT-Hardware geschlossen werden.
Die Rahmenvereinbarung ist die Grundlage für Einzelbestellungen, die der Landkreis Ludwigsburg vornehmen wird.
Mindestabnahmemenge: 128
geschätzte maximale Abnahmemenge: 307
Schulen Notebooks
Landratsamt Ludwigsburg Hindenburgstr. 40 71638 Ludwigsburg
Der Landkreis Ludwigsburg beabsichtigt die Neubeschaffung von IT-Hardware - PCs für die Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Ludwigsburg. Dazu soll eine Rahmenvereinbarung über die Beschaffung dieser IT-Hardware geschlossen werden.
Die Rahmenvereinbarung ist die Grundlage für Einzelbestellungen, die der Landkreis Ludwigsburg vornehmen wird.
Mindestabnahmemenge: 202
geschätzte maximale Abnahmemenge: 319
Schulen Tablets
Landratsamt Ludwigsburg Hindenburgstr. 40 71638 Ludwigsburg
Der Landkreis Ludwigsburg beabsichtigt die Neubeschaffung von IT-Hardware - PCs für die Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Ludwigsburg. Dazu soll eine Rahmenvereinbarung über die Beschaffung dieser IT-Hardware geschlossen werden.
Die Rahmenvereinbarung ist die Grundlage für Einzelbestellungen, die der Landkreis Ludwigsburg vornehmen wird.
Mindestabnahmemenge: 497
geschätzte maximale Abnahmemenge: 930
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) aktueller Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist.
Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit gibt.
1) Eigenerklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit besteht. Die Deckungssumme beträgt mindestens das 1,5-fache des Auftragswertes.
2) Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens für die vergangenen 3 Jahre.
1) die Vergabestelle behält sich vor Auftragsvergabe vor, ggf. drei Referenzen zu in den vergangenen drei Jahren ausgeführten Leistungen anzufordern, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Diese Referenzen werden Bestandteil der Eignungspürfung gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.
2) Eigenerklärung zur durchschnittlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den
letzten drei Jahren.
3) bei den Losen 7 und 11: Eigenerklärung und Nachweis, dass der Bieter vom Hersteller für den Vertrieb der angebotenen Produkte autorisiert ist.
4) Dem Angebot muss Informationsmaterial bzw. ein Datenblatt, jeweils mit Abbildungen, zu den angebotenen Produkten beigefügt werden, aus welchem alle in den Leistungsblättern und der Leistungsbeschreibung geforderten Parameter entnommen werden können.
5) Eigenerklärung, dass die Herstellung der angebotenen Artikel in der gesamten Lieferkette unter menschenwürdigen Bedingungen durchgeführt wurden, d. h. unter Einhaltung des ILO-Übereinkommens Nr. 182 (www.ilo.org).
Hinweis: Die Eignung ist, soweit nicht anders vorgegeben, für jeden Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen.
- Nachweis: Die angebotenen Geräte müssen alle erforderlichen Bestimmungen für den Einsatz in einer Büroumgebung nachweislich den Anforderungen in den Leistungsblättern erfüllen (CE, GS, ISO Normen, TCO 03, TCO 05, TÜV MPRII etc.).
Abschnitt IV: Verfahren
Landratsamt Ludwigsburg
D VI - S Vergabestelle
Raum 843
Hindenburgstr. 40
71638 Ludwigsburg
Die Öffnung der Angebote wird gem. § 55 VgV von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zum Beleg des Nichtvorliegens von zwingenden Ausschlussgründen sind einzureichen:
.
1) Eigenerklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen bzw. keine rechtskräftig festgesetzten Geldbußen nach § 30
OWiG wegen der in § 123 GWB aufgezählten Straftaten vorliegen oder ein Verstoß gegen diese Straftatbestände auf sonstige
geeignete Weise nachgewiesen werden kann.
.
2) Eigenerklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung (u.a. auch zur Berufsgenossenschaft) ordnungsgemäß nachgekommen ist bzw. sich zur Zahlung
verpflichtet hat.
.
3) Eigenerklärung, dass der Bewerber keine Verstöße im Sinne des § 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit
begangen hat, bzw. keine Eintragungen im Gewerbezentralregister wegen illegaler Beschäftigung bestehen
.
4) Eigenerklärung, in welcher der Bieter bestätigt, dass weder sein Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder
Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft oder Mitglieder der Bietergemeinschaft auf einer der in den
Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP
befindlichen Terrorlisten erscheint.
5) Eigenerklärung, dass der Bewerber zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt
worden ist und sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet.
.
6) Eigenerklärung, dass der Bewerber keine schwere Verfehlung getroffen hat.
.
7) Eigenerklärung, dass der Bewerber keine wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen mit anderen Unternehmen
getroffen hat.
Zum Beleg des der Zuverlässigkeit des Bewerbers ist einzureichen:
Eigenerklärung, dass der Bewerber in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes und/oder gem. § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 des Mindestlohngesetzes mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6TRF2S
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.