Bewirtschaftung Mensa inkl. Anlieferung weiterer Bedarfsstellen Gemeinde Willstätt Referenznummer der Bekanntmachung: 2021004895
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Willstätt
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77731
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.willstaett.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bewirtschaftung Mensa inkl. Anlieferung weiterer Bedarfsstellen Gemeinde Willstätt
Rahmenvertrag über die Bewirtschaftung einer Schulmensa (BgA) (Mischküchenkonzept) inkl. Anlieferung weiterer Bedarfsstellen mit verzehrfertiger Mittagsverpflegung mit Leistungsbeginn zum 04.07.2022.
Die Gemeinde Willstätt hat entschieden, eine kommunale Gesamtlösung zur Versorgung aller Betreuungseinrichtungen in Willstätt umzusetzen und baut eine neue Mensa mit einer Produktionsküche an der Moscherosch-Gemeinschaftsschule in Willstätt (Betrieb gewerblicher Art). Diese Mensa wird gemeinsam von der Gemeinschaftsschule und der Grundschule Willstätt genutzt werden. Hier gibt es neben dem Mittagessen auch einen Kioskverkauf in der Mensa.
Die Gemeinde Willstätt schreibt die Bewirtschaftung der Mensa in der Moscherosch-Schule in Fremdregie aus. Der zukünftige Bewirtschafter der Mensa muss ab dem 04.07.2022 (geplant) mit seinem Personal alle Aufgaben in der Mensa übernehmen, die zur Erfüllung der Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung und den sonstigen Ausschreibungsunterlagen gefordert sind.
Die Küche in dieser Mensa wurde so geplant, dass die Kapazitäten ausreichen um weitere Schulen und Kindertageseinrichtungen mit verzehrfertigen Speisen zu beliefern.
Im Rahmen dieser Ausschreibung sind zwei Grundschulen und 7 Kindertageseinrichtungen durch den Auftragnehmer mit Mittagessen zu beliefern.
Die Auftragnehmerin muss in der Mensa die Mittagessen für alle anderen Bedarfsstellen zubereiten und verzehrfertig (Cook&Hold-System) an diese Bedarfsstellen ausliefern. Die Ausgabe der Essen und die Bewirtschaftung der Küchen in den Bedarfsstellen erfolgt weiterhin in Eigenregie, mit Personal der Gemeinde.
Im einzelnen handelt es sich um folgende Bedarfsstellen:
Bedarfsstelle 1
(= Produktionsküche)
Mensa Moscherosch-Schule
Hornisgrindestraße 2
77731 Willstätt
Bedarfsstelle 2
Grundschule Sand
Blumenstraße 15
77731 Willstätt - Sand
Bedarfsstelle 3
Grundschule Eckartsweier
Hofstattstraße 22
77731 Willstätt - Eckartsweier
Bedarfsstelle 4
Komm. KiTa "Kindertreff"
Hornisgrindestraße 8
77731 Willstätt
Bedarfsstelle 5
Komm. KiGa "Kindernest"
Blumenstraße 15
77731 Willstätt - Sand
Bedarfsstelle 6
Komm. KiGa "Villa Kunterbunt"
Friedhofstraße 1a
77731 Willstätt - Hesselhurst
Bedarfsstelle 7
Komm. KiKri "Zwergenhaus"
Urloffener Straße 5 a
77731 Willstätt - Legelshurst
Bedarfsstelle 8
Evang. KiGa "Kinderarche"
Finkenstraße 5
77731 Willstätt - Legelshurst
Bedarfsstelle 9
Komm. KiGa "Regenbogen"
Hofstattstraße 22
77731 Willstätt – Eckartsweier
Bedarfsstelle 10
Kath. KiGa "Krempenbrunnen"
Schillerstraße 2
77731 Willstätt
Wenn die Verpächterin nicht sechs Monate vor Vertragsende schriftlich kündigt verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr (Verlängerungsoption), bis maximal zum 31.08.2026
Hinweis zu Ziff. II.2.5): Grundsätzlich können/müssen die Bieter den vorgegebenen Steuersatz manuell abändern, da bei den für den Ausschreibungsgegenstand in Frage kommenden Bietern unterschiedliche Regelstreuersätze zur Anwendung kommen können.
Die Bieter haben mit Ihrem Angebot unter Produkte/Leistungen den für Ihr Unternehmen geltenden Regelsteuersatz anzugeben. Bei Angebotsabgabe haben die Bieter die Möglichkeit Hinweise zum Angebot zu ergänzen. In dieses Hinweisfeld ist von den Bietern der Regelsteuersatz sowie der für ihr Unternehmen geltende ermäßigte Steuersatz anzugeben!
Die Auswertung der Angebote erfolgt analog dem Erlass des Bundesinnenministerium (BMI, AZ BW I 7 - 70406/21#1) vom 29.06.2020 für den Bereich Bundeshochbau zu den Auswirkungen der temporären Senkung der Umsatzsteuer, dort Ziff. VI:
„Soweit von Unternehmen bei der Angebotsabgabe unterschiedliche Umsatzsteuersätze angegeben werden, sind die Angebote für die Wertung gleichzustellen. Das heißt, für Aufträge, die voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2020 abgenommen bzw. vollendet werden, ist in allen Angeboten der allgemeine Umsatzsteuersatz von 16 Prozent zugrunde zu legen und für solche, deren Fertigstellung erst ab dem Jahr 2021 vorgesehen ist, 19 Prozent. Soweit sich gemeinnützige Unternehmen an den Ausschreibungen beteiligen und einen ermäßigten Umsatzsteuersatz (7 bzw. 5 Prozent) angeben, ist der zum verwendeten allgemeinen Umsatzsteuersatz korrespondierende ermäßigte Steuersatz zugrunde zu legen.“
Gem. § 12 (2) Nr. 15 UStG ermäßigt sich die Steuer auf 7 % für die nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Januar 2023 erbrachten Restaurant- und Verpflegungsdienstleistun gen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken.
Für die Auswertung der Angebote erfolgt eine lineare Aufteilung der geschätzten Essenzahlen auf die insgesamt 50 Monate maximale Vertragslaufzeit.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bewirtschaftung Mensa inkl. Anlieferung weiterer Bedarfsstellen Gemeinde Willstätt
Ort: Wiebelsheim
NUTS-Code: DEB1D Rhein-Hunsrück-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 7219260
Fax: [gelöscht]
Ein Vergabenachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland