Rahmenvertrag über Visualisierungstechnik
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://oberlandesgericht-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Gericht/IuK_Fachzentrum+Justiz
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über Visualisierungstechnik
Rahmenvertrag über die Ausstattung von Gerichtsälen mit Medientechnik für die Visualisierung von Dokumenten, Bildern und Videos sowie deren vierjährige Instandhaltung nach erfolgter Lieferung, Installation und Abnahme durch den AG.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13409
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Rahmenvertrag über die Ausstattung von Gerichtssälen mit Medientechnik für die Visualisierung von Dokumenten, Bildern und Videos sowie deren vierjährige Instandhaltung nach erfolgter Lieferung, Installation und Abnahme durch den AG.
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Änderung/Erweiterung der ursprünglich geschätzten Abrufmenge.
Die Visualisierungstechnik stellt tragenden technischen Baustein bei den zur Vermeidung von pers. Kontakten im Rahmen der Pandemie sprunghaft nachgefragten "Online-Gerichtsverhandlungen" dar. Vor der Pandemie bildetensolche Online-Gerichtsverhandlungen den Ausnahmefall und wurden ausschließlich über dedizierte Videokonferenzanlagen abgebildet. Die Nutzung der Visualisierungstechnik zur Herstellung der Saalöffentlichkeit im Rahmen von Online-Gerichtsverhandlungen war zum Zeitpunkt der Ausschreibungnoch nicht vorgesehen. Dass eine weltweite Gefährdungslage auftreten würde, die zu gesetzlich angeordneten Kontaktreduzierungen führen und dadurch die Anzahl an Online-Gerichtsverhandlungen sprunghaft in die Höhe treiben würde, konnte nicht vorhergesehen werden. Ebenso wenig konnte vorhergesehen werden,dass die Visualisierungstechnik aufgrund der Eilbedürftigkeit der Ausstattung während der Pandemie einen zentralen Baustein bei der Umsetzung von Videokonferenzen in der Justiz bilden würde.