Vergabe Architekten- bzw. Ingenieurleistung „Sanierung Freibad Nordrach“ Referenznummer der Bekanntmachung: OG05-159
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nordrach
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77787
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nordrach.de/startseite
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kommunalkonzept-gmbh.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe Architekten- bzw. Ingenieurleistung „Sanierung Freibad Nordrach“
Die Gemeinde Nordrach plant die Sanierung des kommunalen Freibads. Die Leistungsphasen 1 bis 3 nach HOAI (Vorplanung) wurden im Zuge der erforderlichen Fördermittelantragsstellung bereits erbracht. Die Vorplanungen werden allen Bietern zur Verfügung gestellt. Die Gemeinde plant ein Architektur- oder Ingenieurbüro zu beauftragen, das die Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 8 nach Anlage 11 zu § 39 Abs. 4, § 40 Abs. 5 HOAI übernimmt. Bei den weiteren Planungsleistungen soll auf die bereits vorhandenen Planunterlagen aufgebaut werden. Es ist ein Edelstahlbecken vorgesehen. Im Rahmen Genehmigungsplanung ist eine mögliche Abstimmung mit dem Gesundheitsamt bzgl. hygienetechnischer Standards vorzusehen. Falls der gestellte Förderantrag nicht bewilligt werden sollte, wird das Vergabeverfahren aufgehoben und bis dahin eventuell abgeschlossene Aufträge gekündigt. Das Freibad ist unter folgender Adresse zu besichtigen: Im Dorf 86, 77787 Nordrach.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Bestandssituation:
Das Freibad wurde 1971 erbaut. Seither gab es regelmäßig Sanierungsmaßnahmen unterschiedlichen Umfangs zu Erhaltungszwecken. Seit 2000 besteht ein höhenterrassiertes Kinderplanschbecken aus Edelstahl Rostfrei einschließlich Badewasseraufbereitungsanlage. Das sanierungsbedürftige Mehrzweckbecken aus Stahlbeton ist am Boden und an den Wandflächen gefliest. Die Versorgung des Beckens mit Reinwasser erfolgt nach dem Prinzip der Längsdurchströmung. Die Anforderungen an gemäß DIN 19643 „Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser“ sind nicht erfüllt. Der Beckenkopf muss abgebrochen und adäquat ersetzt werden. Idealerweise sollten die Einströmvorrichtungen im Beckenboden integriert werden. Die hierfür erforderlichen Einbauten können auf dem bestehenden Boden verlegt werden. Für den Erhalt der notwendigen Wassertiefen muss der Beckenwasserspiegel angehoben werden. In Folge der notwendigen Umstellung der Beckenhydraulik ist der bestehende Rohwasserspeicher auf Grund seines Nutzvolumens nicht weiter verwendbar. Das Bad wird mit Fernwärme auf Wassertemperaturen von 30 Grad beheizt. Dieses Alleinstellungsmerkmal des Bads ermöglicht eine Öffnung von April bis Oktober.
Sanierungskonzept:
Die Modernisierung des Freibads soll in zwei Bauabschnitten realisiert werden. Im 1. Bauabschnitt wird das Mehrzweckbecken insbesondere im Hinblick auf die veränderten Nutzungsgewohnheiten und Erwartungen der Touristen so umgebaut, dass ein erheblicher Mehrwert an Attraktivität und freizeitsportlicher Nutzung erreicht wird. Hierbei wird die Beckenhydraulik entsprechend den Anforderungen der DIN 19643 „Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser“ so verändert, dass alle Voraussetzungen für beste Badewasserqualität erreicht werden. Die bestehende Bausubstanz wurde untersucht und kann als Tragkonstruktion weiterverwendet werden. In diese wird ein Becken aus hochwertigem Edelstahl Rostfrei mit verschiedenen Ausstattungsmerkmalen eingesetzt. Der Filter zur Versorgung des Mehrzweckbeckens kann voraussichtlich noch 10 bis 15 Jahre betrieben werden. Erst danach sollte der 2. Bauabschnitt, in welchem die komplette Badewasseraufbereitungsanlage unter weitgehender Nutzung der im ersten Bauabschnitt ergänzten Ausrüstung erneuert wird, ausgeführt werden. Nach Abschluss der Baumaßnahme sind die bestehenden baulichen, technischen und funktionalen Mängel nachhaltig eliminiert und der Verbrauch von Wasser, Abwasser, Strom und Wärme gezielt verringert. Eine Wiederherstellung des bisherigen Angebotes durch ausschließliche Sanierung würde die Bemühungen seitens der Gemeinde zur Förderung des Tourismus konterkarieren.
Ansprüche an Umsetzung:
Die Gemeinde legt bei der Planung und Durchführung der Sanierung Wert auf eine intensive Betreuung des Projekts durch den Auftragnehmer vor Ort. Zudem ist die Gemeinde auf eine schnelle Nutzung des sanierten Freibads angewiesen (Wiedereröffnung für Sommer 2023 geplant). Die Gemeinde geht für die Sanierung des Freibads von Kosten in Höhe von ca. 4,1 Mio. EUR brutto (KG 300-700 ohne 600, DIN 276) aus. Die anrechenbaren Kosten betragen ca. 2,8 Mio. EUR netto (KG 300- 500, DIN 276).
Leistungsbild und Vergütung:
Die zu beauftragende Leistung umfasst die Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 8 nach Anlage 11 zu § 39 Abs. 4, § 40 Abs. 5 HOAI. Die Realisierung des Projekts hängt von der Bewilligung beantragter Fördermittel ab. Für die Erfüllung dieser Leistung wird ein Honorar vorgesehen, welches die Planung und Begleitung Umsetzung der Sanierung des Freibads umfasst. Die Honorarermittlung erfolgt, unter Berücksichtigung der im Rahmen des Angebots verbindlich angegebenen Honorarparameter, für die Leistungsphase 4 auf Basis der Kostenberechnung und für die Leistungsphasen 5 bis 8 auf Basis der Kostenfeststellung. Zudem behält es sich die Gemeinde vor, im Laufe des Projekts zusätzliche Leistungen zu beauftragen. Für die Erbringung zusätzlicher Leistungen soll die Abrechnung viertelstündlich auf Nachweis erfolgen.
Planungsanforderungen:
Grundlage der weiteren Planungen und Durchführung der Sanierung ist das vorliegende Sanierungskonzept. Aus diesem leiten sich folgende Planungsanforderungen ab:
• Umsetzung der Sanierung des Freibads mit einem Edelstahlbecken und
• Umsetzung der Sanierung des Freibads unter Berücksichtigung der im vorliegenden Sanierungskonzept aufgeführten Ausstattungsmerkmale.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zugelassen sind Bieter, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ zu tragen und nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome (EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG) in der Bundesrepublik Deutschland als „Architekt“ oder „Ingenieur“ tätig werden dürfen.
Bei juristischen Personen muss mindestens einer der Gesellschafter, der verantwortliche Projektbearbeiter und der stellvertretende verantwortliche Projektleiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Juristische Personen sind somit grundsätzlich teilnahmeberechtigt, wenn sie mit dem Teilnahmeantrag die Personen benennen, §§ 43 Abs. 1, 75 Abs. 1, 3 VgV. Für Bietergemeinschaften gilt dieses entsprechend.
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt:
• Nachweis der Berufsqualifikation (z.B. Diplomurkunde, Masterurkunde, etc.),
• Unternehmensdarstellung/Erklärung über die Unternehmensstruktur (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, organisatorische Gliederung, Leistungsspektrum, Gründungsjahr, Niederlassungen, Kommunikationsdaten) und Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer,
• Registerauszug (z.B. HRA, HRB, GnR, PR, VR),
• Nachweis der Eintragung in der Architekten-/Ingenieurkammer
• Nachweis der Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer oder vergleichbaren berufsständischen Organisationen.
Die Unterlagen dürfen nicht älter als drei Monate - gerechnet ab Abgabe des Angebots - sein. Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen. Bieter, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht), haben vergleichbare Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen. Soweit eine Eintragungspflicht nicht besteht, ist dies im Rahmen einer Eigenerklärung anzugeben.
Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften sind im Rahmen des kartellrechtlich Erlaubten zugelassen und stehen in diesem Verfahren den Einzelbietern gleich. Bietergemeinschaften haben sich durch eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugebenden Erklärung zu folgenden Punkten zu erklären:
• Benennung eines/einer bevollmächtigten und alleinvertretungsberechtigten Vertreters/Vertreterin der Bietergemeinschaft (einschließlich Kontaktdaten)
• Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft
• Bildung einer Arbeitsgemeinschaft (GbR) für den Auftragsfall
• Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft im gesamten Vergabeverfahren und für die Auftragsdurchführung
Das Bilden einer Bietergemeinschaft nach Ablauf der Angebotsfrist führt zum Ausschluss der Bieter. Eine Änderung der Bietergemeinschaft nach Ablauf der Angebotsfrist und vor der Zuschlagserteilung führt zum Ausschluss der beteiligten Bieter, wenn durch die Änderung der Wettbewerb beeinträchtigt wird. Die Angebotsabgabe im Rahmen einer Bietergemeinschaft und die gleichzeitige Angebotsabgabe als Bieter oder als Mitglied einer anderen Bietergemeinschaft sind ausgeschlossen. In einem solchen Fall werden die beteiligten Bieter ausgeschlossen. Ebenso ist die gesellschaftsrechtliche Beteiligung an einem Einzelbieter und die gleichzeitige Mitgliedschaft an einer Bietergemeinschaft und/oder die gesellschaftsrechtliche Beteiligung eines Einzelbieters an einem Mitglied einer Bietergemeinschaft ausgeschlossen, wenn durch die Beteiligung der Wettbewerb beeinträchtigt ist. Der Bieter hat sich zu ihm bekannten Beteiligungsverhältnissen zu erklären.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden die im Folgenden aufgeführten Erklärungen und Unterlagen verlangt. Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen. Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Berufshaftpflichtversicherung:
Nachweis einer für die Dauer des Vertrages und bis zur vollständigen Erfüllung bestehenden Be- rufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme
- für Sachschäden und Vermögensschäden i.H.v. mindestens 2 Mio. EUR
- für Personenschäden i.H.v. mindestens 2 Mio. EUR
durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder Vorlage einer Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung ein entsprechender Versicherungsschutz gewährt wird. Diese Bestätigung muss vom Versicherungsunternehmen selbst, nicht vom Bieter, ausgestellt sein. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Gesamtnettoumsatz:
Eigenerklärung über den Nettojahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre (2018-2020), die Darstellung muss für jedes Jahr erfolgen. Der durchschnittliche Mindestumsatz muss [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr betragen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt.
Anzahl der Mitarbeitenden:
Eigenerklärung mit Angaben zur Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2018-2020) jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Mitarbeiter mit beruflicher Qualifikation Dr.-Ing., Dipl.-Ing., Master (oder vergleichbar) und Anzahl Mitarbeiter gesamt. Soweit die Leistung durch eine Niederlassung erbracht werden soll, wird die entsprechende Angabe über die Anzahl der dort jahresdurchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter gefordert. Die aktuelle Mitarbeiterzahl (ohne Praktikanten, Azubi, fachfremde Mitarbeiter) (2021) muss mindestens drei betragen. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung für jeden Bieter gesondert vorzulegen und die Angaben zusammengefügt darzustellen.
Qualifikation der Mitarbeitenden:
Eigenerklärung zu Angaben zu Mitarbeitern (verantwortlicher Projektbearbeiter und stellvertretender verantwortlicher Projektbearbeiter) mit den Angaben zur Person, Ausbildungsabschluss, Berufserfahrung als Architekt/Ingenieur/Fachingenieur (oder vergleichbar).
Technische Ausstattung:
Eigenerklärung zur Verwendung branchenüblicher Hard- und Software (z.B. CAD- und AVA-Software, dxf, dwg, GAEB etc.).
Referenzen:
Benennung von 5 Referenzen im Bereich der Freibadplanung, welche folgende Mindestanforderungen erfüllen müssen:
1) Sie müssen entweder innerhalb der letzten 10 Jahre ab Auftragsbekanntmachung realisiert worden sein oder es müssen, befindet sich das Referenzprojekt noch in der Realisierung, mind. die Leistungsphasen 1-4 nach HOAI abgeschlossen sein. Auf den Beginn der jeweiligen Maßnahme kommt es nicht an. 2) Mind. 3 der Referenzen müssen zusätzlich zu den Leistungsphasen 1-4 die Leistungsphasen 5-8 nach HOAI umfasst haben. 3) Referenzen müssen vergleichbar zum Vorhaben sein: Objekte der Gruppe „Freibäder mit besonderen Anforderungen, Schwimmteiche“ im Bereich „Spiel- und Sportanlagen“ der Anlage 11 zu § 39 Abs. 4, § 40 Abs. 5 HOAI. 4) Bei mind. 3 der Referenzen muss es sich um Edelstahlbecken, keine gekachelten Becken, handeln. 5) Die Beckenfläche der Referenzprojekte muss mind. 400m² betragen. 6) Alle Referenzen müssen mind. 5 der folgenden Ausstattungsmerkmale aufweisen: Schwimmbahnen Länge 25m, Sprudelliege ca. 4m breit, Massagedüsen, Bodensprudler, Nackendusche, Breitspeier, Wassertunnel, Breitwellenrutsche (oder vergleichbare Rutsche).
Die Referenzen sind unter Angabe des Auftraggebers, eines Ansprechpartners (inkl. Kontaktdaten), des Leistungszeitraums, des Leistungsumfangs und der Art der Baumaßnahme darzustellen. Aus der Darstellung muss hervorgehen, dass die oben aufgeführten Mindestkriterien erfüllt sind. Für die Referenzprojekte sind Bilder, Pläne und graphische Darstellungen einzureichen.
Für die Leistungserbringung wird die Berufsqualifikation eines Architekten/Ingenieurs gefordert, § 75 Abs. 1 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote erfolgt unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist gem. den Vorgaben der Verfahrensordnung. Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Anforderungen an die Bieter:
Vertragspartner und damit Auftragsnehmer wird das die gesuchte Planungsleistung erbringende Architektur- oder Ingenieurbüro sein. Im Falle einer Bietergemeinschaft, muss das die gesuchte Planungsleistung erbringende Architektur- oder Ingenieurbüro zwingend Teil dieser Bietergemeinschaft sein. Für die Erbringung der Leistungen kann der Vertragspartner auf die Eignung anderer Unternehmen in Form einer Eignungsleihe oder Bietergemeinschaft zurückgreifen. Die ingenieurtechnische Planung der Sanierung des Freibads muss von einer Ingenieurin oder einem Ingenieur erfolgen.
Eignungsleihe:
Im Falle einer Eignungsleihe muss der Bieter vorlegen:
• Art und Umfang der durch den Nachunternehmer auszuführenden Leistungen sowie Namen, gesetzlicher Vertreter und Kontaktdaten.
• Nachweise, dass auf diese kein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB zutrifft (Eigenerklärungen der Nachunternehmer).
• Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung).
• Haftungserklärung
Stützt der Bieter sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Eignungsleihe) haftet der Bieter gemeinsam mit dem Unternehmen, auf das er sich stützt, für die Auftragsausführung im Umfang der Eignungsleihe, § 47 Abs. 3 VgV. Die Haftungserklärung ist gemeinsam mit dem Angebot vorzulegen. Ein Nachunternehmer kann nur dann für mehrere Bieter tätig sein, wenn sichergestellt ist, dass durch die Mehrfachbeteiligung des Nachunternehmers keine Einschränkung des Wettbewerbs erfolgt. Der Nachunternehmer hat dies gegenüber dem Auftraggeber zu versichern. Die Versicherung ist im Fall der Eignungsleihe mit dem Angebot vorzulegen. Für den Fall der Wettbewerbsverzerrung werden die beteiligten Bieter aus dem Verfahren ausgeschlossen. Ein Austausch des Unternehmens, auf das sich der Bieter zum Nachweis der Eignung stützt, ist nur aus wichtigem Grund (z.B. Insolvenz des Nachunternehmers) und nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Die Eignung des ersetzenden Unternehmens ist nachzuweisen. Die Eignung des Bieters wird erneut geprüft. Der Bieter hat Unternehmen, auf deren Kapazitäten er sich beruft, innerhalb einer vom Auftraggeber genannten Frist auszutauschen, wenn das Unternehmen, auf dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, die Eignungsanforderungen nicht erfüllt.
Verfahrensaufhebung:
Der Auftraggeber behält sich gemäß § 63 VgV die Aufhebung des Vergabeverfahrens vor,
• wenn keine Angebote eingegangen sind, die den Ausschreibungsbedingungen entsprechen,
• wenn nur unannehmbare Angebote eingegangen sind,
• bei Aufgabe der Beschaffungsabsicht,
• bei wesentlichen Änderungen der wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse,
• bei rechtskräftiger Versagung zugeteilter oder beantragter Fördermittel vor Ende des Vergabeverfahrens,
• bei anderen schwerwiegenden Gründen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]5
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.