Fahrleitungsbau BA 2-7, Linie 10 in Ludwigshafen Referenznummer der Bekanntmachung: 329-21-EK7
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrleitungsbau BA 2-7, Linie 10 in Ludwigshafen
Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) und der Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL)
beabsichtigen die Stadtbahngleise der Linie 10 in Alt-Friesenheim in Ludwigshafen zu erneuern.
Die Fahrleitung ist auch Gegenstand dieses Vergabeverfahrens.
Als Fahrleitungsbauart wird eine nachgespannte Einfachfahrleitung mit einem Fahrdraht je Gleis
aufgebaut. Der Querschnitt beträgt 150mm².
Die Fundamente der Fahrleitungsmaste wurden mittels Blockfundamente zeitgleich mit dem
Gleisbau je Bauabschnitt hergestellt.
Die Fahrleitungsmaste werden mit der stätischen Beleuchtungsanlage kombiniert und von den
Stadtwerken Ludwigshafen in Eigenregie installiert.
Technische Daten
- Streckenlänge ca. 1100 m zweigleisig
- Einfachfahrdraht
- Betriebsspannung 750 V
- Fahrdraht RiS 150mm² nach DIN EN 50149, gewichtsnachgespannt 10kN
- Bronzeseile nach DIN EN 48201 Bz II
- Regelfahrdrahthöhe 5,20 m
- Fahrdraht Seitenlage +/- 350 mm in den Geraden, +/- 300 mm in den Kurven
Besonderheiten:
· Schlingenisolatoren sind in GFK ohne Silikonschirmchen nach aktueller Norm zu liefern.
· Die erste Fahrdrahtisolation darf nicht näher als 2 m von der Gleismitte angebracht werden, das
gilt für Querseile und Fahrdrahtanker. Das heißt, außerhalb eines Bereichs von 2 m ab Gleismitte
dürfen die Seile und Drähte nicht unter Spannung stehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrleitungsbau BA 2-7, Linie 10 in Ludwigshafen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Langenhagen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30851
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.