Vergabe von Fachplanungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5 (Elektro), der Gemeinde Weil im Schönbuch Referenznummer der Bekanntmachung: 2021_Weil im Schönbuch_TGA-Elektro
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weil im Schönbuch
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71093
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.weil-im-schoenbuch.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Fachplanungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5 (Elektro), der Gemeinde Weil im Schönbuch
Europaweite Vergabe der Leistungen der Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5 (Elektro), für eine Kindertagesstätte für insgesamt drei oder vier Gruppen in der Gemeinde Weil im Schönbuch.
Weil im Schönbuch
Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Beauftragung von Fachplanungsleistungen für den Bau einer Kindertagesstätte für insgesamt drei oder vier Gruppen (mit offenen Gruppen-Konzept) in der Gemeinde Weil im Schönbuch. Das geplante Bauvorhaben soll auf dem Grundstück "Eschweg 1" in Weil im Schönbuch entstehen und den bisherigen eingeschossigen Kindergarten ablösen. Es ist eine Realisierung in Massivbauweise vorgesehen.
Die Planungen sollen ab Mitte Oktober 2021 begonnen werden. Abbruchleistungen sollen im Januar/Februar 2022 erfolgen. Der Baubeginn ist für März 2022 vorgesehen. Die Inbetriebnahme soll August 2023 erfolgen.
Bei dem gegenständlichen Verfahren handelt es sich um die europaweite Ausschreibung der Fachplanungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5 (Elektro). Die Gemeinde Weil im Schönbuch vergibt in drei weiteren - separaten - Vergabeverfahren zudem weitere Planungsdisziplinen europaweit.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wurde mangels Angebote aufgehoben. Im Anschluss wurde ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJR988
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland