Sanierung Klosterwiesenschule Baindt Tragwerk Referenznummer der Bekanntmachung: 544
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Baindt
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
Postleitzahl: 88255
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.baindt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Klosterwiesenschule Baindt Tragwerk
Planungsleistungen Tragwerksplanung ( §51 HOAI) für die Sanierung der Klosterwiesenschule Baindt - Haus Blau
Stufenweise Beauftragung: LPH 4-5, 6
Mit diesem Auftrag werden Fachplanungsleistungen für die Tragwerksplanung für die Sanierung der Klosterwiesenschule Baindt Haus Blau vergeben.
Die Klosterwiesenschule Baindt besteht aus mehreren Gebäuden. Eines dieser Gebäude ist das Blaue Haus, dieses soll im Rahmen dieser Ausschreibung umfassend saniert werden. Das Blaue Haus wurde im Jahr 1968 errichtet und beinhaltet das Rektorat, SBBZ und die Klassenzimmer für die Klassen 3 und 4.
Im Vorhinein wurden die Planungsleistungen LPH 1-3 beauftragt. Diese Planungsleistungen sind Grundlage der nunmehr zu erbringenden Planungsleistungen.
Die Sanierung wird vom Land Baden-Württemberg gefördert. Die förderrechtlichen Vorgaben sind zu beachten.
Weitere Einzelheiten finden sich in der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Ravensburg
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
Postleitzahl: 88212
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMERNXA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden(§160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx