Sanierung Klosterwiesenschule Baindt Referenznummer der Bekanntmachung: 21/43
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Baindt
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
Postleitzahl: 88255
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.baindt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Klosterwiesenschule Baindt
Planungsleistungen für die Sanierung der Klosterwiesenschule Baindt - Haus Blau (stufenweise Beauftragung LPH 4-9)
Mit diesem Auftrag werden Planungsleistungen (Objektplanung - Grundleistungen gemäß Anlage 10 zu § 34 Abs. 4 HOAI; LPH 4-9 stufenweise) für die Sanierung der Klosterwiesenschule Baindt vergeben.
Die Klosterwiesenschule Baindt besteht aus mehreren Gebäuden. Eines dieser Gebäude ist das Blaue Haus, dieses soll umfassend saniert werden. Das Blaue Haus wurde im Jahr 1968 errichtet und beinhaltet das Rektorat, SBBZ und die Klassenzimmer für die Klassen 3 und 4.
Die zu sanierenden/erweiternden Flächen sind wie folgt:
BGF:
Bestandssanierung (UG-1.OG) 1.857 m²
Aufstockung 2. OG und Anbau Treppenhäuser 971 m²
BRI:
Bestandssanierung (UG-1.OG) 6.931 m³
Aufstockung 2. OG und Anbau Treppenhäuser 3.650 m³
Weitere Einzelheiten finden sich in der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Ravensburg
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
Postleitzahl: 88212
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMERNX3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden(§160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx