Sanierung Klosterkirche (Basilika), Ulm-WiblingenDekontaminierung /Entstaubung Dachstuhl Klosterkirche (Basilika) Referenznummer der Bekanntmachung: 21-92364
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89075
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vba-ulm.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89075
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vba-ulm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Klosterkirche (Basilika), Ulm-WiblingenDekontaminierung /Entstaubung Dachstuhl Klosterkirche (Basilika)
Dekontaminierung /Entstaubung Dachstuhl Klosterkirche (Basilika)
89079 Ulm-Wiblingen, Schlossstraße 36
Ehem. Klosteranlage Wiblingen - Sanierung der Kath. Kirche (Basilika), Schloßstrasse 36, 89079 Ulm-Wiblingen Entfernen von kontaminierten Liegestäuben als Dekontaminierungsmaßnahmen im Dachstuhl. Die Basilika St. Martin steht unter Denkmalschutz. Im Rahmen der Instandsetzungsarbeiten am Gebäude, wird das historische Dachtragwerk über Kirche und Türme repariert und ertüchtigt. Das Hauptragwerk über der Kirche besteht aus einer Zerrbalkenebene, sowie drei Kehlbalkenebenen. Im Vorfeld ist die Dekontaminierung / Entstaubung des Dachraumes (Entfernung von kontaminierten Liegestäuben durch Absaugung) erforderlich. Die Leistung umfasst: Das Entfernen volatiler Liegestäube durch Absaugen der vorhandenen Laufstege im Dachwerk, der gesamten Dachkonstruktion, der Dachflächenuntersichten, der Lattung und Dachziegel, der Spanten und Abstrebungen der Rotunde sowie des Bühennbodens. Die abzusaugenden Flächen betragen: Laufstege und Zwischenböden, ca. 761 m2. Dachwerk (leer-, Binder-, Walmgespärre ect.), ca. 13.263 m2 Dachflächen, ca. 3.551 m2 Bogenhölzer, Spanten (Rotunde), ca. 760 m2 Bühnenboden (zerrbalkenebene), ca. 1.645 m2 SämtlicheHozteile sind mit PCP und Lindan belastet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren beantragt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls beitragspflichtig. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen. Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG. Eigenerklärung, dass keine schweren Verfehlungen begangen wurden. Erklärung über Registereintragungen. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Zulassung als Fachbetrieb nach Gefahrenstoffverordnung - GefStoffV, Anhang I Nr. 2.4.2. Absatz 4 für Asbestabbruch- und Sanierungsarbeiten sowie Nachweis der Sachkunde für Arbeiten in kontaminierten Bereichen nach BGR 128 oder TRGS 524.
Auf der Baustelle ist ein Deutschsprachiger Bauleiter, Polier oder Vorarbeiter einzusetzen, da die Amtssprache zu den geltenden grundlegenden Rechtsvorschriften im Bereich des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung in Deutsch ist.
Angabe der Anzahl der jahresdurchschnittlich Beschäftigten der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal. Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei Jahre.
Bestätigung eines Mindest-Nettoumsatzes der letzten drei Geschäftsjahre (2019 -2021) mit vergleichbaren Leistungen von mehr als 1,5 Mio. Euro durch einen Wirtschaftsprüfer/Steuerberater.
Mindestbeschäftigtenzahl im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre:
10 Mitarbeiter
Das für die Baumaßnahme vorgesehene Personal muss geeignet sein (Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung)
Aktuelle Referenzliste über mindestens drei Einzelleistungen der letzten fünf Kalenderjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Ansprechpartners; der Art der ausgeführten Leistung; der Auftragssumme; des Ausführungszeitraums, der stichwortartigen Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Prüffähige Referenzen (min. 2 Objekte) für Schadstoffsanierungstätigkeiten im Anwendungsbereich des WTA-Merkblattes 1-9 Ausgabe 11.2013/D Dekontamination von Holzschutzmittel belastetem Holz in Bezug auf denkmalgeschützte Kichendachstühle mit mehreren Ebenen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung' bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der 'Eigenerklärung zur Eignung' bzw. der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
Postleitzahl: 89075
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.vba-ulm.de