WC-/ Duschtrennwände Referenznummer der Bekanntmachung: BSZ-FN-28
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friedrichshafen
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Postleitzahl: 88045
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bodenseekreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
WC-/ Duschtrennwände
Berufliches Schulzentrum Friedrichshafen - Sanierung Duschen und WC´s - WC-/ Duschtrennwände
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Abschnitt 1 - Duschsanierungen
Bei der Sanierung der Duschen handelt es sich um einzelne Umkleide-/Duschbereiche im Werkstattgebäude, welche zeitversetzt nacheinander ausgeführt werden.
Die Größen der Umkleide-/Duschbereiche umfassen ca. 50 m².
Abschnitt 2 - WC-Sanierung
Bei der Sanierung der WC's handelt es sich um einzelne Sanitärbereiche, verteilt im Zentralgebäude und den Hauptgebäuden der drei beruflichen Schulen Claude-Dornier-Schule, Hugo-Eckener-Schule und Droste-Hülshoff-Schule. Die zu sanierenden Gebäudeteile befinden sich sowohl im Erd-, als auch im Obergeschoss der Schule. Die Ausführung der Leistungen erfolgt in terminlich in sich abgeschlossenen Einheiten. Da in jeder Schule mindestens immer ein WC-Block jeden Geschlechts in Betrieb bleiben muss, werden die Arbeiten nacheinander, rotierend durch die drei Schulen des Schulzentrums erfolgen. Die Leistungen der Gesamtmassnahme können nur in Einzelabschnitten ausgeführt werden, zwischen den einzelnen Ausführungsabschnitten ergeben sich Ausführungslücken von mehreren Wochen.
Die Größen der WC-Anlagen variieren zwischen 6 und 20 m²
Terminangaben siehe Rahmenterminpläne.
VwV KommSan Schule/VwV KInvFG Kapitel 2
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.