Lieferung aktive Netzwerkgeräte Medienentwicklungsplan Kreisberufsschulzentrum Heilbronn
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heilbronn
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Postleitzahl: 74072
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-heilbronn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung aktive Netzwerkgeräte Medienentwicklungsplan Kreisberufsschulzentrum Heilbronn
Lieferung aktiver Netzwerkkomponenten für die Umsetzung des Medienentwicklungsplanes des Kreisberufsschulzentrums Heilbronn im Rahmen des DigitalPakt Schule
Lieferung Netzwerkgeräte Christiane-Herzog-Schule
Heilbronn
Lieferung von aktiven Netzwerkkomponenten für die Umsetzung des Medienentwicklungsplanes der Christiane-Herzog-Schule in Heilbronn im Rahmen des DigitalPakt Schule:
- Switche
- Netzteil
- Erweiterungsmodule
- Transceiver
- Direktanschlusskabel
Lieferung Netzwerkgeräte Andreas-Schneider-Schule
Heilbronn
Lieferung von aktiven Netzwerkkomponenten für die Umsetzung des Medienentwicklungsplanes der Andreas-Schneider-Schule in Heilbronn im Rahmen des DigitalPakt Schule:
- Switche
- Netzteil
- Erweiterungsmodule
- Transceiver
- Direktanschlusskabel
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Neckarsulm
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Heilbronn
NUTS-Code: DE117 Heilbronn, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 71631
Land: Deutschland
- Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
- Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).