03630103 - Erweiterungsneubau Geschwister-Scholl-Gymnasium, Projektsteuerung Referenznummer der Bekanntmachung: VgV_GSG_PS
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stuttgart.de
Adresse des Beschafferprofils: www.meinauftrag.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
03630103 - Erweiterungsneubau Geschwister-Scholl-Gymnasium, Projektsteuerung
Die Landeshauptstadt Stuttgart beabsichtigt die Vergabe von Leistungen für die Projektsteuerung in Anlehnung an das Heft 9 der AHO-Schriftenreihe Projektstufen 1 – 5.
Im Rahmen des VgV-Verfahrens soll ein Projektsteuerer für den Erweiterungsneubau des Geschwister-Scholl-Gymnasiums ermittelt werden.
Bitte melden Sie sich vor Abgabe des Teilnahmeantrags über die Plattform (www.meinauftrag.rib.de -Anmeldung) kostenfrei an und „Verknüpfen“ sich mit der E-Plattform der Landeshauptstadt Stuttgart unter Einstellungen/Firma – Vergabeplattformen/Vergabeplattform Stuttgart – Verknüpfen.
Geschwister-Scholl-Gymnasium
Richard-Schmid-Straße 25
70619 Stuttgart
Ziel des Bauvorhabens ist es, auf dem Gelände des Geschwister-Scholl-Gymnasiums das bestehende Gebäude entsprechend den Anforderungen an ein modernes Schulgebäude an- und umzubauen. Ein Teil des Bestandes soll erhalten, kernsaniert und neu strukturiert werden, ein weiterer Teil wird abgebrochen und durch einen Erweiterungsneubau ersetzt. Die Baumaßnahme soll in zwei oder mehr Bauabschnitten ausgeführt werden, so dass stets ein Teil der Schule weiter für den Unterricht zur Verfügung steht.
Hinweis zum genannten Endtermin: angestrebte Inbetriebnahme des Projekts.
Gemäß Vertrag werden keine Vertragstermine vereinbart, Laufzeit des Vertrags endet mit Fertigstellung der vertraglich vereinbarten Leistung.
Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit:
1) Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV:
- bis zu 5 Vollzeitbeschäftigte: 50 Punkte,
- ab 6 Vollzeitbeschäftige: 80 Punkte.
Fachliche Eignung Bewerber:
Referenzobjekt 1 des Bewerbers: Realisierter Neubau / Erweiterungsneubau
1) Auftraggeber:
- Kein öffentlicher Auftraggeber: 20 Punkte
- Öffentlicher AG nach GWB § 99 oder kirchlicher AG: 50 Punkte
2) Bauwerkskosten KGR 300 + 400 (in EUR netto)
- unter 5,0 Mio. EUR: 5 Punkte,
- von 5,0 Mio. EUR bis 10,0 Mio. EUR: 15 Punkte,
- über 10,0 Mio. EUR: 25 Punkte.
3) Realisierte und vollständig abgeschlossene Projektstufen Gebäudeplanung nach AHO durch den Bewerber:
- Projektstufe 1: 13 Punkte
- Projektstufe 2: 10,5 Punkte
- Projektstufe 3: 9,5 Punkte
- Projektstufe 4: 13 Punkte
- Projektstufe 5: 4 Punkte
4) Jahr der Inbetriebnahme
- bis 31.12.2015 bzw. nicht in Betrieb genommen: 0 Punkte
- 01.01.2016 – 31.12.2017: 10 Punkte
- ab 01.01.2018: 20 Punkte
Referenzobjekt 2 des Bewerbers: Modernisierung / Umbau
1) Auftraggeber:
- Kein öffentlicher Auftraggeber: 20 Punkte
- Öffentlicher AG nach GWB § 99 oder kirchlicher AG: 50 Punkte
2) Bauwerkskosten KGR 300 + 400 (in EUR netto)
- unter 5,0 Mio. EUR: 5 Punkte,
- von 5,0 Mio. EUR bis 10,0 Mio. EUR: 15 Punkte,
- über 10,0 Mio. EUR: 25 Punkte.
3) Realisierte und vollständig abgeschlossene Projektstufen Gebäudeplanung nach AHO durch den Bewerber:
- Projektstufe 1: 13 Punkte
- Projektstufe 2: 10,5 Punkte
- Projektstufe 3: 9,5 Punkte
- Projektstufe 4: 13 Punkte
- Projektstufe 5: 4 Punkte
4) Jahr der Inbetriebnahme
- bis 31.12.2015 bzw. nicht in Betrieb genommen: 0 Punkte
- 01.01.2016 – 31.12.2017: 10 Punkte
- ab 01.01.2018: 20 Punkte
Die Ausschluss-, Auswahl- und Eignungskriterien sind über den beigefügten Teilnahmeantrag zu erbringen. Alle erforderlichen/geforderten Nachweise und Eigenerklärungen sind der Bewerbung beizufügen.
Bei einer Bewerbergemeinschaft müssen alle Teilnehmer die Ausschlusskriterien separat erfüllen.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Aufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Die Beauftragung des Auftragnehmers erfolgt stufen- und ggf. abschnittsweise.
Nachforderung von Unterlagen:
Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV sieht der Auftraggeber nur in dem Falle vor, wenn weniger als 5 Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Die 3 bis 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zu den Gesprächen eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Berufliche Qualifikation
- Nachweis mindestens von einem Inhaber, Geschäftsführer oder Prokurist des Unternehmens über die Eintragung in ein Berufsregister oder Nachweis eines Abschlusses (Diplom-/Bachelor-/Masterurkunde) oder im Ausland gleichwertige Qualifikation.
Die Vergabestelle behält sich vor zum Nachweis der Eignung anzufordern:
— Bescheinigung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister am Sitz oder Wohnsitz, nach § 44 VgV.
— Berufshaftpflicht § 45 Abs 4 Nr. 2 VgV (Eigenerklärung, Nachweis ist spätestens bei Beauftragung vorzulegen),
— Beschäftigte nach § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.
Gewichtung 22 %
Die Vergabestelle behält sich vor zum Nachweis der Eignung anzufordern:
— Bescheinigung und Erklärung über Bilanzen, Erklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, nach § 45 VgV.
- Referenz 1 Realisierter Neubau / Erweiterungsneubau - Gewichtung 39 %
- Referenz 2 Modernisierung / Umbau - Gewichtung 39 %
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Die Vergabestelle behält sich vor, zum Nachweis der Eignung anzufordern:
— Erklärungen und Nachweise nach § 46 VgV, insbesondere Angaben zu Betriebsgröße und Mitarbeiteranzahl.
Der Auftraggeber behält sich vor, gemäß § 43, Absatz 3 VgV nach Zuschlagserteilung eine bestimmte Rechtsform vorzuschreiben.
Rechtsform von Bietergemeinschaften im Auftragsfall: Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Sollte eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft angestrebt werden, ist das Formblatt 234 zu verwenden.
Erklärungen gemäß Tariftreuegesetz des Landes Baden-Württemberg sind abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber stellt den Teilnahmeantrag in Form einer Excel-Datei zur Verfügung. Die Bewerbungsunterlagen stehen unter der unter Ziffer I.3) genannten Internetplattform bis zum Ablauf der unter Ziffer IV.2.2 genannten Frist zum Herunterladen bereit und sind nur auf diesen Weg erhältlich. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Bewerbungsunterlagen zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. Die vollständig ausgefüllten Bewerbungsunterlagen mit Angabe der erreichten Gesamtpunktzahl sind auf der von der Einreichungsstelle zur Verfügung gestellten Vergabeplattform hochzuladen. Die jeweiligen Angaben sind mit prüfbaren Unterlagen zu belegen und als Anlagen beizulegen. Ansprechpartner (Bauherrenvertreter) für Auskünfte zu den angegebenen Referenzprojekten sind zu benennen. Zusätzliche Unterlagen, über die geforderten hinaus, werden nicht gewertet. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklären die Bewerber das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB und § 124 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post, unabhängig davon, ob die Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB abgelaufen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).