Beseitigung Bahnübergang Brunnenstückweg
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beseitigung Bahnübergang Brunnenstückweg
Der Bahnübergang Brunnenstückweg liegt in Rüppurr und verbindet den Stadtteil mit den Sportplätzen der SG Rüppurr sowie den Aussiedlerhöfen. Derzeit befindet sich dort ein signalgesteuerter Bahnübergang mit halbseitigen Schranken. Durch eine notwendige Erneuerung der Signaltechnik werden sich die Schließzeiten an der DB Strecke 4000 stark erhöhen, sodass eine verträgliche Nutzung durch den Individualverkehr nicht gewährleistet werden kann. Daher soll der Bahnübergang durch ein Bauwerk, voraussichtlich eine Straßenüberführung, ersetzt werden.
Im direkten Umfeld befindet sich landwirtschaftlich genutzte Fläche, Bauernhöfe, Schrebergärten und vereinzelte Wohnbebauung und die Sportplätze der SG Rüppurr. Die dort befindlichen Sportflächen sollen mit Hilfe eines Bebauungsplans erweitert werden, was bei der Bauwerksplanung zu berücksichtigen ist. Weiterhin befinden sich in direkter Nähe die Ausläufer des Hardtwalds und die Alb. Die Felder zwischen den Gleisen und der Alb dienen als Überflutungsfläche. Zu beachten sind auch die in der Nähe verlaufenden Hochspannungsleitungen. Außerdem verläuft die Trasse der Radschnellverbindung Karlsruhe-Ettlingen möglicherweise im Planungsbereich.
Mit der Planung soll unverzüglich nach Abschluss des Verfahrens bzw. Beauftragung begonnen werden.
Die Bauausführung soll voraussichtlich 2026/2027 beginnen.
Für die Baukosten sind derzeit Kosten in Höhe von 15 Mio. € brutto angesetzt.
Karlsruhe-Rüppurr
Planung Landschaftspflegerischer Begleitplan gemäß § 26 HOAI - LP 1-4 + besondere Leistungen Planung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI - LP 1-4 + 6-9 und besondere Leistungen Planung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI - LP 1-9 und besondere Leistungen Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI - LP 1-3 + 6 und besondere Leistungen Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Die voraussichtlichen Stufen der Beauftragung sowie die geforderten besonderen Leistungen sind als Anlage den Vergabeunterlagen beigefügt.
Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Vertragslaufzeit ist abhängig von Fertigstellung der Bauleistungen.
1) Anzahl Beschäftigte:
Durchschnittliche Zahl der angestellten technischen Beschäftigten (m/w/d) in den letzten 3 Geschäftsjahren, Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden:
- mehr als 10 Beschäftigte: 120 P.
- 5 bis 10 Beschäftigte: 60 P.
2) 2 Referenzen Unternehmen - Tragwerksplanung (Punktzahl je Referenz):
a) Projekttyp:
- Kreuzungsbauwerk Bahnanlage: 150 P.
- Straßenbrücke: 75 P.
b) Inbetriebnahme ab dem 01.01.2011: 100 P.
c) erbrachte Leistungsphasen 1 - 3 + 6 gemäß HOAI: 30 P.
3) 2 Referenzen Unternehmen - Planung Ingenieurbauwerke (Punktzahl je Referenz):
a) Projekttyp:
- Kreuzungsbauwerk Bahnanlage: 150 P.
- Straßenbrücke: 75 P.
b) Präqualifikation Deutsche Bahn AG vorhanden: 100 P.
c) Inbetriebnahme ab dem 01.01.2011: 100 P.
d) örtliche Bauüberwachung:
- bei Arbeiten im Bereich der Bahn/von Gleisanlagen: 100 P.
- ohne Beteiligung Bahn: 50 P.
e) erbrachte Leistungsphasen 1 - 4 + 6-9 gemäß HOAI: 85 P.
4) 2 Referenzen Unternehmen - Planung Verkehrsanlagen (Punktzahl je Referenz):
a) Projekttyp:
- Kreuzungsbauwerk Bahnanlage: 100 P.
- Straßenbrücke: 50 P.
b) Inbetriebnahme ab dem 01.01.2011: 25 P.
c) örtliche Bauüberwachung erbracht: 25 P.
d) erbrachte Leistungsphasen 1 - 9 gemäß HOAI: 100 P.
5) 2 Referenzen Unternehmen - landschaftspflegerische Begleitplanung (Punktzahl je Referenz):
a) Fläche > 1 ha: 100 P.
b) Erstellung Umweltverträglichkeitsstudie für das Areal: 100 P.
c) erbrachte Leistungsphasen 1 - 4 gemäß HOAI: 100 P.
Maximal erreichbare Punktzahl: 2.850.
Es werden die 3-5 punktbesten Bewerber zu Abgabe eines Angebots aufgefordert. Bei Punktgleichheit wird gelost.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV: Studien-, Ausbildungsnachweise (Diplomurkunde oder vergleichbare Dokumente) oder die Eintragung in die Ingenieurkammer mindestens von einem Inhaber oder einer Führungskraft sind beizulegen.
Mindestbedingung: Dipl.-Ing. / Master Bauingenieur oder Vergleichbares (Ausschlusskriterium)
— § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Durchschnittliche Zahl der angestellten technischen Mitarbeiter (m/w) in den letzten 3 Geschäftsjahren (Bei Bewerbergemeinschaften: Summe der technischen Mitarbeiter),
— § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit 3,0 Mio. EUR Deckungssumme jeweils für Personen- und Sachschäden vorliegt bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden. Die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Jahres verursachten Schäden dürfen auf den zweifachen Betrag der Mindestversicherungssumme begrenzt werden (Ausschlusskriterium).
— § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 u. Nr. 8 VgV: Referenzprojekte (Tragwerksplanung, Planung Ingenieurbauwerke, Planung Verkehrsanlagen, landschaftspflegerische Begleitplanung).
Für jedes Referenzprojekt ist eine Darstellung mit mindestens folgenden Angaben abzugeben:
— Auftraggeber (mit Benennung des Ansprechpartners und Kontaktdaten),
— Leistungszeitraum,
— kurze Beschreibung des Projekts und der erbrachten Leistungen,
— Übersichtplan (ggfs. separat).
Die Projektmerkmale müssen aus dem Beschrieb hervorgehen, ansonsten werden die betreffenden Projektmerkmale nicht gewertet.
Die Vergabestelle behält sich vor Referenzschreiben zu den angegebenen Projekten nachzufordern.
— § 123 und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen bzw. Erläuterung der fakultativen Ausschlussgründe (Ausschlusskriterium),
— § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung, dass die Durchführung der Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (Ausschlusskriterium),
— § 47 VgV: Verpflichtungserklärung Nachunternehmer.
a) Referenzprojekte Tragwerksplanung:
Die Projekte müssen mindestens in die Honorarzone III gemäß Anlage 14.2 HOAI eingeordnet sein.
Die Inbetriebnahme muss vor dem Ende der Einreichungsfrist erfolgt sein.
Die Spannweite der Brücke muss mindestens 15 Meter betragen.
Für die Referenzprojekte müssen >= 20 Leistungspunkte gemäß § 51 HOAI erbracht worden sein.
Bei den Projekten muss es sich um Neubaumaßnahmen handeln.
b) Referenzprojekte Planung Ingenieurbauwerke:
Die Projekte müssen mindestens in die Honorarzone III gemäß Anlage 12.2 HOAI eingeordnet sein.
Die Inbetriebnahme muss vor dem Ende der Einreichungsfrist erfolgt sein.
Die Spannweite der Brücke muss mindestens 15 Meter betragen.
Für die Referenzprojekte müssen >= 50 Leistungspunkte gemäß § 41 HOAI erbracht worden sein.
Bei den Projekten muss es sich um Neubaumaßnahmen handeln.
c) Referenzprojekte Verkehrsanlagen:
Die Projekte müssen mindestens in die Honorarzone III gemäß Anlage 13.2 HOAI eingeordnet sein.
Die Inbetriebnahme muss vor dem Ende der Einreichungsfrist erfolgt sein.
Straßenplanung im Zusammenhang mit einem Brücken- und/oder Trogbauwerk.
Für die Referenzprojekte müssen >= 60 Leistungspunkte gemäß § 47 HOAI erbracht worden sein.
d) Leistungsende ab dem 01.01.2016 und vor Einreichungsfrist dieses Teilnahmeantrags.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung wurde ein Bewerbungsbogen erarbeitet. Der Bewerbungsbogen ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden.
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BItte beachten Sie, dass zwischen dem 20.12.2021 und dem 03.01.20222 keine Rückfragenbeantwortung erfolgen wird.
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Bewerbergemeinschaften sind zugelassen, die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder wird dann gefordert. Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt. Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus. Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
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Die Vergabestelle behält sich vor zu den geforderten Eigenerklärungen entsprechende Nachweise nachzufordern.
Die Nachforderung fehlender, unvollständiger oder fehlerhafter Unterlagen gemäß § 56 Abs. 3 VgV liegt im Ermessen der Vergabestelle.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.