Planungsleistungen für die Errichtung einer passiven Netzinfrastruktur im Ortenaukreis - Phase 1a Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-07-OK
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenburg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77652
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.breitband-ortenau.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für die Errichtung einer passiven Netzinfrastruktur im Ortenaukreis - Phase 1a
Die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG beabsichtigt, Planungsleistungen entsprechend der Leistungsphasen 4 bis 9 in Anlehnung an die HOAI §§ 43 und 55 einschließlich der vorbereitenden und nachfolgenden Tätigkeiten gemäß der Leistungsbeschreibung für den geförderten Ausbau von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (sog. NGA-Netze im Sinne der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" in der Fassung vom 18.08.2020) mit schnellen Internetanschlüssen zu vergeben.
Ortenaukreis
Der Auftraggeber beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger, Gewerbetreibenden, Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Bildungseinrichtungen sowie Krankenhäuser im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten die Planungsleistungen entsprechend der Leistungsphasen 4 bis 9 jeweils gemäß Leistungsbeschreibung in Anlehnung an die §§ 43, 55 HOAI einschließlich der vorbereitenden und nachfolgenden Tätigkeiten gemäß der Leistungsbeschreibung für den geförderten Ausbau eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen
Breitbandnetzes (NGA-Netzes) zu vergeben. Mit der Ausschreibung sollen die Planungsleistungen für den geförderten Ausbau von NGA-Netzen durch Telekommunikationsnetzbetreiber im Projektgebiet beschafft werden, damit eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung im Projektgebiet hergestellt und aufrechterhalten werden kann. Der Auftraggeber hat sich dabei für ein Betreibermodell im Sinne von Ziffer 3.2 der Förderrichtlinie des Bundes entschieden. Fest beauftragt werden vorerst nur die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Planungsleistungen in Anlehnung an die Leistungsphasen 4 bis 7 jeweils einschließlich der vorbereitenden Tätigkeiten. Die Leistungsphasen 8 und 9 sind optional anzubieten und werden bei der Bewertung der Angebote berücksichtigt. Daneben sind die Vermessung und Dokumentation sowie das
Hausanschlussmanagement optional anzubieten und werden bei der Bewertung der Angebote berücksichtigt. Der Auftraggeber entscheidet zu einem späteren Zeitpunkt über die Beauftragung dieser Leistungsbestandteile (Anlehnung LPH 8-9 HOAI sowie Vermessung und Dokumentation und Hausanschlussmanagement). Es ist deshalb von einer stufenweisen Vergabe auszugehen.
Des Weiteren beabsichtigt der Auftraggeber für den Auftragsgegenstand und den späteren Netzausbau Fördermittel des Bundes und des Landes in Anspruch zu nehmen. Hierzu hat der Auftraggeber 5 Förderanträge nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland", Bekanntmachung des BMVI vom 22.10.2015, 1. Novelle vom 3.7.2018 (überarbeitete Version vom 18.08.2020) gestellt, weitere 3 Anträge auf den Sonderaufruf Schulen
und Krankenhäuser vom 15.11.2018 zur "Förderung von Infrastrukturprojekten zur Anbindung von Schulen und Krankenhäusern" sowie 3 Anträge auf den Sonderaufruf Gewerbe- und Industriegebiete vom 15.11.2018 zur "Förderung von Infrastrukturprojekten in Gewerbe- und Industriegebieten sowie in Häfen" gestellt. Außerdem plant der Auftraggeber Landesfördermittel für die Backbonestrecke in Anspruch zu nehmen.
Die Beauftragung erfolgt insbesondere unter Beachtung folgender Vorgaben:
- Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) vom 26.1.2013;
- Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung,
- Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015 in der jeweils gültigen Fassung (letzte überarbeitete Version vom 18.08.2020)
- vorläufige Zuwendungsbescheide des Bundes einschließlich Auflagen und Nebenbestimmungen;
- GIS Nebenbestimmungen, Version 1.1 vom 2.10.2019 (GIS-NBest BW);
- einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus in der Version 4.1 vom 2.4.2019;
- Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus des BMVI und der atene KOM GmbH vom 01.8.2018.
Die Leistungsphasen 8 und 9 sind optional anzubieten und werden bei der Bewertung der Angebote berücksichtigt. Dies gilt ebenso für die Vermessung und Dokumentation sowie das Hausanschlussmanagement
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen für die Errichtung einer passiven Netzinfrastruktur im Ortenaukreis - Phase 1a
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
I.) Bei Bildung von BIETERGEMEINSCHAFTEN
i)sind die beteiligten Unternehmen zu benennen und von jedem Mitglied die entsprechenden Erklärungen gem. Abschnitt III) abzugeben.
ii)Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch.
iii)Zusätzlich ist bei Vorliegen von Bietergemeinschaften die "Erklärung der Bietergemeinschaft" (bereitsgestelltes Formular, Anlage 06) abzugeben.
iv)Mehrfachbewerbungen, d.h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers.
II.) Bei Einsatz von Nachunternehmern OHNE Eignungsleihe: Die zum Nachunternehmereinsatz beabsichtigten Leistungsteile sowie - soweit möglich - die vorgesehenen Nachunternehmer sind zu benennen. Der Auftraggeber behält sich vor, dies durch vorgegebene Formulare spätestens mit Angebotsabgabe abzufragen. Spätestens mit Angebotsabgabe haben die Bieter die Nachunternehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Nachunternehmer zur Verfügung stehen.
III.) Bei Einsatz von Nachunternehmen MIT Eignungsleihe:
i)Der Bewerber hat die "Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer" (bereitgestelltes Formular; Anlage 07) einzureichen.
ii)Der zur Eignungsleihe herangezogene Nachunternehmer hat die "Verpflichtungserklärung Nachunternehmer" (bereitgestelltes Formular, Anlage 08) abzugeben.
iii) Der Nachunternehmer hat die dem Einsatz zur Eignungsleihe entsprechenden Erklärungen gemäß Abschnitt III) abzugeben.
iv)Wird die Eignungsleihe im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen, so haben die Bewerber bzw. Bietergemeinschaft und das die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit leihende Unternehmen eine Erklärung der gemeinsamen Haftung entsprechend des Umfanges der Eignungsleihe einzureichen.
v)Der zur Eignungsleihe herangezogene Nachunternehmer hat die "Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB" bzw. im Fall des Vorliegens von Ausschlussgründen eine Eigenerklärung, ob und welche Maßnahmen des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB getroffen wurden (bereitgestelltes Formular, Anlage 09) abzugeben.
vi)Der zur Eignungsleihe herangezogene Nachunternehmer hat die "Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt" (bereitgestelltes Formular, 10) abzugeben.
IV. Vertraulichkeitserklärung:
Die Adressdaten (unverbindliche Adressaufstellung und Geodaten) werden nur Bewerbern zur Verfügung gestellt, die ihre Eignung zur Teilnahme nachweisen konnten. Der Auftraggeber fordert daher von den Bewerbern spätestens mit Ablauf der Teilnahmefrist (s. Ziff. IV.2.2) eine ausgefüllte Vertraulichkeitserklärung (bereitgestelltes Formular, Anlage 22) für diese Unterlagen ab.
V. Vorbehalt
1.) Der Auftraggeber behält sich gem. § 17 Abs.11 VgV vor, auf das wirtschaftlichste Erstangebot den Zuschlag gemäß den in der Vergabeunterlage niedergeschriebenen Wertungskriterien zu erteilen, ohne in Verhandlungen zu treten.
2.) Der Auftraggeber behält sich gem. § 17 Abs.12 VgV vor, die Verhandlungen in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Wertungskriterien zu verringern.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CRN95
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschrift vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich
Dieses Gesetzes zu benennen,
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen
Beteiligten benennen.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html