Erweiterung Hans-Thoma-Gymnasium, Lörrach – Gebäudeplanung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lörrach
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Postleitzahl: 79539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.loerrach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Hans-Thoma-Gymnasium, Lörrach – Gebäudeplanung
Gegenstand der Ausschreibung sind Gebäudeplanungsleistungen nach HOAI für die Erweiterung des Hans-Thoma-Gymnasium in Lörrach.
Lörrach
Die Schule stellt sich vor (Ausschnitt):
Das Hans-Thoma-Gymnasium (HTG) Lörrach ist ein großes, allgemeinbildendes Gymnasium mit sprachlichem und naturwissenschaftlichem Profil, das 1120 Schülerinnen und Schüler, 120 Lehrkräfte sowie 20 nicht lehrende Mitarbeiter beherbergt. Es bildet zusammen mit dem Hebel-Gymnasium sowie der Theodor-Heuss-Realschule den sehr lebendigen Campus Rosenfels, auf dem rund 2500 Personen lernen und arbeiten. Das HTG ist seit 1926 Gymnasium und trägt den Namen des bekannten Malers Hans Thoma (1839–1924) aus dem südbadischen Bernau. Unser Einzugsgebiet ist im Wesentlichen die Stadt Lörrach und die Gemeinde Inzlingen. Der Unterricht findet in sechs Gebäuden statt: Der im Jugendstil erbaute Altbau (1911) beherbergt auch die Verwaltungsräume, die Naturwissenschaften Biologie, Chemie und Physik sind im naturwissenschaftlichen Trakt (1966) untergebracht, ein zusätzlicher Neubau (2000) umfasst 10 Klassenzimmer. Der Kunst- und Musikbau (TonArt) sowie die beiden Sporthallen werden intensiv zusammen mit dem Hebel-Gymnasium genutzt. Neben der alten Sporthalle befindet sich das Schülerforschungszentrum „phaenovum“. Das phaenovum wurde 2007 gegründet und war die konsequente Weiterentwicklung einer seit Jahrzehnten erfolgreichen Physik AG des Hans-Thoma-Gymnasiums.
Grundsätzlich umfasst unser Bildungsauftrag laut Bildungsplan die Vermittlung einer breiten und vertieften Allgemeinbildung. Er richtet sich an Schüler/innen mit entsprechenden Interessen und Begabungen. Er fördert insbesondere die Fähigkeiten, theoretische Erkenntnisse nachzuvollziehen, schwierige Sachverhalte zu durchschauen sowie vielschichtige Zusammenhänge zu durchdringen und darzustellen.
Unsere Schule lebt allerdings vor allem von der Vielfalt der rund 1.250 Menschen, die hier unterrichten, unterrichtet werden und arbeiten. Unsere große Schule bietet vielfältige Kontakte und Möglichkeiten. Unsere Schülerinnen und Schüler machen in ihr aber auch die wichtige Erfahrung, dass ein Zusammenleben mit so vielen Menschen nur durch gegenseitige Rücksichtnahme möglich ist.
(Frank Braun, Schulleiter).
Akuter Raumbedarf am HTG:
Das Hans-Thoma-Gymnasium hat einmal mehr Erweiterungsbedarf. Seit einigen Jahren sind 2 Klassenräume bereits in Containerbauten unter dem benachbarten Stelzenbau ausgesiedelt, im Hauptgebäude fehlen nach aktuellem Raumprogramm sechs weitere Klassenzimmer, zudem kann in den Fachräumen Chemie, Biologie und Physik kein zeitgemäßer Unterricht stattfinden. Für die naturwissenschaftlichen Fächer NWT (Naturwissenschaft und Technik) und IMP (Informatik-Mathematik-Physik) fehlen Fach-/ Werkstatträume und ein Sammlungsraum. Das HTG hält als beliebtes Gymnasium die Schülerzahlen hoch, auch die Prognosen für die nächsten Jahre bestätigen die Tendenz.
Planungsaufgabe:
Der Gemeinderat der Stadt Lörrach hat in einer Grundsatzentscheidung am 28.01.2021 beschlossen, das HTG auf dem Campusgelände auszubauen. Die Planungsaufgabe besteht darin den ca. 700qm großen Raumbedarf in einem Neubau unterzubringen, im gleichen Zeitraum im laufenden Betrieb (und/oder in mehreren Ferien und im Anschluss) ca. acht Räume im Bestand umzubauen und zu sanieren und schließlich den provisorischen Containertrakt aufzulösen.
Raumprogramm und Kostenplanung Neubau Erweiterung:
Der zusätzliche Raumbedarf besteht aus 10 Klassenzimmer je 60qm, 2 Lehrerstützpunkte je 30qm. BGF = ca. 860qm. Die gesamte Planungsaufgabe ist mit max. 10 Mio € zu realisieren. Ziel ist es, unter den Kriterien der Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit mit den zu Verfügung stehenden Investitionsmitteln eine hohe funktionale und gestalterische Qualität zu erreichen.
Dieses VgV-Verfahren wird als zweistufiges Verfahren ausgeschrieben in dem in der zweiten Stufe, nach dem Teilnahmewettbewerb, 5-8 Büros aufgefordert werden, im Rahmen der Verhandlungsgespräche eine städtebauliche Entwurfsskizze des zu planenden Neubaus am HTG zu präsentieren. Diese Skizzen sollen beinhalten:
- Lageplan,
- Systemschnitt des Neubaus,
- 2 Perspektiven (oder Renderings) von vorgegebenen Blickwinkeln,
- 2 Darstellungen nach eigener Wahl (Liberoblatt).
Dazu werden von der Stadt digitalisierte Pläne als 3D Modell des Campus zur Verfügung gestellt (Detaillierungsgrad: ohne detaillierte Fassaden, aber mit Dachneigungen). Weitere Informationen und Unterlagen werden in der zweiten Stufe zur Verfügung gestellt.
Die Stadtverwaltung möchte damit, bei den Architekturbüros das erforderliche Feingefühl für die städtebaulich komplexe Thematik am Campus wecken und das Ergebnis der Entwurfsskizze soll die folgende Frage beantworten: Wie werden sich zukünftig Schüler in diesem Umfeld bewegen (können)? Die Ausarbeitung der Lösungsskizzen wird entsprechend §77 Abschnitt 2 VgV einheitlich pauschal 3.000 € brutto. Bei Realisierung wird der Vertrag mit dem Honorar verrechnet.
Terminliche Meilensteine:
• Abschluss der ersten Stufe und Versand von weiteren Unterlagen Ende Juli 2021,
• Vergabeverhandlungsgespräche mit den bietenden Büros Ende September 2021,
• Beauftragung Ende November 2021,
• Vorplanung LPH2 März 2022,
• Entwurfsplanung LPH3 Juni 2022,
• Kostengenehmigung September 2022,
• Änderung Bebauungsplan April 2022,
• Baugenehmigung Dezember 2022,
• Baubeginn Neubau Juli 2023,
• Ende aller Baumaßnahmen März 2026.
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor. Mit Abschluss des Vertrages für die Gebäudeplanung werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen werden stufenweise bis zur Leitungsphase 9 optional beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der weiteren bzw. aller Leistungsphasen besteht nicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass es aufgrund von Klagen/Widersprüchen Dritter zu Verzögerungen im Projekt kommen kann. Ein Anspruch auf zusätzliche Vergütung für den Auftragnehmer entsteht hierdurch nicht, ebenso wird durch die Verzögerung kein Recht auf Kündigung i.S.d. § 648a BGB begründet.
Ergänzend wird klargestellt, dass eine rechtzeitige Erteilung der Baugenehmigung bzw. deren wirksame Vollziehbarkeit nicht sichergestellt werden kann und sich daraus keine Ansprüche des Auftragnehmers wegen Annahmeverzugs gemäß §§ 642, 643 BGB ergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebäudeplanungsleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heitersheim
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Postleitzahl: 79423
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Unterlagen für das Verfahren werden vollständig elektronisch zur Verfügung gestellt.
Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt über den vollständig auszufüllenden Bewerbungsbogen mit zugehörigen Anlagen. Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Die Teilnahmeanträge sind zwingend in elektronischer Form über die Vergabeplattform einzureichen. Teilnahmeanträge, die formlos, in Papierform oder per E-Mail oder per FAX eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Verspätet eingegangene Anträge werden ausgeschlossen.
Die Unterzeichnung des Antrags kann entweder mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur oder in Textform nach § 126b BGB zu erfolgen, dies gilt als Unterschrift für alle Anlagen. Für die Unterschrift in Textform ist nur der Name des Bewerbenden, der das Angebot bzw. den Teilnahmeantrag einreicht, an der dafür vorgesehenen Stelle in den Unterlagen anzugeben. Eine elektronische Signatur ist grundsätzlich nicht erforderlich.
Zum Bezug der Bewerbungsunterlagen besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform (s.I.3). Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten u.Ä. werden Sie jedoch nur bei Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig über Mitteilungen der Vergabestelle zu informieren. Wir empfehlen daher, sich vor dem Bezug der Unterlagen zu registrieren. Vom Teilnehmer ist sicherzustellen, dass bei einer Registrierung eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt ist, über welche die Kommunikation ausschließlich über subreport erfolgt.
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Eigenerklärungen wahrheitsgemäß eingereicht worden sind. Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) soweit darin die geforderten Angaben und Nachweise enthalten sind. Bei ausländischen Unternehmen werden gleichwertige Nachweise zuglassen.
Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen werden den Bewerbern keine Kosten erstattet (§ 77 Absatz 1 VgV).
Alle Eintragungen in den Bewerbungsunterlagen müssen zweifelsfrei sein.
Enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber vor Abgabe der Bewerbung unverzüglich schriftlich über das Vergabeportal (Bieterkommunikation) darauf hinzuweisen. Rückfragen per E-Mail, per Fax sowie telefonische Rückfragen oder Rückfragen per Brief werden nicht beantwortet.
Schlusstermin für den Eingang von schriftlichen Anfragen zu den Bewerbungsunterlagen ist der 28.06.2021. Es erfolgt eine Beantwortung an alle Bewerber bis 05.07.2021.
Die Stadt Lörrach als AG behält sich vor einen Zuschlag auf die Erstangebote zu erteilen.
Die Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen Stadt Lörrach ist den Bewerbungsunterlagen beigefügt.
Es ist beabsichtigt für die 2. Stufe des Verfahrens folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen: Machbarkeitsstudie, Mustervertrag über HOAI-Leistungen, Zuschlagskriterien, Aufgabenbeschreibung für Lösungsskizze und weiterer Ablauf des Verfahrens.
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros bzw. Nachunternehmer haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
Die veröffentlichten Vergabeunterlagen haben einen informatorischen Stand. Änderungen bleiben vorbehalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB – unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155-184 GWB wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de