Strombeschaffung zur Bedarfsdeckung des Flughafens Stuttgart, der Landesmesse Stuttgart und des Baden-Airparks (Flughafen Karlsruhe) für die Jahre 2025, 2026, optional 2027 Referenznummer der Bekanntmachung: 58722022ENCEP
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 70629
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stuttgart-airport.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheinmünster
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 77836
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.baden-airpark.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 70629
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.messe-stuttgart.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 70629
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stuttgart-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Strombeschaffung zur Bedarfsdeckung des Flughafens Stuttgart, der Landesmesse Stuttgart und des Baden-Airparks (Flughafen Karlsruhe) für die Jahre 2025, 2026, optional 2027
Strombeschaffung zur Bedarfsdeckung des Flughafens Stuttgart, der Landesmesse Stuttgart und des Baden-Airparks (Flughafen Karlsruhe) für die Jahre 2025, 2026, optional 2027.
Strom (Prognose für 2025ff, Werte 2018/2019):
Los 1: Flughafen Stuttgart: ca. 35 GWh/a (Eigenerzeugungsanlagen BHKW und PV vorhanden)
Los 2: Landesmesse Stuttgart: ca. 19 GWh/a
Los 3: Baden-Airpark: ca. 3 GWh/a
Abnahmestellen des Flughafens Stuttgart
Flughafen Stuttgart
Strombeschaffung zur Bedarfsdeckung der Abnahmestellen des Flughafens Stuttgart für die Jahre 2025, 2026, optional 2027
Es ist vorgesehen, entweder den Auftrag nur für 2 Jahre oder direkt für 3 Jahre zu erteilen. Es besteht ab Vergabe eine fixierte Vertragslaufzeit.
Abnahmestellen der Landesmesse Stuttgart
Landesmesse Stuttgart
Strombeschaffung zur Bedarfsdeckung der Abnahmestellen der Landesmesse Stuttgart für die Jahre 2025, 2026, optional 2027
Es ist vorgesehen, entweder den Auftrag nur für 2 Jahre oder direkt für 3 Jahre zu erteilen. Es besteht ab Vergabe eine fixierte Vertragslaufzeit.
Abnahmestellen des Baden-Airpark
Karlsruhe/Rastatt
Strombeschaffung zur Bedarfsdeckung der Abnahmestellen des Baden-Airpark für die Jahre 2025, 2026, optional 2027
Es ist vorgesehen, entweder den Auftrag nur für 2 Jahre oder direkt für 3 Jahre zu erteilen. Es besteht ab Vergabe eine fixierte Vertragslaufzeit.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung des Bewerbers,
a1) dass dieser in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
a2) dass dieser nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, §124 Abs.1 Nr.2 GWB.
a3) dass dieser im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität in Frage gestellt wird, §124 Abs.1 Nr.3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, §123 Abs.3 GWB entsprechend.
Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach §124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der vorliegend unter Ziffer III.1.1) a) der Bekanntmachung benannten Ausschlussgründe ist daher nicht abschließend.
a4) dass kein zwingender Ausschlussgrund nach §123 GWB vorliegt.
a5) kein Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen vorliegt; insbesondere Landestariftreue- und Mindestlohngesetz
b) Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist. Der Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung).
c) Der Bewerber hat seine Gesellschafts- und Konzernstruktur mindestens insoweit offenzulegen und hieraus nachzuweisen (z.B. durch Vorlage eines Organigramms mit den vorhandenen gesellschafts-/konzernrechtlichen Verflechtungen sowie Benennung der jeweiligen Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane), dass er von keiner gesellschafts-/konzernrechtlichen oder personellen Verflechtung mit anderen Architektur-/Ingenieurbüros (auch Projektsteuerungs- und Projektmanagementbüros) oder mit Bau- oder Lieferfirmen betroffen ist, welche geeignet sind, im Auftragsfall bei einem Auftraggeber die Besorgnis eines gegenwärtigen oder künftigen Interessenskonflikts auszulösen.
Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben zur Selbstreinigung nach §125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach §126 GWB berücksichtigen.
Für die Prüfung und ggf. Wertung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffern III.1.4), II.2.9) und VI.3 e) der Bekanntmachung verwiesen.
Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen.
a) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre; als vergleichbar angesehen werden Energielieferung an Letzverbraucher und Weiterverteiler.
b) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bewerbers (EUR, netto), aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
c) Nachweis über bestehende Haftpflichtversicherung (nicht älter als 12 Monate, Kopie der Police ausreichend) mit folgenden Deckungssummen je Schadensfall, mind. 2-fach je Kalenderjahr abgedeckt.:
- [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierenden Vermögensschäden
- [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden
Falls eine solche Versicherung noch nicht besteht: Einreichung einer Erklärung des Bewerbers, dass er im Falle der Auftragserteilung eine Haftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen spätestens 14 Kalendertage nach Vertragsschluss abschließen wird.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffern III.1.4), II.2.9) und VI.3 e) der Bekanntmachung verwiesen.
Zu Ziffer III.1.2 a):
In den letzten drei Geschäftsjahren muss ein Umsatz für vergleichbare Leistungen erzielt worden sein.
Für die Einhaltung der vorgenannten Mindestbedingungen werden bei allen Kooperationsformen nach Ziffer VI.3 b) die Angaben der benannten Unternehmen addiert.
a) Benennung der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt;
b) Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens, insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen, z. B. durch Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens;
c) Angaben zu realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 48 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
- Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse;
- Bezeichnung und Standort des Referenzobjekts
- Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen, insbesondere mit Benennung der besonderen Umstände der Leistungserbringung wie etwa Leistungserbringung unter laufendem Betrieb, Leistungserbringung im Bestand, Leistungserbringung im Sicherheitsbereich oder unter vergleichbaren Beschränkungen des Zutritts
- Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen mit Angaben zur Auftragssumme,
- Zeitraum der Leistungserbringung;
- Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
Für die Prüfung und ggf. Wertung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffern III.1.4), II.2.9) und VI.3 e) der Bekanntmachung verwiesen.
Zu a) In jeden der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 1 Mitarbeiter im ausgeschriebenen Leistungsfeld beschäftigt gewesen sein.
Zu c) Bei den Referenzprojekte muss es sich um einen Stromlieferung von mindes-tens 1.000 MWh/a handeln.
Für die Einhaltung der vorgenannten Mindestbedingungen werden bei allen Koope-rationsformen nach Ziffer VI.3 b) die Angaben der benannten Unternehmen addiert.
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung etwaiger in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannter Mindeststandards.
Unbeschadet etwaiger Mindeststandards wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
Eine ggf. erforderliche Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt gemäß Zif-fer II.2.9).
Die Anträge werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftragge-bers.
Diese sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Diese sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss – zusätzlich zum Bewerbungsbogen nach Ziffer VI.3 d) – eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein. Die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall ist darzustellen.
Verweis auf die einschlägige Rechts- und Verwaltungsvorschrift.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs.1 Nr.2 GWB.
b) Zu Kooperationsformen:
Die in Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
d) Der Auftraggeber hat für die Beteiligung am Teilnahmewettbewerb eine Vorlage erstellt. Sie ist als Teilnahmeantrag zu verstehen und zwingend für alle Angaben gem. den Ziffern III 1.1) bis 1.3) zu verwenden. Die Vorlage zum Teilnahmeantrag steht unter der in Ziffer I.3) angegebenen Adresse zum Download bereit.
Der ausgefüllte Teilnahmeantrag muss elektronisch (in Textform) über die eVergabe-Plattform (s. Ziffer I.3) eingereicht werden.
e) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
e1) Der Auftraggeber behält sich vor, die nach Ziffer I.3 veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen.
e2) Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
e3) Die in Ziffer II.2.7) und ggf. in Ziffer IV.2.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
e4) Fragen zum Vergabeverfahren und zur Leistungsbeschreibung sind ausschließlich in Textform, unter Verwendung des Fragenformulars, über die Plattform gem. Ziffer I.3 einzureichen. Bewerberfragen sind rechtzeitig gestellt, wenn sie bis spätestens zum 21.01.2021 12:00 Uhr, Bieterfragen, wenn sie bis spätestens 10 Kalendertage vor dem Schlusstermin zur Einreichung der Angebote eingegangen sind.
e5) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los.
e6) Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist unzulässig.
e7) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt dieser EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html