Durchführung integrierter öffentlicher Personenverkehrsdienste auf der Straße im Linienbündel BB (12) "Herrenberg" Referenznummer der Bekanntmachung: 81_2021_08

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herrenberg
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71083
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.herrenberg.de/ausschreibung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXS0YMSYY45/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXS0YMSYY45
I.6)Haupttätigkeit(en)
Wasser

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Durchführung integrierter öffentlicher Personenverkehrsdienste auf der Straße im Linienbündel BB (12) "Herrenberg"

Referenznummer der Bekanntmachung: 81_2021_08
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Ausschreibungsgegenstand umfasst die Durchführung des Linienbündels Böblingen 12 (Stadtverkehr Herrenberg).

Linienbündel BB12 "Herrenberg" umfasst folgende Buslinien:

751: Verkehr an Samstagen, Sonn- und Feiertagen zwischen Herrenberg ZOB und Herrenberg Waldfriedhof

780: Herrenberg Hallenbad - ZOB - Nord - West - Kalkofenstraße

782: ZOB - Hallenbad - Seniorenzentrum - Ehbühl - Waldfriedhof

Veränderte Linienführung ab 10.12.2023:

ZOB - Ziegelfeld - Ehbühl

Die jährliche Betriebsleistung umfasst im ersten Jahr (Übergangskonzept; 11.12.2022 - 09.12.2023) ca. 178.000 km pro Jahr, in den Folgejahren (Vollinbetriebnahme; ab 10.12.2023) ca. 126.000 km pro Jahr.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Hauptort der Ausführung:

Herrenberg 71083 Herrenberg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Leistungen umfassen die nachfolgend genannten Verkehrslinien:

Linie 751:

Verkehr an Samstagen, Sonn- und Feiertagen zwischen Herrenberg ZOB und Herrenberg Waldfriedhof

Die Linie 751 wird ab Dezember 2023 als neue Regionalbus-Linie zwischen Holzgerlingen und Herrenberg innerhalb des Bündels BB8 eingeführt. Am Wochenende und an Feiertagen wird die Linie aber nur als Stadtverkehr Herrenberg im Abschnitt Herrenberg ZOB- Herrenberg Waldfriedhof geführt. Der Fahrplan der Linie 751 am Wochenende und an Feiertagen ist so konzipiert, dass er in Kombination mit der Linie 782 mit einem Bus bedient werden kann und ist deshalb dem Bündel 12 zugeordnet.

Linie 780:

Herrenberg Hallenbad - ZOB - Nord - West - Kalkofenstraße

Die Linie 780 hat sowohl an der Kalkofenstraße als auch am ZOB Anschluss an die S-Bahn. Für die dazwischenliegenden Wohngebiete bieten sich entsprechend zwei Möglichkeiten, um Anschluss von und zur S-Bahn zu erhalten. Daraus ergibt sich für ein bestimmtes Einzugsgebiet praktisch ein Halbstundentakt.

Darüber hinaus verbindet die Linie 780 das Affstätter Tal und die Schwarzwaldsiedlung direkt mit dem Hallenbad/Krankenhaus.

Für die Linie 780 ist ab Dezember 2023 (Vollinbetriebnahme) auch ein Verkehr an Sonn- und Feiertagen vorgesehen. Dieser ist aber so geplant, dass er tagsüber wirtschaftlich nur innerhalb des Bündels BB10 betrieben werden kann, sodass dieser Verkehr - ausgenommen sind zwei Fahrten abends - nicht Bestandteil des Bündels BB12 ist.

Linie 782:

Auf der Linie 782 ist nach der Vergabe für den Übergangszeitraum von einem Jahr zunächst ein Interimskonzept vorgesehen. Anschließend wird ab dem 10.12.2023 das Neukonzept umgesetzt.

11.12.2022 - 09.12.2023: ZOB - Ehbühl - Waldfriedhof

Die Linie 782 soll wie im Bestand zunächst weitergeführt werden. Die Linie 782 verbindet den ZOB mit dem Hallenbad/Krankenhaus, dem Ehbühl und dem Waldfriedhof.

Ab 10.12.2023: ZOB - Ziegelfeld - Ehbühl

Der Linienverlauf der Linie 782 wird dann auf den Abschnitt ZOB - Ehbühl verkürzt, sie verkehrt dann auf direktem Weg von Ehbühl ohne den Umweg über das Hallenbad zum ZOB.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 11/12/2022
Ende: 31/12/2030
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister

(nicht vor dem 01.11.2021 datiert) beizufügen (bei Bietern aus einem anderen

Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder

Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche; falls keine

Eintragungspflicht im Handelsregister besteht eine formlose Erklärung, weshalb für

den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die

vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus

dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die

Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

A)

Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters

sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124

GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der

Angebotsabgabe:

1) keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens

verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer

Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften

oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten 5 Jahren vor

Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem

Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist,

2) der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen

zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges

in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige

Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt

wurde,

3) der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-,

sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten 3

Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat,

4) der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder

ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt

oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse

abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren

vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben,

5) der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit

eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor

Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben,

6) weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des

Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist,

im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe

eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen

hat,

7) der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarung mit

anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder

Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,

8) dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des

Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für

den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des

Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,

9) dass der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung

eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen

Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass

dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadenersatz oder zu einer

vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,

10) der Bieter nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG)

oder § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von

mindestens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist,

11) weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des

Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach

Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten 5

Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch

mit einer Geldbuße von wenigsten [Betrag gelöscht] EUR belegt oder nach den §§ 10, 10a

oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von

mehr als 3 Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen

rechtskräftig verurteilt worden ist,

12) der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße

begangen hat,

13) der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass

diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss

derjenigen aus dem hiesigen ausgeschriebenen Auftrag ausreichen werden und

dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung

der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch

Einreichung entsprechender Unterlagen unverzüglich nachweisen kann.

B)

Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 SektVO zum Nachweis ihrer

wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen

Leistungsführigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie

nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der

gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen.

Soweit sich Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit

oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das

Personal des Dritten, das über die mit den vorzulegenden Referenzen erlangte

Erfahrung verfügt, bei der ausgeschriebenen Leistung einzusetzen.

Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner

technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen,

überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen,

deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden

Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen

vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1),

III.1.2) und III.1.3) sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten

beizufügen.

Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht, oder liegen

zwingende fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für

dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm

hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.

Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung

und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen sowie

der geforderte Auszug aus dem Handelsregister nach den Ziffern III.1.1) und

III.1.2) für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach Ziffer III.1.3)

(Referenzen) für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.

Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden

Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der ausgeschriebenen

Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der

Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen

erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.

Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe

vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen

abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die Übertragung

von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Nachunternehmer, sind die

Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1), III 1.2) und III.1.3) auch für

die bei Angebotsabgabe vorgesehen Nachunternehmer zu erbringen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet

anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass

der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen

aus dem hiesigen ausgeschriebenen Auftrag erfüllen wird.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

A)

Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters

sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124

GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der

Angebotsabgabe:

1) keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens

verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer

Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften

oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten 5 Jahren vor

Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem

Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist,

2) der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen

zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges

in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige

Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt

wurde,

3) der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-,

sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten 3

Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat,

4) der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder

ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt

oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse

abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren

vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben,

5) der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit

eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor

Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben,

6) weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des

Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist,

im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe

eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen

hat,

7) der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarung mit

anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder

Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,

8) dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des

Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für

den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des

Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,

9) dass der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung

eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen

Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass

dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadenersatz oder zu einer

vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,

10) der Bieter nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG)

oder § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von

mindestens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist,

11) weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des

Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach

Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten 5

Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch

mit einer Geldbuße von wenigsten [Betrag gelöscht] EUR belegt oder nach den §§ 10, 10a

oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von

mehr als 3 Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen

rechtskräftig verurteilt worden ist,

12) der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße

begangen hat,

13) der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass

diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss

derjenigen aus dem hiesigen ausgeschriebenen Auftrag ausreichen werden und

dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung

der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch

Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45

VgV unverzüglich nachweisen kann.

B)

Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer

wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen

Leistungsführigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie

nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der

gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen.

Soweit sich Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit

oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das

Personal des Dritten, das über die mit den vorzulegenden Referenzen erlangte

Erfahrung verfügt, bei der ausgeschriebenen Leistung einzusetzen.

Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner

technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen,

überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen,

deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden

Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen

vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1),

III.1.2) und III.1.3) sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten

beizufügen.

Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht, oder liegen

zwingende fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für

dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm

hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.

Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung

und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen sowie

der geforderte Auszug aus dem Handelsregister nach den Ziffern III.1.1) und

III.1.2) für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach Ziffer III.1.3)

(Referenzen) für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.

Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden

Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der ausgeschriebenen

Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der

Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen

erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.

Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe

vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen

abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die Übertragung

von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Nachunternehmer, sind die

Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1), III 1.2) und III.1.3) auch für

die bei Angebotsabgabe vorgesehen Nachunternehmer zu erbringen.

Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage eine Einheitlichen Europäischen

Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln die Vergabeunterlagen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet

anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass

der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen

aus dem hiesigen ausgeschriebenen Auftrag erfüllen wird.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten

Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

§§ 3 ff. PBZugV

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Es gelten die den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen

Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und

Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für

öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Die für die vorliegenden Leistungen

einschlägigen repräsentativen Tarifverträge werden nachstehend benannt:

Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche

Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung

der Tariftreue- und Mindestlohnverpflichtungen nach dem LTMG relevanten

repräsentativen Tarifverträge benannt:

1) Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e.V. (WBO) und

Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Landesbezirk Baden-Württemberg:

Manteltarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom

17.10.2005, zuletzt geändert am 1.10.2016 in Verbindung mit WBO und ver.di:

Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom

9.3.2012 zuletzt geändert am 22.03.2019 in Verbindung mit WBO und ver.di:

Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für das private Omnibusgewerbe

in Baden-Württemberg vom 4.7.1986 in Verbindung mit WBO und ver.di:

Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der

betrieblichen Altersversorgung (Ergänzungstarifvertrag zum WBO-Manteltarifvertrag) vom 20.3.2002.

2) Kommunaler Arbeitgeberverband Baden-Württemberg (KAV BW) und ver.di

Landesbezirk Baden-Württemberg: Bezirkstarifvertrag für die kommunalen

Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg (BzTV-N BW) vom 13.11.2001 zuletzt

geändert am 18.4.2018.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 03/02/2022
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 11/03/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 03/02/2022
Ortszeit: 11:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Da nur die Abgabe von elektronischen Angeboten zugelassen wird, dürfen Bieter und deren Bevollmächtigte NICHT anwesend sein.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Ziffer I.3) genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden.

Bekanntmachungs-ID: CXS0YMSYY45

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff.

GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Die Auftraggeber weisen

ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter

erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten

Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als

15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeber, der Rüge nicht

abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/12/2021

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